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   BGH, 13.12.1984 - I ZR 141/82   

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https://dejure.org/1984,1766
BGH, 13.12.1984 - I ZR 141/82 (https://dejure.org/1984,1766)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1984 - I ZR 141/82 (https://dejure.org/1984,1766)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - I ZR 141/82 (https://dejure.org/1984,1766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Honoraransprüche wegen der Verwertung von Zeichnungen - Aktivlegitimation einer Verwertungsgesellschaft durch Wahrnehmungsvertrag - Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte beim Buch-Illustrationsvertrag - Anspruch auf Wiederholungshonorar bei Neuauflagen oder ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Illustrationsvertrag

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 1 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1
    Umfang der Einräumung eines Nutzungsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 910
  • GRUR 1985, 378
  • ZUM 1985, 317
  • afp 1982, 108
  • afp 1985, 108
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.03.1984 - I ZR 218/81

    Umfang der Nutzungsrechtseinräumung bei einem Bestellvertrag

    Auszug aus BGH, 13.12.1984 - I ZR 141/82
    Ein Bestellvertrag ist nur bei einer engen Einbindung des Beauftragten in die vom Besteller gezogenen Grenzen anzunehmen (vgl. BGH, Urt. v. 15.03.1984 -I ZR 218/81 = GRUR 1984, 528, 529 "Bestellvertrag" m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Auszug aus BGH, 13.12.1984 - I ZR 141/82
    Die Verwirkung würde voraussetzen, daß bis zur Geltendmachung der Ansprüche längere Zeit verstrichen wäre und Umstände hinzuträten, die die spätere Geltendmachung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen ließen (vgl. BGHZ 67, 56, 68 - Schmalfilmrechte).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein dahingehender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72, GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 218/81, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag; Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 141/82, GRUR 1985, 378, 379 - Illustrationsvertrag; BGHZ 137, 387, 392 f. - Comic-Übersetzungen I).
  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    Dagegen kann die Einräumung von über den Vertragszweck hinausgehenden Nutzungsrechten nur angenommen werden, wenn ein dahingehender Parteiwille - und sei es nur aufgrund der Begleitumstände und des schlüssigen Verhaltens der Beteiligten - unzweideutig zum Ausdruck gekommen ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.2.1974 - I ZR 128/72, GRUR 1974, 480, 483 - Hummelrechte; Urt. v. 1.3.1984 - I ZR 217/81, GRUR 1984, 656, 657 - Vorentwurf; Urt. v. 15.3.1984 - I ZR 218/81, GRUR 1984, 528, 529 - Bestellvertrag; Urt. v. 13.12.1984 - I ZR 141/82, GRUR 1985, 378, 379 - Illustrationsvertrag).
  • OLG Frankfurt, 15.08.2014 - 11 W 5/14

    Zum Urheberbenennungsanspruch bei Schaffung eines Landeswappen; Bindung des Erben

    Weiter ist erforderlich, dass sich der Schuldner über einen gewissen Zeitraum hin wegen der Untätigkeit seines Gläubigers bei objektiver Beurteilung darauf einrichten durfte und darauf eingerichtet hat, dieser werde sein Recht nicht mehr geltend machen und deswegen die verspätete Geltendmachung gegen Treu und Glauben verstößt (BGH NJW 2002, 669 - Rücktrittsfrist; GRUR 1985, 378 - Illustrationsvertrag).
  • OLG München, 30.10.2014 - 6 Sch 11/09

    Verfielfältigung, Speicherkarte

    Zudem ist zu berücksichtigen, dass für die Frage der Verwirkung von vorneherein nicht auf den gesamten Zeitraum der vermeintlichen Untätigkeit des Anspruchsgläubigers abgestellt werden kann, nachdem die maßgeblichen Ansprüche nicht durchgängig bereits seit Anfang des Jahres 2004 zur Entstehung gelangt und fällig geworden sind, sondern nur zeitabschnittsweise, somit auch insoweit eine differenzierte Betrachtungsweise im Hinblick auf das Zeitmoment veranlasst ist (vgl. BGH GRUR 1985, 378, 380 - Illustrationsvertrag).
  • KG, 31.01.1986 - 5 U 961/85

    Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung eines Urheberrechts; Auslegung einer

    Der Kläger hat Revision eingelegt und ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Dezember 1984 - I ZR 141/82 - erwirkt, durch welches das Urteil des Senats vom 13. Juli 1982 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen worden ist.
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