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   BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84   

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https://dejure.org/1986,515
BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84 (https://dejure.org/1986,515)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1986 - I ZR 27/84 (https://dejure.org/1986,515)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1986 - I ZR 27/84 (https://dejure.org/1986,515)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mangelnde Prozessführungsbefugnis - Löschung im Vereinsregister - Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse - Ergehen eines kontradiktorischen Urteils aufgrund der Unzulässigkeit der Klage - Recht zur Stellungnahme der säumigen Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 1; ZPO § 330, § 331
    Wettbewerbsverein II; Klagebefugnis eines Wettbewerbsvereins bei Fehlen einer ausreichenden finanziellen Ausstattung; Erlaß eines unechten, klageabweisenden Versäumnisurteils bei Fehlen der Prozeßvoraussetzungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 1041
  • ZIP 1986, 740
  • MDR 1986, 998
  • GRUR 1986, 678
  • JR 1987, 26
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines

    Auszug aus BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84
    Gegen einen ausgebliebenen Revisionsbeklagten ist zwar durch Versäumnisurteil zu entscheiden, wenn eine zulässige Revision sachlich begründet ist (BGHZ 37, 79).
  • BGH, 10.01.1961 - VI ZR 66/60
    Auszug aus BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84
    Daher kann, wenn die Unzulässigkeit der Klage feststeht - gleichviel welche Partei säumig ist und in welcher Instanz der Rechtsstreit schwebt - keine die Weiterführung des Prozesses zulassende Versäumnisentscheidung ergehen, sondern nur ein kontradiktorisches Urteil, das den Rechtsstreit zum endgültigen Abschluß bringt (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1961 - VI ZR 66/60, LM ZPO § 554 a Nr. 9 = NJW 1961, 829; Urt. v. 5.10.1961 - VII ZR 201/58, LM ZPO § 331 Nr. 1 = NJW 1961, 2207).
  • BGH, 05.10.1961 - VII ZR 201/58

    Voraussetzungen eines Versäumnisurteils

    Auszug aus BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84
    Daher kann, wenn die Unzulässigkeit der Klage feststeht - gleichviel welche Partei säumig ist und in welcher Instanz der Rechtsstreit schwebt - keine die Weiterführung des Prozesses zulassende Versäumnisentscheidung ergehen, sondern nur ein kontradiktorisches Urteil, das den Rechtsstreit zum endgültigen Abschluß bringt (vgl. BGH, Urt. v. 10.1.1961 - VI ZR 66/60, LM ZPO § 554 a Nr. 9 = NJW 1961, 829; Urt. v. 5.10.1961 - VII ZR 201/58, LM ZPO § 331 Nr. 1 = NJW 1961, 2207).
  • BGH, 07.11.1985 - I ZR 105/83

    Wettbewerbsverein; Voraussetzungen der Klagebefugnis von Verbänden; Entfaltung

    Auszug aus BGH, 13.03.1986 - I ZR 27/84
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen wie der Kläger nur dann prozeßführungsbefugt, wenn er auf Grund einer ausreichenden personellen und sachlichen Ausstattung seinen satzungsgemäßen Zwecken auch tatsächlich gerecht werden kann (Urt. v. 7.11.1985 - I ZR 105/83 - Wettbewerbsverein, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Das gilt unabhängig davon, welche Partei säumig ist und in welcher Instanz das Verfahren schwebt (vgl. BGH, Urteil vom 13. März 1986 - I ZR 27/84 - NJW-RR 1986, 1041).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90

    Vollstreckungsbescheid gegen Ehegatten - §§ 700 Abs. 6, 345 ZPO, Berufung, 'weite

    Nach diesen Vorschriften setzt der Erlaß eines (ersten) Versäumnisurteils außer einem darauf gerichteten - hier ausweislich des Terminsprotokolls gestellten - Antrag und dem Nichterscheinen oder Nichtverhandeln (§ 333 ZPO) des Beklagten die Schlüssigkeit der Klage und weiter voraus, daß sämtliche Prozeßvoraussetzungen für eine Sachentscheidung gegeben sind (BGHZ 73, 87, 90; BGH, Urt. v. 13. März 1986 - I ZR 27/84, LM UWG § 13 Nr. 42 = GRUR 1986, 678; Baur, Zivilprozeßrecht 6. Aufl. Rdn. 157; Baumbach/Lauterbach/Hartmann § 331 Anm. 3 B a; Stein/Jonas/Schumann § 331 Rdn. 13; Thomas/Putzo § 331 Anm. 1).
  • BGH, 17.03.2008 - II ZR 45/06

    EKU

    b) Dem steht auch nicht entgegen, dass das Landgericht die vermeintlichen "Hauptanträge" durch "Versäumnisurteil" als unzulässig abgewiesen und damit in Wahrheit ein nicht auf der Säumnis der Kläger (hier i.S. von § 333 ZPO) beruhendes, sondern ein kontradiktorisches Urteil erlassen hat (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 1986 - I ZR 27/84, ZIP 1986, 740 f.; Musielak, ZPO 5. Aufl. vor § 330 Rdn. 12), das als solches nicht mit dem Einspruch gemäß § 338 ZPO, sondern nur mit der Berufung (§ 511 ff. ZPO) anfechtbar wäre.
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