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   BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85   

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https://dejure.org/1986,1474
BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85 (https://dejure.org/1986,1474)
BGH, Entscheidung vom 04.06.1986 - I ZB 5/85 (https://dejure.org/1986,1474)
BGH, Entscheidung vom 04. Juni 1986 - I ZB 5/85 (https://dejure.org/1986,1474)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Reine Buchstabenkombination ohne Wortcharakter als eingetragenes Warenzeichen - Eintragung in die Zeichenrolle aufgrund Verkehrsdurchsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 1 und 3
    "OCM"; Voraussetzungen der Eintragung eines aus einer Buchstabenkombination bestehenden Warenzeichens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 25
  • MDR 1987, 26
  • GRUR 1986, 894
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.01.1956 - I ZR 146/53

    Kombination von Buchstaben und Zahlen

    Auszug aus BGH, 04.06.1986 - I ZB 5/85
    Der Gesetzgeber hat die Angaben des § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Halbsatz WZG als absolute Eintragungshindernisse ausgestaltet, weil insoweit ein Freihaltebedürfnis der Mitbewerber und der Allgemeinheit besteht (BGHZ 19, 367, 375 f - W 5).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Die Verkehrsdurchsetzung erfordert eine Durchsetzung der Marke in allen beteiligten Verkehrskreisen, in denen die Marke Verwendung finden und Auswirkungen zeitigen kann (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM).
  • BPatG, 10.02.2005 - 24 W (pat) 338/03

    Fehlende Unterscheidungskraft einer angemeldeten Marke; Anforderungen und

    Unabhängig davon kann jedoch selbst ein nachgewiesener ausreichender Durchsetzungsgrad in den Fachkreisen nicht die Annahme einer Verkehrsdurchsetzung der angemeldeten Marke iSd § 8 Abs. 3 MarkenG begründen, da hierfür eine Durchsetzung der Marke in allen beteiligten Verkehrskreisen erforderlich ist, in denen die Marke Verwendung finden und Auswirkungen zeitigen kann (vgl BGH GRUR 1986, 894, 895 "OCM"; GRUR 1990, 360, 361 "Apropos Film II").
  • BGH, 09.11.1995 - I ZB 29/93

    "UHQ"; Schutz reiner Buchstabenzeichen

    Die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen wurde nur zugelassen, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, daß der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH, Beschl. v. 16.10.1981 - I ZB 10/80, GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; Beschl. v. 11.11.1982 - I ZB 15/81, GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM; Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 10/87, GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; Urt. v. 11.5.1995 - I ZR 111/93, Umdr.
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Das sind regelmäßig - und zwar in erster Linie - die Endabnehmer der Ware, zu deren Kennzeichnung das Klagezeichen dienen soll (vgl. BGH, Beschl. v. 4.6.1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM).
  • BGH, 30.11.1989 - I ZB 20/88

    "Apropos Film II; Voraussetzungen der Eintragung einer nicht

    Das damit geschaffene immaterielle Rechtsgut ist jedoch nicht nur - wie die Rechtsbeschwerde meint - zur Abnahme in Fachkreisen, also für Personen, Unternehmen und Anstalten bestimmt, die derartige Produktionen in Auftrag geben und/oder erwerben; es ist vielmehr Gegenstand und Grundlage jeder der in den §§ 15 ff UrhG genannten Verwertungsarten, die ihrerseits im Regelfall letztendlich auf den Fernsehzuschauer bzw. bei Videokassetten auf den Endabnehmer zielen; mittelbar wird dadurch auch letzterer zu einem Abnehmer der Dienstleistung "Produktion", dem gegenüber auch das Zeichen dieser Produktion Verwendung finden und/oder Auswirkungen zeitigen soll (vgl. zu diesem Abgrenzungsmerkmal BGH, Beschluß vom 4. Juni 1986 - I ZB 5/85, GRUR 1986, 894, 895 - OCM).
  • OLG Hamburg, 22.02.2006 - 5 U 3/05

    AOL I

    Denn die Eintragung von ausschließlich aus Zahlen und/oder Buchstaben gebildeten Zeichen ist nach alter Rechtslage nur zugelassen worden, wenn das Zeichen sich im Verkehr durchgesetzt (§ 4 Abs. 3 WZG) hatte oder in seinem Gesamteindruck so phantasievoll gestaltet war, dass der Charakter der freizuhaltenden Zahlen und Buchstaben dahinter zurücktrat (BGH GRUR 96, 202, 204 - UHQ; BGHZ 19, 367, 372 f., 375 - W 5; BGH GRUR 1982, 373, 374 - Zahl 17; GRUR 1983, 243, 244 - BEKA Robusta; GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1989, 420, 421 - KSÜD; GRUR 1995, 808 - P3-plastoclin).
  • BPatG, 22.02.2006 - 29 W (pat) 44/03
    Eine Marke ist dabei an Personen gerichtet, die sie ansprechen soll (T. Lettl, Die "Verkehrsauffassung" im Markenrecht, NJW-Sonderheft 100 Jahre Markenverband, S. 44), bzw. an alle Kreise, in denen die Marke Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen kann (BGH GRUR 1986, 894, 895 - OCM; BGH GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II).
  • BPatG, 17.07.2012 - 24 W (pat) 123/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "pro Doppik (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Über die von der Anmelderin avisierten Kreisverwaltungen bzw. kommunalen Gebietskörperschaften hinaus handelt es sich dabei um alle Kreise, in denen die Marke Verwendung finden oder Auswirkungen zeitigen kann, wobei eine an den objektiven Merkmalen der Waren und Dienstleistungen und nicht eine an subjektiven Vermarktungsstrategien des Anmelders orientierte Betrachtung angezeigt ist (vgl. BGH GRUR 1986, 894, 895 - OCM; GRUR 1990, 360, 361 - Apropos Film II; GRUR 2008, 710 (Nr. 32-35) - VISAGE; GRUR 2009, 411 (Nr. 12) - STREETBALL; Ströbele, a. a. O., Rn. 499 zu § 8).
  • BPatG, 18.12.2002 - 28 W (pat) 50/01
    Das aber wäre mit Sinn und Zweck der Vorschrift des § 8 Abs. 2 MarkenG nicht vereinbar (vgl hierzu BGH, GRUR 1986, 894 - OCM; BPatGE 23, 78 - HP; Ingerl, Rohnke Markengesetz, § 8 Rdz 141).
  • BPatG, 21.04.1993 - 26 W (pat) 89/91

    Anmeldung des für "Weine" bestimmten Verbandszeichens "MADEIRA"; Voraussetzung

    Die eingereichten Auskünfte belegen jedoch nur einen gewissen Bekanntheitsgrad in Handelskreisen (vgl. BGH GRUR 1986, 894, 895 "OCM").
  • BPatG, 18.12.2002 - 28 W (pat) 134/01
  • BPatG, 13.08.1993 - 24 W (pat) 229/91
  • BPatG, 08.03.2006 - 29 W (pat) 40/04
  • BPatG, 23.03.1994 - 26 W (pat) 17/91

    Anmeldung des Wortzeichens "ERDINGER" für die Waren "Weißbier, einschließlich

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