Rechtsprechung
BGH, 07.03.1985 - I ZR 34/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wettbewerbswidrigkeit einer Verkaufsaktion zur Sicherungsgutverwertung durch ein Kreditinstitut
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 1
"Sparkassenverkaufsaktion"; Ankündigung und Durchführung einer Verkaufsaktion zur Sicherungsgutverwertung durch eine Sparkasse - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 28.01.1982 - 43 O 207/81
- OLG Hamm, 14.12.1982 - 4 U 155/82
- BGH, 07.03.1985 - I ZR 34/83
Papierfundstellen
- NJW 1986, 318
- NJW-RR 1986, 199 (Ls.)
- ZIP 1985, 1317
- MDR 1986, 25
- GRUR 1985, 975
- GRUR 1985, 977
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85
Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …
Mit der besonderen Vertrauenswürdigkeit einer Sparkasse wird im Geschäftsverkehr, gerade im nichtkaufmännischen Geschäftsverkehr gerechnet (vgl. BGH Urteil vom 7. März 1985 - I ZR 34/83 - NJW 1986, 318 unter II. 2.). - BGH, 28.09.1987 - II ZR 35/87
Beweiskraft einer Bankquittung
Das Vertrauen in die Zuverlässigkeit der Kreditinstitute (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7. März 1985 - I ZR 34/83, NJW 1986, 318, 319, wo ausgeführt wird, daß das Ziel der Schaffung und Erhaltung eines besonderen Vertrauens in die Verläßlichkeit und Seriosität gerade der Kreditinstitute weithin erreicht sei) und in das gesamte Geldwesen wäre in hohem Maße gefährdet, wenn an die Erschütterung der Beweiskraft einer Bankquittung nicht besonders hohe Anforderungen gestellt würden. - OLG Hamburg, 20.01.1994 - 3 U 163/93
Zum Begriff hoheitlich handelnder "beliehener Unternehmer"
Auch wenn man in Anlehnung an BGH, GRUR 1985, 975 - "Sparkassenverkaufsaktion" in der angekündigten Veranstaltung nicht, wie von § 7 Abs. 1 UWG vorausgesetzt, eine Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel sehen wollte, würde das dem Beklagten aber nicht helfen.Er ist vielmehr nach § 1 UWG gehalten, durch die Art seiner Ankündigung die unerwünschten Begleitwirkungen eines anreißerischen Anlockens und besonders starken Kaufanreizes und damit sowohl Gefährdungen des Publikums als auch den Wettbewerbsvorsprung gegenüber den konkurrierenden Einzelhändlern gering zu halten (vgl. BGH GRUR 1985, 975, 976 - "Sparkassenverkaufsaktion").
Daraus ergibt sich zudem auch eine nicht unerhebliche Nachahmungsgefahr, der entgegenzutreten ist (vgl. BGH, GRUR 1985, 975, 976 - "Sparkassenverkaufsaktion").
- BGH, 07.05.1998 - I ZR 214/95
Umgelenkte Auktionskunden
Denn das Ausnutzen einer ohne eigenen wettbewerbswidrigen Vorwurf erzeugten Anlockwirkung stellt sich nicht ohne weiteres als sittenwidrig dar; es bedarf vielmehr einer Gesamtschau aller Umstände, die eine Unlauterkeit begründen könnten (vgl. BGH, Urt. v. 7.3.1985 - I ZR 34/83, GRUR 1985, 975, 976 = WRP 1985, 693 - Sparkassenverkaufsaktion). - BGH, 14.05.1992 - I ZR 204/90
Verdeckte Laienwerbung - Laienwerbung
Denn für die zu treffende Gesamtbeurteilung ist nicht dies allein maßgeblich, sondern zu berücksichtigen, daß hier - wie unter II., 2. a)-c) im einzelnen ausgeführt - eine Reihe jedenfalls durchweg bedenklicher (negativer) Umstände zu summieren sind (vgl. dazu BGH, Urt. v. 7.3. 1985 - I ZR 34/83, GRUR 1985, 975, 976 - Sparkassenverkaufsaktion mit insoweit - bei Summierung negativer Umstände - zustimmender Anmerkung von W. Merkel) und daß das dadurch insgesamt schon negative Gepräge des Wettbewerbsverhaltens eine erhebliche und entscheidende Verstärkung dadurch erfährt, daß bei Zulassung eines solchen Verhaltens die Gefahr der Nachahmung durch Mitbewerber besteht und durch die Nachahmung die negativen Auswirkungen des Werbeverhaltens vervielfacht und für die Allgemeinheit nicht mehr hinnehmbar gemacht werden können. - OLG Stuttgart, 20.03.1992 - 2 U 26/92
Zulässigkeit der Werbung für einen Konkursverkauf und Zulässigkeit der …
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