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   BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83   

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https://dejure.org/1985,753
BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83 (https://dejure.org/1985,753)
BGH, Entscheidung vom 18.04.1985 - I ZR 220/83 (https://dejure.org/1985,753)
BGH, Entscheidung vom 18. April 1985 - I ZR 220/83 (https://dejure.org/1985,753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Massives wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen Kfz-Händler - Personenkraftwagen der Mittelklasse mit üblichen Ausstattungsmerkmalen als Waren des täglichen Bedarfs - Preisnachlässe für Barzahlung von mehr als 3% - Einräumung unzulässiger Rabatte - Durchsetzung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RabattG § 12, § 1
    Kraftfahrzeug-Rabatt; Rechtsmißbräuchlichkeit des massiven Vorgehens gegen behauptete Rabattverstöße zahlreicher Kfz-Händler; Anwendbarkeit des RabattG auf Personenkraftwagen der Mittelklasse

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2950
  • MDR 1986, 120
  • GRUR 1985, 983
  • GRUR 1985, 985
  • BB 1985, 1684
  • BB 1985, 1864
  • BB 1985, 2141
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.05.1960 - I ZR 93/59

    Eintritt in Kundenbestellung

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83
    Ohne Rechtsverstoß hat das Berufungsgericht die im Streitfall angebotenen Personenkraftwagen den Waren des täglichen Bedarfs im Sinne des § 1 Abs. 1 RabG zugerechnet (s. bereits BGH, Urt. v. 20.05.1960 - I ZR 93/59, GRUR 1960, 558, 562 = WRP 1960, 235 - Eintritt in Kundenbestellung).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 75/81

    Hersteller-Preisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83
    Die Verbraucher sehen darin regelmäßig eine Preisinformation, die ihnen bei der Bildung der Preisvorstellung zustatten kommt und sie in die Lage versetzt, das Angebot der Händler in preislicher Hinsicht besser prüfen zu können (BGH, Urt. v. 23.06.1983 - I ZR 75/81, GRUR 1983, 658, 660 = WRP 1983, 556 - Herstellerpreisempfehlung in Kfz-Händlerwerbung).
  • BGH, 26.10.1961 - KZR 3/61

    Vereinsstrafen gegen Werbemaßnahmen

    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83
    Das gemeinsame Vorgehen von Kraftfahrzeug-Händlern und ihrer Organisationen, um Rabattverstöße in ihrer Branche zu unterbinden, enthält grundsätzlich keinen Verstoß gegen das GWB; das GWB sichert allein den Bestand eines schutzwürdigen Wettbewerbs (vgl. dazu BGHZ 36, 105, 111 ff. - Export ohne WBS).
  • BGH, 03.03.1961 - I ZR 83/60
    Auszug aus BGH, 18.04.1985 - I ZR 220/83
    Die Höhe des Kaufpreises ist für sich allein kein geeignetes Abgrenzungsmerkmal, wenn es sich - wie hier - um eine Ware handelt, an deren Erwerb in breiten Kreisen der Bevölkerung jederzeit ein Bedarf eintreten kann (vgl. auch BGH, Urt. v. 03.03.1961 - I ZR 83/60, GRUR 1961, 367 = WRP 1961, 223 - Schlepper).
  • BFH, 26.07.2012 - VI R 30/09

    Endpreis i. S. des § 8 Abs. 3 EStG

    Dies entspricht auch der zivilrechtlichen Betrachtungsweise hinsichtlich der Gebräuche der Rabattgewährung im Kraftfahrzeughandel (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1985 I ZR 220/83, Neue Juristische Wochenschrift 1985, 2950, 2951).
  • BFH, 04.06.1993 - VI R 95/92

    Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Betriebsveranstaltungen

    Danach wird der Angebotspreis nicht durch persönliche Beziehungen und Preiszugeständnisse berührt, die der Händler im Einzelfall aufgrund gezielter Preisverhandlungen einräumt; zudem bleiben zur Vermeidung einer offensichtlichen Scheinlohnbesteuerung erkennbar überhöhte Preisauszeichnungen außer Ansatz (Blümich/Glenk, Einkommensteuergesetz, 14. Aufl., § 8 EStG Rz. 158 ff.; Birk in Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 8 EStG Anm. 95; vgl. auch Urteil des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. April 1985 I ZR 220/83, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1985, 2950, 2951).
  • OLG Stuttgart, 04.04.1986 - 2 U 186/85

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften ; Vertragsverhandlungen über den Kauf eines

    Ausgehend von den Rechtsgrundsätzen im Urteil des Bundesgerichtshofs, abgedruckt in BB 1985, 1684, sei die Verurteilung zu Unrecht erfolgt.

    Der den Zeugen ... und ... angebotene Pkw ist den Waren des täglichen Bedarfs im Sinne des § 1 Abs. 1 Rabatte zuzurechnen (BGH BB 1985, 1684 -Kraftfahrzeug-Rabatt; GRUR 1960, 558, 562 -Eintritt in Kundenbestellung).

    Denn bei dem gewünschten Pkw handelte es sich um ein Kraftfahrzeug mit üblichen Ausstattungsmerkmalen, wie es vom Hersteller serienmäßig produziert und an die Händler ausgeliefert wird (BGH BB 1985, 1684 -Kraftfahrzeug-Rabatt).

    Richtig ist zwar, daß allein der Umstand, daß ein Kfz-Händler im Verkaufsgespräche bei der Zusammenstellung der vom Kunden gewünschten Ausstattung und der Berechnung des daraus folgenden Preises die Listen des Herstellers verwendet, welche die unverbindlich empfohlenen Preise enthalten, den Kunden nicht ohne weiteres meinen läßt, der so berechnete Preis sei der eigene Normalpreis des Händlers (BGH BB 1985, 1684, 1685; Senatsurteil BB 1983, 1750).

  • BGH, 15.06.1989 - I ZR 183/87

    Stundungsangebote; Werbung mit Zahlungsaufschub

    Für das Verständnis eines beworbenen Preisangebots ist maßgeblich auf die Sicht des angesprochenen Verbrauchers abzustellen (BGHZ 27, 369, 371 [BGH 30.05.1958 - I ZR 134/56] - Elektrogeräte; Urt. vom 18. April 1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 f. - Kraftfahrzeug-Rabatt).
  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 336/95

    Personalrabatt im Konzern

    Die Kläger sind Letztverbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 RabattG ; Benzin, Schmier- und Heizöl gehören zu den Waren des täglichen Bedarfs (vgl. RGZ 153, 139 für Koks und BGH Urteil vom 18. April 1985 - I ZR 220/83 - GRUR 1985, 983 = BB 1985, 1684 für Kraftfahrzeuge).
  • BGH, 18.09.1986 - I ZR 179/84

    "Aussageprotokollierung"; Anforderungen an den Tatbestand im Berufungsurteil;

    Für solche Zweifel besteht umso mehr Anlaß, als das Berufungsurteil abgefaßt worden war, bevor das Senatsurteil vom 18. April 1985 - I ZR 220/83 (GRUR 1985, 593 = WRP 1985, 626 - Kraftfahrzeugrabatt) - verkündet worden ist, in dem nähere Hinweise auf Erfordernisse einer umfassenden Beweiswürdigung in Fällen behaupteter Rabattgewährung im Kraftfahrzeughandel enthalten sind.
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 6 U 133/84
    Die Ausführungen des Bundeskartellamtes in dem von den Beklagten vorgelegten Schreiben vom 19. Januar 1984 (Bl. 227 ff., BB 1984, 231 ff.) wie auch andere Stellungnahmen und Veröffentlichungen aus der Branche lassen nicht den zwingenden Schluß zu, der klagende Verband gehe nur zum Schein aus rabattrechtlichen Erwägungen gegen die Beklagten vor (vgl. dazu auch BGH Urteil vom 18.4.1985 - I ZR 220/83, BB 1985, 1684 /1685; Senat GRUR 1984, 895, 894 = WRP 1984, 694 ff.; OLG Hamburg GRUR 1985, 153, 154).

    Die Beklagten können sich demgegenüber nicht auf die Entscheidung des BGH vom 18. April 1985 ( I ZR 220/83 - BB 1985, 1684, 1685) berufen, wonach der Verbraucher bei Preisen, die während des Verkaufsgesprächs unter Heranziehung der Herstellerpreisliste errechnet wurden, nicht ohne weiteres von den eigenen Normalpreisen des Händlers ausgeht.

  • BGH, 12.02.1987 - I ZR 197/84

    Schutzbereich des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Unzulässigkeit von

    Die Unterbindung von gesetzlich unzulässigen Rabattverstößen berührt daher nach der Rechtsprechung des Kartellsenats des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 18.11.1986 - KZR 41/85, ZIP 1987, 189 - Aktion Rabattverstoß) nicht die Vorschriften des GWB; hierfür ist es grundsätzlich auch ohne Bedeutung, in welchem Umfang unzulässige Rabattangebote oder Rabattverstöße verfolgt werden (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 18.04.1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 = WRP 1985, 628 - Kraftfahrzeugrabatt).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn bei einem Verkaufsgespräch die für das gewünschte Fahrzeug maßgebende Herstellerpreisliste herangezogen wird (BGH, Urt. v. 18.04.1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 = WRP 1985, 628 - Kraftfahrzeugrabatt).

  • BGH, 02.04.1987 - I ZR 177/85

    Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers als Normalpreis des Händlers -

    Wie der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 18.11.1986 - KZR 41/85, ZIP 1987, 189 = WRP 1987, 106 - Aktion Rabattverstoß) in einem Parallelrechtsstreit entschieden hat, berührt die Unterbindung von gesetzlich unzulässigen Rabattverstößen nicht die Vorschriften des GWB; dabei ist es grundsätzlich ohne Bedeutung, in welchem Umfang unzulässige Rabattangebote oder Rabattverstöße verfolgt werden (vgl. dazu auch BGH, Urt. v. 18.04.1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 = WRP 1985, 628 - Kraftfahrzeugrabatt).

    Das gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch dann, wenn bei einem Verkaufsgespräch die für das gewünschte Fahrzeug maßgebende Herstellerpreisliste herangezogen wird (BGH, Urt. v. 18.04.1985 - I ZR 220/83, GRUR 1985, 983, 984 = WRP 1985, 628 - Kraftfahrzeugrabatt).

  • BGH, 18.11.1986 - KZR 41/85

    Aktion Rabattverstoß; Verfolgung unzulässiger Rabattangebote und Rabattverstöße

    Das wird nachzuholen sein, wobei insbesondere die vom I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in den beiden Urteilen vom 18. April 1985 (I ZR 20/84 - unveröffentlicht; I ZR 220/83 - GRUR 1985, 983 = WRP 1985, 628 = BB 1985, 1684 = NJW 1985, 2950 = JuS 1986, 67 ) und die in der Entscheidung vom 10. Juli 1986 (I ZR 203/84) niedergelegten Grundsätze zu beachten sein werden.
  • OLG Köln, 11.08.2000 - 6 U 10/00

    Preisangabe in Werbeanzeige eines Autohändlers - Endpreis ohne Überführungskosten

  • OLG Köln, 07.05.1999 - 6 U 113/98

    Bausparverträge; Abschlußgebühr; Rabattverstoß

  • BGH, 02.03.1989 - I ZR 70/87

    "Unverb. Preisempfehlung"; Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung ohne

  • BGH, 28.06.1990 - I ZR 209/88

    Verstoß gegen das Rabattgesetz beim Neuwagenkauf

  • KG, 07.09.1993 - 5 U 2977/93

    Sonderpreis für Zeitschriftenabonnement in den neuen Bundesländern als

  • OLG Hamm, 23.01.1986 - 4 U 138/85

    Kfz-Händler; Errechnete Preise; Normalpreis des Händlers; Überführungs- und

  • LG Braunschweig, 17.10.1985 - 17 S 128/85
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