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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.08.1985 - 11 U 209/84   

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https://dejure.org/1985,13886
OLG Hamburg, 09.08.1985 - 11 U 209/84 (https://dejure.org/1985,13886)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.08.1985 - 11 U 209/84 (https://dejure.org/1985,13886)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. August 1985 - 11 U 209/84 (https://dejure.org/1985,13886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 326, 640, 646 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme durch Inbetriebnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1985, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.11.1973 - VII ZR 110/71

    Voraussetzungen der Abnahme durch schlüssige Handlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.1985 - 11 U 209/84
    Abgesehen davon, daß eine Billigung des Werkes der Beklagten, die von der Inbetriebnahme jedenfalls zunächst keine Kenntnis hatte, erkennbar hätte zum Ausdruck gebracht werden müssen (vgl. BGH, NJW 1974, 95, 96), setzt diese Billigung mindestens ein zufriedenstellendes Ergebnis der Inbetriebnahme voraus.
  • BGH, 11.02.1971 - VII ZR 170/69

    Verzögerte Herstellung von Programmen für die Datenverarbeitung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.1985 - 11 U 209/84
    Wie das Landgericht bereits mit überzeugenden Gründen ausgeführt hat, hat die Klägerin in ihrem Telex vom 28. Juni 1982, der Beklagten am gleichen Tage telefonisch übermittelt und mit Schreiben vom 29. Juni 1982 bestätigt, keineswegs endgültig die Wandelung des Vertrages, der rechtlich als Werkvertrag einzuordnen ist (vgl. BGH in WM 1971 S. 615), gewählt, so daß sie damit Schadensersatzansprüche nicht mehr erfolgreich geltend machen könnte.
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.08.1985 - 11 U 209/84
    Unter diesen Umständen war es ihr durchaus zuzumuten, innerhalb der ihr seit Nachfristsetzung verbleibenden vier vollen Tage alle Anstrengungen zu unternehmen, die gerügten Mängel abzustellen und die Anlage funktionsfähig zu machen (vgl. BGH in NJW 1982 S. 1279, 1280).
  • OLG München, 24.01.1990 - 27 U 901/88

    Kaufpreisrückzahlungsanspruch nach Erklärung der Wandlung eines Kaufvertrages

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  • OLG Hamm, 08.03.1989 - 31 U 12/88
    Die von der Berufung aufgezeigten Bedenken, ob Software abnahmefähig ist, teilt der Senat in Übereinstimmung mit der nahezu einhellig vertretenen Auffassung nicht (OLG Hamburg CR 1986, 83; OLG Celle IuR 1986, 311; Unger CR 1986, 85, Brandi-Dohrn, Gewährleistung bei Hard- und Softwaremängel, S. 66 ff.; Köhler, in: Lehmann, Rechtsschutz und Verwertung von Computerprogrammen S. 376).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 25.04.1985 - 3 U 12/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5810
OLG Hamburg, 25.04.1985 - 3 U 12/85 (https://dejure.org/1985,5810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.04.1985 - 3 U 12/85 (https://dejure.org/1985,5810)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. April 1985 - 3 U 12/85 (https://dejure.org/1985,5810)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • GRUR 1985, 923
 
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Wird zitiert von ...

  • LG Hamburg, 27.01.2011 - 315 O 87/10
    Schon aus diesem Grunde kann auch die noch unter der vormals geltenden Doktrin zum PatG 1968 ergangene Entscheidung des Senats vom 25.4.1985 (GRUR 1985, 923 - Imidazol) nicht mehr zu Grunde gelegt werden, wenn man denn nach dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht ohnehin davon ausgehen muss, dass die Ware eingeführt wurde, um sie von hier aus zum Verkauf anzubieten.
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