Rechtsprechung
   BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1612
BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82 (https://dejure.org/1985,1612)
BGH, Entscheidung vom 17.10.1985 - X ZR 31/82 (https://dejure.org/1985,1612)
BGH, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - X ZR 31/82 (https://dejure.org/1985,1612)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Patentrecht - Zusätzliche Hilfsmittel - Patentschutz

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 353
  • MDR 1986, 582
  • GRUR 1986, 238
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66

    Schädlingsbekämpfungsmittel

    Auszug aus BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper).
  • BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63

    Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des

    Auszug aus BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper).
  • BGH, 14.06.1960 - I ZR 116/58
    Auszug aus BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Da sich das Klagepatent überhaupt nicht mit einer zusätzlichen Betriebsbremse befasst, kann deren Vermeidung auch nicht sein Hauptzweck sein (vgl. BGHZ 113, 10 f. - Autowaschvorrichtung; Sen.Urt. v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238 - Melkstand).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00

    Custodiol I

    Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01

    Custodiol II

    Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents fallen kann, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt; vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 06.11.1990 - X ZR 55/89

    Umfang des Schutzbereichs eines europäischen Patents

    Bei dieser Sachlage konnte das Berufungsgericht für die in Patentanspruch 1 unter Schutz gestellte Lehre als wesentlich und bestimmend ansehen, die Waschbürsten unter Verzicht auf den in der DE-A-16 30 414 (vgl. Fig. 8-9, Bezugszeichen 29, 40) beschriebenen elektrischen Kettenantrieb allein durch mechanische Mittel (gewichtsbelastete Seilzüge mit mechanischer Steuerung) in die Ausgangsstellung zurückzufahren (vgl. dazu auch BGH GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
  • BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89

    Umfang des Patentschutzes

    Ist für den Gegenstand eines Patents bestimmend und wesentlich, ohne zusätzliche Hilfsmittel einen bestimmten Erfolg zu erreichen, dann erstreckt sich der Schutz des Patents nicht auf eine Ausführungsform, die sich solcher zusätzlicher Hilfsmittel bedient (BGH GRUR 1986, 238, 239 - Melkstand; vgl. auch Urteil vom 6. November 1990 - X ZR 55/89, BGHZ 113, 1 ff. [BGH 06.11.1990 - X ZR 55/89]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht