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   BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84   

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https://dejure.org/1985,1793
BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84 (https://dejure.org/1985,1793)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1985 - I ZR 130/84 (https://dejure.org/1985,1793)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1985 - I ZR 130/84 (https://dejure.org/1985,1793)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz wegen Verkaufs gefälschter Ware (Duftwasser)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 511 a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1986, 93
 
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Wird zitiert von ... (30)

  • LG Bonn, 15.11.2017 - 16 O 21/16

    Wetter-App des DWD ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

    Den Streitwertangaben des Klägers, die gemacht wurden, bevor der Erfolg der Rechtsverfolgung absehbar war, kommt jedoch indizielle Bedeutung zu (BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, § 12 Rn. 5.3a).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    Bei der Streitwertfestsetzung bezüglich der Klage stellt der Senat trotz der restriktiveren höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH BeckRS 2013, 5735 Rn. 3) auf das vom Kläger selbst definierte Interesse ab, dem eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt (BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; BGH GRUR 2012, 1288 Rn. 4 - Vorausbezahlte Telefongespräche II ).
  • OLG München, 10.11.2011 - 29 U 1614/11

    Unlauterer Wettbewerb: Fehlende Meisterpräsenz im Ladengeschäft eines

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens - im Streitfall: 300.000,- EUR (vgl. Klageschrift) - in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung ; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme ; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II ; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt ), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 27. Mai 2008 - X ZR 125/06, juris).
  • LG Hamburg, 17.12.2014 - 310 O 162/14

    Urheberechtliche Streitigkeit: Ermittlung des Streitwertes

    Der Streitwertangabe der Antragsteller- bzw. Klägerseite kommt indizielle Bedeutung zu (BGH GRUR 1986, 93f.).
  • OLG München, 22.04.2008 - 29 W 1211/08

    Unlauterer Wettbewerb: Verstoß gegen den Glücksspielstaatsvertrag durch

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfügungsverfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da zu diesem Zeitpunkt der Ausgang des Verfahrens noch nicht zuverlässig voraussehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme).
  • BayObLG, 20.09.2021 - 101 ZBR 134/20

    Anspruch auf eidesstattliche Versicherung im aktienrechtlichen

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene - nicht offensichtlich unzutreffende - Wertangabe eines Antragstellers zu Beginn des Verfahrens ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (vgl. BGH, Urt. v. 24. April 1985, I ZR 130/84 - Berufungssumme, GRUR 1986, 93 [juris Rn. 21]; OLG München, Beschluss vom 5. Februar 2018, 29 W 1855/17 - Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite, NJW-RR 2018, 575 Rn. 15; OLG Celle, Beschluss vom 9. Februar 2015, 2 W 17/15, juris Rn. 15 ff.; Wendtland in BeckOK ZPO, 41. Ed. Stand: 1. Juli 2021, § 3 Rn. 1; Elzer in Toussaint, Kostenrecht, 51. Aufl. 2021, ZPO § 3 Rn. 15 f.; Wöstmann in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 3 Rn. 15; Heinemann in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, GNotKG § 36 Rn. 19), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht bereits feststeht oder zumindest mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012, X ZR 110/11 - Vorausbezahlte Telefongespräche II, GRUR 2012, 1288 Rn. 4 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 29.05.2013 - 4 U 163/12

    Personenvereinigung - Unterlassungsanspruch: Verletzung der Rechte einer

    Diese entspricht der Streitwertangabe der Klägerin in der Klageschrift, welcher indizielle Bedeutung zukommt (BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme - m.w.N. ) , zumal die Beklagte gegen diese bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat keine Einwände erhoben hat.
  • OLG Karlsruhe, 01.02.2021 - 6 W 55/20

    Klimaanlagen - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Streitwert bei

    Der Streitwertangabe des Anspruchstellers zu Beginn des Rechtsstreits kommt gleichwohl eine indizielle Bedeutung für die Beurteilung seines wirtschaftlichen Interesses zu (vgl. BGH, GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme; vgl. Senat, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 6 W 1/20, unveröffentlicht).
  • BGH, 21.08.2018 - VIII ZB 1/18

    Nachholung der Entscheidung über die Zulassung der Berufung

    Die vom Kläger im Anschluss an den gerichtlichen Hinweis vorgenommene (teilweise) Umstellung des Klageantrags kann deshalb - ungeachtet der möglicherweise ungeschickten Abfassung dieser Anträge in Form einzelner Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs - nur so verstanden werden, dass der Kläger lediglich der Rechtsauffassung des Amtsgerichts Rechnung tragen wollte, es ihm aber nach wie vor um das zuvor mit der Leistungsklage verfolgte Rechtsschutzziel ging; dies zeigt auch der in der Berufungsinstanz vorgenommene erneute Übergang von der Feststellungsklage zur Leistungsklage (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 24. April 1985 - I ZR 130/84, juris Rn. 22).
  • OLG München, 05.02.2018 - 29 W 1855/17

    Gebührenstreitwert beim Parteiwechsel auf Beklagtenseite

    Nach allgemeiner Auffassung stellt die eigene Wertangabe eines Klägers zu Beginn des Verfahrens in der Regel ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München, vgl. Senat WRP 2008, 972 [976] - Jackpot-Werbung; vgl. auch BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; GRUR 1977, 748 [749] - Kaffeeverlosung II; GRUR 1968, 106 [107] - Ratio-Markt), weil in diesem Verfahrensstadium, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, erfahrungsgemäß Angaben von größerer Objektivität erwartet werden dürfen als zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kostentragungspflicht bereits feststeht oder zumindest mit erheblicher Sicherheit vorauszusehen ist (vgl. BGH GRUR 2012, 1288 - Vorausbezahlte Telefongespräche II Tz. 4 m. w. N.).
  • BGH, 20.06.1991 - I ZR 13/90

    Berufungssumme: Wert des Beschwerdegegenstandes bei Verurteilung zur Abgabe der

  • LG Rostock, 26.11.2019 - 6 HKO 46/18

    Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz wegen des Unterhaltens einer

  • OLG Stuttgart, 02.04.2009 - 2 U 3/08

    Wettbewerbsverstoß wegen der Werbung für ein Fahrzeug ohne Angabe des

  • LG Hamburg, 19.12.2013 - 310 S 6/13

    Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten wegen Urheberrechtsverletzung

  • OLG Nürnberg, 28.02.2019 - 3 U 1295/18

    Teillöschung der eingetragenen deutschen Wortmarke

  • OLG Hamburg, 16.09.2020 - 15 W 30/20

    Festsetzung eines Streitwerts in Wettbewerbsverfahren

  • LG München I, 18.08.2022 - 7 O 13977/21

    Voraussetzung der inländischen Benutzungshandlung bei Systemanspruch

  • LG München I, 16.06.2017 - 21 O 19141/14

    Erfindung, Patentanmeldung, Abtretung, Eintragung, Prothese, Patent,

  • OLG München, 26.05.2009 - 29 W 1498/09

    Streitwert eines einstweiligen Verfügungsverfahrens: Geltendmachung eines

  • LG München I, 18.08.2022 - 7 O 10368/21

    Voraussetzung der inländischen Benutzungshandlung bei Systemanspruch

  • LG Leipzig, 23.02.2000 - 5 O 556/00
  • LG Leipzig, 08.02.2000 - 5 O 556/00
  • OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05

    Kostenentscheidung und Streitwertbemessung in Wettbewerbssache - Klageanlass;

  • OLG Hamm, 19.09.2005 - 4 W 112/05

    "Angriffsfaktor" zur Streitwertbemessung wettbewerbsrechtlicher

  • LG Bamberg, 27.12.2017 - 2 HKO 29/17

    Kostentragungspflicht

  • OLG München, 17.01.2018 - 29 W 1623/17

    Lauterkeitsrechtliche Unterlassungsklage bei Verbraucherverbänden

  • OLG München, 06.12.2021 - 29 W 1401/21

    Streitwertbemessung angesichts geringer Umsatzzahlen beim Vertrieb von

  • OLG Dresden, 04.09.2003 - 14 W 762/03

    Bestimmung des Streitwerts in einem Verfügungsverfahren über die Unterlassung

  • OLG Dresden, 11.04.2003 - 14 W 409/03

    Bestimmung des Streitwerts bei der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher

  • LG Düsseldorf, 24.09.2007 - 12 O 256/07
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