Rechtsprechung
BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,1612) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG (1968) § 6
"Melkstand"; Umfang des Patentschutzes - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Patentrecht - Zusätzliche Hilfsmittel - Patentschutz
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 353
- MDR 1986, 582
- GRUR 1986, 238
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 24.02.1970 - X ZR 49/66
Schädlingsbekämpfungsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper). - BGH, 28.11.1963 - Ia ZR 8/63
Neues Druckschriftenmaterial in der Revisionsinstanz des …
Auszug aus BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper). - BGH, 14.06.1960 - I ZR 116/58
Auszug aus BGH, 17.10.1985 - X ZR 31/82
Nach ständiger Rechtsprechung obliegt dem Revisionsgericht die selbständige Auslegung des Patents darauf hin, was als dessen Gegenstand anzusehen ist (BGH GRUR 1970, 361, 362 l. Sp. Schädlingsbekämpfungsmittel; BGH GRUR 1964, 196, 198 l.Sp. Mischmaschine 1; BGH GRUR 1960, 483, 484 l.Sp. - Polsterformkörper).
- BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02
Rangierkatze
Da sich das Klagepatent überhaupt nicht mit einer zusätzlichen Betriebsbremse befasst, kann deren Vermeidung auch nicht sein Hauptzweck sein (vgl. BGHZ 113, 10 f. - Autowaschvorrichtung; Sen.Urt. v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238 - Melkstand). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01
"Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes
Wie der erkennende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt;… vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand). - BGH, 12.03.2002 - X ZB 12/00
Custodiol I
Wie der beschließende Senat wiederholt entschieden hat, fällt eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt;… vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand).
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 73/01
Custodiol II
Der erkennende Senat hat wiederholt entschieden, daß eine Ausführungsform dann nicht in den Schutzbereich des Patents fallen kann, wenn sie auf ein Anspruchsmerkmal verzichtet, das für die unter Schutz gestellte Lehre wesentlich und bestimmend ist (BGHZ 113, 1, 11 - Autowaschvorrichtung m. Anm. von Falck in GRUR 1991, 447, der darauf hinweist, daß es auf die dem Fachmann erkennbare Tragweite der Erfindung ankommt;… vgl. schon zur früheren Rechtslage Sen.Urt. v. 23.4.1991 - X ZR 41/89, GRUR 1991, 744, 746 - Trockenlegungsverfahren; v. 17.10.1985 - X ZR 31/82, GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand). - BGH, 06.11.1990 - X ZR 55/89
Umfang des Schutzbereichs eines europäischen Patents
Bei dieser Sachlage konnte das Berufungsgericht für die in Patentanspruch 1 unter Schutz gestellte Lehre als wesentlich und bestimmend ansehen, die Waschbürsten unter Verzicht auf den in der DE-A-16 30 414 (vgl. Fig. 8-9, Bezugszeichen 29, 40) beschriebenen elektrischen Kettenantrieb allein durch mechanische Mittel (gewichtsbelastete Seilzüge mit mechanischer Steuerung) in die Ausgangsstellung zurückzufahren (vgl. dazu auch BGH GRUR 1986, 238, 240 - Melkstand). - BGH, 23.04.1991 - X ZR 41/89
Umfang des Patentschutzes
Ist für den Gegenstand eines Patents bestimmend und wesentlich, ohne zusätzliche Hilfsmittel einen bestimmten Erfolg zu erreichen, dann erstreckt sich der Schutz des Patents nicht auf eine Ausführungsform, die sich solcher zusätzlicher Hilfsmittel bedient (BGH GRUR 1986, 238, 239 - Melkstand; vgl. auch Urteil vom 6. November 1990 - X ZR 55/89, BGHZ 113, 1 ff. [BGH 06.11.1990 - X ZR 55/89]).