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   BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84   

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https://dejure.org/1986,1128
BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84 (https://dejure.org/1986,1128)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1986 - I ZR 18/84 (https://dejure.org/1986,1128)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1986 - I ZR 18/84 (https://dejure.org/1986,1128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Warenzeichenrecht - Benutzung eines Bildzeichens durch Kombinationszeichen - Bild als Zeichenbestandteil eines Kombinationszeichens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 24, § 5 Abs. 7
    "Gaucho"; Benutzung eines Bildzeichens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 161
  • MDR 1987, 112
  • GRUR 1986, 892
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.05.1984 - I ZR 5/82

    Klage auf Unterlassen der Verwendung einer Warenbezeichnung - Widerklage auf

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß wegen Nichtbenutzung löschungsreife Warenzeichen ohne materiell-rechtliche Wirkung sind, und daß deshalb auch die Verletzungsklage aus § 24 WZG, um die es hier geht, nicht auf löschungsreife Warenzeichen gestützt werden kann (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva; GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial).

    Wird der weitere Bestandteil dagegen vom Verkehr als den Gesamteindruck des verwendeten Zeichens wesentlich mitprägend angesehen, so ist eine Benutzung der eingetragenen Form zu verneinen (BGH GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole; GRUR 1984, 813, 815 - Ski-Delial; GRUR 1985, 46, 47 - IDEE-Kaffee).

  • BGH, 19.11.1971 - I ZR 72/70
    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    Wie der Senat entschieden hat, bestimmen sich Inhalt und Umfang des Zeichenrechts nach der Eintragung in der Zeichenrolle, weshalb grundsätzlich auch nur eine der eingetragenen Form entsprechende Verwendung den Fortbestand des Zeichenrechts gewährleistet (BGH GRUR 1972, 180, 182 - Cheri, st. Rspr.).
  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    In Anlehnung an Art. 5 C Abs. 2 PVÜ sind diese Grundsätze verkürzt auch dahin formuliert worden, es komme darauf an, ob der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansehe (BGH GRUR 1975, 135, 137, 138 - KIM-Mohr).
  • BGH, 09.06.1978 - I ZR 67/76

    Eintragung einen neuen Warenzeichens - Zeitlich begrenzte Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    Zutreffend geht das Berufungsgericht davon aus, daß wegen Nichtbenutzung löschungsreife Warenzeichen ohne materiell-rechtliche Wirkung sind, und daß deshalb auch die Verletzungsklage aus § 24 WZG, um die es hier geht, nicht auf löschungsreife Warenzeichen gestützt werden kann (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 644 - Silva; GRUR 1984, 813, 814 - Ski-Delial).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 2/82

    Warenbeschreibender Begriff - Zusatz zu Warenzeichen - Mitprägender Bestandteil

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    Wird der weitere Bestandteil dagegen vom Verkehr als den Gesamteindruck des verwendeten Zeichens wesentlich mitprägend angesehen, so ist eine Benutzung der eingetragenen Form zu verneinen (BGH GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole; GRUR 1984, 813, 815 - Ski-Delial; GRUR 1985, 46, 47 - IDEE-Kaffee).
  • BGH, 24.10.1985 - I ZR 209/83

    "Computertest"; Eintragung eines weiteren, von einem vorhandenen kaum

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    Bei dieser Sachlage bedarf es auch keiner Erörterung, ob dem Klagezeichen etwa auch aus dem Gesichtspunkt des Abwehrzeichens der Rechtsschutz zu versagen wäre (vgl. Urt. des Senats vom 24.10.1985 - I ZR 209/83 - Comburtest).
  • BGH, 13.07.1979 - I ZB 25/77

    Anspruch auf Eintragung des Warenzeichens "Flexsol" - Verwechselungsgefahr mit

    Auszug aus BGH, 17.04.1986 - I ZR 18/84
    Wird der weitere Bestandteil dagegen vom Verkehr als den Gesamteindruck des verwendeten Zeichens wesentlich mitprägend angesehen, so ist eine Benutzung der eingetragenen Form zu verneinen (BGH GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole; GRUR 1984, 813, 815 - Ski-Delial; GRUR 1985, 46, 47 - IDEE-Kaffee).
  • BGH, 30.03.2000 - I ZB 41/97

    Kornkammer; Von der Eintragung abweichende Nutzung einer Marke

    Es ist deshalb zu fragen, ob der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH, Urt. v. 17.4.1986 - I ZR 18/84, GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho) und - im Streitfall - den zugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimißt (vgl. BGH, Beschl. v. 9.7.1998 - I ZB 37/96, GRUR 1999, 54, 56 = WRP 1998, 1081 - Holtkamp).
  • BGH, 01.07.1993 - I ZR 194/91

    Löschungsanspruch bei Verwechselungsgefahr - Sana/Schosana

    bb) Soweit das Berufungsgericht aber in der Verbindung von "Sana" mit "Tchibo" eine im Sinne der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dem Benutzungszwang nicht genügende Verwendung des Zeichens in einer Form "mit Zusatz" gesehen hat (vgl. BGH, Urt. v. 17.4. 1986 - I ZR 18/84, GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho m.w.N.), hat es nicht beachtet, daß vorliegend nicht die Verwendung von "Tchibo" als Zusatz zu "Sana" (oder umgekehrt) zur Beurteilung steht, weil in Anbetracht der teils schriftbildlichen, teils räumlichen Distanz beide Bezeichnungen dem Verkehr nicht als eine einheitliche Kennzeichnung erscheinen können, sondern daß es ausschließlich um die - vom Berufungsgericht in anderem Zusammenhang auch zutreffend erkannte - Frage geht, ob "Sana" als selbständige zweite Bezeichnung neben der Marke "Tchibo" anzusehen ist und allein damit in einer dem Benutzungszwang genügenden Weise verwendet wird.
  • OLG Hamburg, 21.10.2020 - 3 U 115/18

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechselungsgefahr bei

    Der Begriff desselben Zeichens bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der Verkehr den betrieblichen Herkunftshinweis sowohl im eingetragenen Zeichen als auch in der tatsächlichen Verwendungsform - mag diese, wie hier, selbständig eingetragen sein oder nicht - demselben Zeichenelement entnimmt (BGH, GRUR 1986, 892, 893, juris-Rn. 22 - Gaucho).

    So kann der kennzeichnende Charakter einer Bildmarke verändert sein, wenn dieser ein nicht völlig unwesentliches Wortelement hinzugefügt wird (BGH, GRUR 1984, 872, 873 - Wurstmühle; GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho).

  • BPatG, 30.07.1996 - 24 W (pat) 64/95

    Widerspruch gegen Eintragung einer Marke wegen Verwechslungsgefahr; Einrede der

    Denn diese Beurteilung war bereits unter der Geltung des WZG - auch bei ausschließlich nationalen Fallgestaltungen - an Art. 5 Abschnitt C Abs. 2 PVÜ ausgerichtet, wonach es bei abweichenden Benutzungsformen darauf ankommt, ob durch die Abweichung die Unterscheidungskraft der Marke, also ihr kennzeichnender Charakter, beeinflußt wird (BGH BlPMZ 1975, 203 "KIM-Mohr"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; Busse/Starck, Warenzeichengesetz, 6. Aufl., Rdnr 2 zu Art. 5 PVÜ).

    Denn auch wenn man davon ausgeht, daß es sich bei dem Bildnis um einen wirklichen Zusatz zur Wortmarke, bei der benutzten Form also um ein Kombinationszeichen, handelt, wäre eine rechtserhaltende Benutzung der Widerspruchsmarke nur dann zu verneinen, wenn das Gewicht dieses Bildbestandteils über eine markenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat hinausginge, der Verkehr die betriebliche Herkunftskennzeichnung also nicht mehr allein der mitverwendeten Wortmarke entnähme (BGH GRUR 1979, 856, 858 "Flexiole"; GRUR 1985, 46, 47 "IDEE-Kaffee"; GRUR 1986, 892, 893 "Gaucho"; OLG Frankfurt Mitt 1994, 166, 167 "Fisherman's Friend"; zur maßgeblichen Herkunftsfunktion der Marke im Rahmen des Benutzungszwangs (auch) nach neuem Recht vgl. BGH GRUR 1995, 583, 584 [BGH 18.05.1995 - I ZR 99/93] "MONTANA").

  • BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 23/02
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH WRP 2000, 1161 - Kornkammer; GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud; GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 23 Rn. 154).
  • BPatG, 29.03.2006 - 26 W (pat) 93/02
    Das ist dann nicht der Fall, wenn der Verkehr Eintragung und Benutzungsform als ein und dasselbe Zeichen ansieht (vgl. BGH WRP 2000, 1161 - Kornkammer; GRUR 2002, 167, 168 - Bit/Bud; GRUR 1986, 892, 893 - Gaucho; Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 23 Rn. 154).
  • BPatG, 11.02.2015 - 26 W (pat) 85/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hasso (Wort-Bild-Marke)/ASSOS SLIMS

    Davon ist auszugehen, wenn es sich um eine unveränderte Verwendung der eingetragenen Zeichenform handelt und die Zusätze als zeichenmäßig bedeutungslose austauschbare Zutat, beispielsweise als schmückendes Beiwerk, und nicht als ein den Gesamteindruck wesentlich mitprägendes Element aufgefasst werden (BGH GRUR 2002, 171, 173 - Marlboro-Dach; GRUR 1986, 892 f. - Gaucho; GRUR 1984, 872 f. - Wurstmühle; GRUR 1979, 856, 858 - Flexiole).
  • BPatG, 30.08.2005 - 27 W (pat) 11/04
    Nach § 26 Abs. 3 Satz 1 MarkenG sind Abweichungen von der eingetragenen Markenform unschädlich, wenn der angesprochene Verkehr, sofern er die Widerspruchsmarke in der eingetragenen Form kennt, in der benutzten Form noch dieselbe Marke sieht (vgl. BGH GRUR 1986, 892 - Gaucho; BGH 2000, 1038 -Kornkammer) und den zugefügten Bestandteilen keine eigene maßgebende kennzeichnende Wirkung beimisst (vgl. BGH GRUR 1999, 54 - Holtkamp; vgl. BGH GRUR 2002, 167, 168 - Bit/BUD).
  • OLG Hamm, 08.11.2001 - 4 U 93/01

    Löschungsanspruch eines Klägers wegen Verfalls der eingetragenen Wortmarke

    Das Hinzufügen neuer Zeichenbestandteile hat die frühere Rechtsprechung streng behandelt und nur dann als unschädlich angesehen, wenn der Verkehr den Herkunftshinweis ausschließlich dem mitverwendeten eingetragenen Zeichen entnahm und die zusätzlichen Bestandteile als zeichenrechtlich bedeutungslose, austauschbare Zutaten, nicht aber als den Gesamteindruck und Schutzbereich wesentlich mitprägend ansah (BGH, GRUR 1986, 892, 893 -Gaucho; BGH, GRUR 1984, 872, 873 -Wurstmühle; BGH, GRUR 1984, 813, 814 -Ski-Delial; BGH, GRUR 1985, 46, 47 -Idee-Kaffee; BGH, GRUR 1979, 856, 858 -Flexiole; Ingerl / Rohnke, a.a.O., § 26 Rdn.93; Fezer, Markenrecht, 3.Auflage, § 26 Rdn.108 ff.).
  • BPatG, 16.10.1991 - 26 W (pat) 72/89

    Zeichenrechtliche Übereinstimmung der Vergleichszeichen "C. Landsberg" und

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1978, 642, 643 "Silva"; 1979, 856, 858 "Flexiole"; 1985, 46, 47 "IDEE-Kaffee"; 1986, 892, 893 "Gaucho") wird die Verwendung eines (als solchen unveränderten) Zeichens zusammen mit einem nicht eingetragenen Zusatz dann als unbedenklich bewertet, wenn der beigefügte Zusatz als zeichenmäßig bedeutungslose, austauschbare Zutat anzusehen ist; der betriebliche Herkunftshinweis mithin ausschließlich dem mitbenutzten eingetragenen Zeichen entnommen wird.
  • BPatG, 27.06.2007 - 26 W (pat) 74/04
  • BPatG, 21.03.2007 - 26 W (pat) 184/03
  • BPatG, 28.11.2001 - 32 W (pat) 203/01
  • OLG Frankfurt, 08.02.1993 - 6 W 94/92

    Zeichenerhaltende Benutzung eines Bildzeichens; Verwechselungsgefahr zweier

  • BPatG, 21.08.1992 - 24 W (pat) 387/90

    Benutzung des Zeichens "NINON" für eine Kosmetik-Geschenkkassette;

  • BPatG, 12.04.2006 - 26 W (pat) 123/04
  • BPatG, 01.02.2006 - 26 W (pat) 243/04
  • BPatG, 20.03.2001 - 33 W (pat) 132/00
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