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   BGH, 07.05.1986 - I ZB 9/85   

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https://dejure.org/1986,2656
BGH, 07.05.1986 - I ZB 9/85 (https://dejure.org/1986,2656)
BGH, Entscheidung vom 07.05.1986 - I ZB 9/85 (https://dejure.org/1986,2656)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 1986 - I ZB 9/85 (https://dejure.org/1986,2656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 1 Abs. 2
    "STELZER MOTOR"; Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine Entwicklungstätigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 162
  • MDR 1987, 111
  • GRUR 1986, 893
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 8/86

    "Apropos Film"; Eintragungsfähigkeit des Titels von Fernsehsendungen; Begriff der

    Die Eintragung einer Dienstleistungsmarke für eine bloße Hilfsdiensttätigkeit hat zwar - wie die Zeicheneintragung für bloße Hilfswaren (vgl. BGH GRUR 1973, 523, 524 - Fleischer-Fachgeschäft) - auszuscheiden (vgl. BGH GRUR 1986, 893, 894 - Stelzer Motor), da diese nicht den Gegenstand des fraglichen Betriebs bildet (§ 1 WZG).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 6 U 70/02

    Verwendung der Wortbildmarke eines Anlageunternehmens durch Hersteller von

    Unter einer dem Markenschutz zugänglichen "Dienstleistung" ist die Erbringung von Diensten zu verstehen; es handelt sich dabei um wirtschaftliche Tätigkeiten, die am Markt für andere erbracht werden, ohne Herstellung oder Vertrieb von Waren zu sein (vgl. BPatG GRUR 1998, 397/398 -"SUMMIT"-; BGH GRUR 1986, 893/894 "STELZER MOTOR"-; Fezer, a.a.O., § 3 Rdn. 123).
  • OLG Nürnberg, 26.09.2022 - 3 U 1101/22

    Markenmäßige Verwendung eines Wortzeichens für Bonus-/Rabattmarken

    Bereits nach allgemeinem Verständnis ist "Dienstleistung" die Erbringung von Diensten, also eine wirtschaftliche Tätigkeit, die am Markt für andere erbracht werden, ohne Herstellung oder Vertrieb von Waren zu sein (vgl. BGH, Urteil vom, 7. Mai 1986, I ZB 9/85, GRUR 1986, 893 (894) "STELZER MOTOR"; auch Fezer MarkenR, 4. Aufl. 2009, MarkenG § 3 Rn. 26).
  • BPatG, 15.05.1997 - 29 W (pat) 116/96

    Beanstandung einer Markenanmeldung als Hilfsdienstleistung; Konsequenzen der

    Die Bedenken der Markenstelle stützen sich anscheinend darauf, daß der Anmelder diese Angabe - im Gegensatz zu ihr, der Markenstelle und wohl zutreffend (vgl. dazu BGH GRUR 1986, 893, 894 ISp "Stelzer Motor"; Schwendy GRUR 1984, 18, 19 ISp) - als Dienstleistungsangabe versteht.
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