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   BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84   

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https://dejure.org/1986,789
BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84 (https://dejure.org/1986,789)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1986 - I ZR 53/84 (https://dejure.org/1986,789)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1986 - I ZR 53/84 (https://dejure.org/1986,789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des Bestattungswesens - Wettbewerbsrechtliche Beanstandung der Verbindung von hoheitlichen und gewerblichen Tätigkeiten im Bereich des Bestattungswesens - Zulässigkeit des Rechtswegs zu den ordentlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Privatwirtschaftliche Betätigung der Gemeinde im Bereich des Bestattungswesens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 62
  • NJW-RR 1987, 26 (Ls.)
  • MDR 1987, 114
  • NVwZ 1987, 170 (Ls.)
  • GRUR 1987, 119
  • GRUR 1987, 122
  • GRUR 987, 119
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84
    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    In der Parallelsache I ZR 54/84 wendet sie sich gegen die von ihr beanstandete räumliche Nähe von Bestattungswirtschaftsbetrieb einerseits und Bestattungshoheitsverwaltung sowie Sterbefallstandesamt andererseits.

    In der Parallelsache I ZR 54/84 hat das Landgericht - ebenfalls unter Abweisung der weitergehenden Klage - die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, durch ihre Bestattungsordner in denselben Räumen für Bestattungsaufträge zu werben oder hierüber Verträge abzuschließen, in denen diese zugleich hoheitliche Bestattungsverwaltungshandlungen (wie z.B. Festsetzung der Beerdigungszeit, Entgegennahme der Sterbefallanzeige, Auskunft über hoheitliche Bestattungsanzeigen) durchführen.

    Erforderlich ist, daß die Beklagte im Rahmen des jeweiligen Handelns ihrer Bestattungsordner gegenüber den Hinterbliebenen und sonstigen Auftraggebern ihre hoheitlichen Aufgaben von den privatwirtschaftlichen in dem wettbewerbsrechtlich gebotenen Umfang trennt und sich dabei in den Grenzen hält, die ihrer werbenden Tätigkeit durch die in vorliegendem Rechtsstreit und in der Parallelsache I ZR 54/84 ergangenen Urteile gezogen sind.

  • BVerwG, 22.02.1972 - I C 24.69

    Öffentlicher Zweck bei kommunalen Unternehmen

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Eine Teilnahme der öffentlichen Hand am Wettbewerb ist weder allgemein noch im Bereich des Bestattungswesens unzulässig (vgl. § 102 GemO Baden-Württemberg; BVerwGE 39, 329, 332, 336 ff. - Kommunaler Bestattungsbetrieb; BVerwG NJW 1978, 1539, 1540 - Kommunale Wohnungsvermittlung).

    Das ergibt sich aus der historischen Entwicklung des gemeindlichen Bestattungswesens und im Zusammenhang damit aus dem Bedürfnis der Allgemeinheit an gemeindlichen Dienstleistungen dieser Art sowie aus der Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Berücksichtigung sozialer Belange sowohl im Einzelfall als auch allgemein durch Festsetzung angemessener Entgelte und Tarife (vgl. BVerwGE 39, 329, 334-336 - Kommunaler Bestattungsbetrieb).

  • BGH, 26.04.1974 - I ZR 8/73

    Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten bei Beanstandung des Verkaufs von

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Ihre Entscheidung, auf dem Gebiete des Bestattungswesens überhaupt einer privatwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen und in Konkurrenz zu Mitbewerbern zu treten, unterliegt als solche grundsätzlich auch nicht der Nachprüfung durch die ordentlichen Gerichte (BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733, 735 = WRP 1974, 397, 399 - Kfz-Schilderverkauf).

    Zu einem wettbewerbsrechtlich begründeten Untersagungsausspruch kann daher ein wettbewerbliches Verhalten der öffentlichen Hand regelmäßig erst dann führen, wenn sie sich dabei sittenwidriger Mittel bedient, beispielsweise unter Mißbrauch ihrer Stellung als öffentlich-rechtlicher Körperschaft, oder wenn sie sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorteil vor ihren Mitbewerbern erlangt oder erstrebt (BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 212 = WRP 1964, 85, 87 - Landwirtschaftsausstellung; BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, a.a.O. - Kfz-Schilderverkauf).

  • BGH, 20.12.1955 - I ZR 24/54

    Bad Ems

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Anders wäre es, wenn die Beklagte die Gelegenheit zu solchen Auskünften benutzte, ihre privatwirtschaftlichen Wettbewerbsinteressen gegenüber den privaten Bestattungsunternehmen zu verbessern, z.B. dadurch, daß sie den Anschein erweckte, als stünden für Bestattungsleistungen gewerblicher Art allein die Bestattungsordner der Beklagten zur Verfügung (vgl. BGHZ 19, 299, 307, 308 - Staatliche Kurverwaltung/Bad Ems).
  • BGH, 10.12.1985 - KZR 22/85

    Abwehrblatt II - Funktionelle Austauschbarkeit von Anzeigenblättern und

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Für eine von der wettbewerbsrechtlichen Beurteilung nach § 1 UWG abweichende Beurteilung nach § 26 Abs. 2 GWB ist nichts vorgetragen (vgl. BGHZ 96, 337 [BGH 10.12.1985 - KZR 22/85] - Abwehrblatt II).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Ob eine in diese Zuständigkeit fallende bürgerlich-rechtliche Streitigkeit oder eine vor die Verwaltungsgerichte gehörende öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliegt (§ 40 VwGO), richtet sich nach der rechtlichen Natur des Klageanspruchs, wie er sich aus den zu seiner Begründung vorgetragenen Tatsachen ergibt (BGHZ 82, 375, 382 - Brillen-Selbstabgabestellen, m.w.N.).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Demgemäß konnte hinsichtlich der vorbezeichneten Klageanträge die Revision nicht zu sachlicher Nachprüfung des Berufungsurteils führen (vgl. BGHZ 6, 369, 370).
  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 72/62
    Auszug aus BGH, 19.06.1986 - I ZR 53/84
    Zu einem wettbewerbsrechtlich begründeten Untersagungsausspruch kann daher ein wettbewerbliches Verhalten der öffentlichen Hand regelmäßig erst dann führen, wenn sie sich dabei sittenwidriger Mittel bedient, beispielsweise unter Mißbrauch ihrer Stellung als öffentlich-rechtlicher Körperschaft, oder wenn sie sonst aus der Verbindung hoheitlicher und privatwirtschaftlicher Interessen einen unzulässigen Vorteil vor ihren Mitbewerbern erlangt oder erstrebt (BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 212 = WRP 1964, 85, 87 - Landwirtschaftsausstellung; BGH, Urt. v. 26.4.1974 - I ZR 8/73, a.a.O. - Kfz-Schilderverkauf).
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 54/11

    Solarinitiative

    Die Beklagte zu 1 ist wegen des ihr in amtlicher Funktion entgegengebrachten Vertrauens gehalten, Auskünfte und Empfehlungen objektiv und sachgerecht zu erteilen, weil sie zu neutraler und objektiver Amtsführung verpflichtet ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 1955 - I ZR 24/54, BGHZ 19, 299, 304 f. - Bad Ems; Urteil vom 19. Juni 1986 - I ZR 53/84, GRUR 1987, 119, 122 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II; Urteil vom 12. November 1998 - I ZR 105/96, GRUR 1999, 267, 270 = WRP 1999, 176 - Verwaltungsstellenleiter; Urteil vom 21. Juli 2005 - I ZR 170/02, GRUR 2005, 960, 961 = WRP 2005, 1412 - Friedhofsruhe; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 4 Rn. 13.36).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Empfehlung nicht das Ergebnis einer sachlichen und unparteiischen Wertung ist, sondern von geschäftlichen Interessen bestimmt wird und die Gleichbehandlung von Mitbewerbern beeinträchtigt (vgl. BGHZ 19, 299, 304 ff. - Bad Ems; BGH, Urt. v. 30.10.1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210, 213 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung; Urt. v. 4.4.1984 - I ZR 9/82, GRUR 1984, 665, 667 = WRP 1984, 399 - Werbung in Schulen; Urt. v. 19.6.1986 - I ZR 53/84, GRUR 1987, 119, 121 f. = WRP 1987, 25 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II; Urt. v. 24.2.1994 - I ZR 59/92, GRUR 1994, 516, 517 = WRP 1994, 506 - Auskunft über Notdienste).
  • BGH, 19.06.1986 - I ZR 54/84

    Privatwirtschaftliche Betätigung politischer Gemeinden im Bereich des

    In der Parallelsache I ZR 53/84 tritt sie bestimmten weiteren Verhaltensweisen der Beklagten im Zusammenhang mit ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bestattungswirtschaftsbetriebs entgegen.

    Darüber hinaus darf auch nicht übersehen werden, daß die Beklagte nach dem insoweit rechtskräftig gewordenen Urteil des Landgerichts in vorliegender Sache ihren Bestattungswirtschaftsbetrieb von dem der Bestattungshoheitsverwaltung räumlich getrennt halten muß und daß sie nach dem ebenfalls in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Landgerichts in der Parallelsache I ZR 53/84 ihre Bestattungsordner im Rahmen des Bestattungswirtschaftsbetriebs nicht als solche des Friedhofsamts handeln lassen darf.

  • OLG Nürnberg, 04.07.1995 - 3 U 1002/95

    Werbung eines Bestattungsunternehmens als Wettbewerbsverstoß

    Wie der Bundesgerichtshof gerade für das Bestattungswesen herausgearbeitet hat, ist es z.B. ohne Hinzutreten besonderer Umstände keine zu mißbilligende Ausnutzung der hoheitlichen Aufgaben einer politischen Gemeinde zu Gunsten ihrer privatwirtschaftlichen Betätigung im Bereich des Bestattungswesens, wenn ihre hoheitlich tätigen Bediensteten Auskünfte dahin erteilen, daß für die nicht hoheitlichen Bestattungstätigkeiten die Bestattungsordner der Gemeinde zur Verfügung stehen (GRUR 1987, Seite 119 ff. - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II).

    Anders ist es nur, wenn die öffentliche Hand dabei ihre Machtmittel und Autorität mißbraucht, um ihre privatwirtschaftlichen Wettbewerbsinteressen gegenüber anderen privaten Unternehmen zu verbessern oder wenn sie hierfür in irreführender Weise wirbt (BGH GRUR 1987, 122 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II).

  • OLG Dresden, 27.05.1997 - 14 U 2059/96

    Verwendung einer gemeinsamen Bezeichnung für bestattungshoheitliche und

    Das wäre ein mit § 1 UWG nicht zu vereinbarender Mißbrauch ihrer öffentlichen Aufgaben und Funktion (BGH GRUR 1987, 116, 118 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I, GRUR 1987, 119, 121 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II, GRUR 1989, 603, 605 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb III).

    Der Bundesgerichtshof hat ferner die Unterbringung beider Tätigkeitsbereiche in räumlicher Nähe zueinander und die Erteilung von Auskünften durch Bestattungsordner der Bestattungshoheitsverwaltung, die Kontakte zu dem privatwirtschaftlichen Bestattungsdienst der Stadt erleichterten (BGH GRUR 1987, 119, 121 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II) sowie die Unterbringung des Bestattungswirtschaftsbetriebs im Rathaus der Stadt (BGH GRUR 1987, 116 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb 1) bzw. im Leichenhaus, in dem auf einem anderen Stockwerk auch die Bestattungshoheitsverwaltung untergebracht war (BGH GRUR 1989, 603 - Kommunaler Bestanungswirtschaftsbetrieb III), nicht beanstandet.

  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 116/85

    "AOK-Mitgliederwerbung"; Rechtsweg für Streitigkeiten zwischen einer Ersatzkasse

    Solche Rechtsbeziehungen hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf deren wettbewerblichen Charakter, der sie seinem Wesen nach dem Privatrecht und nicht dem öffentlichen Recht zuweist, auch bei Klagen gegen die öffentliche Hand aufgrund behaupteter Wettbewerbsverstöße stets als bürgerlich-rechtlich angesehen und dementsprechend den Zivilgerichtsweg für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG oder dem GWB auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts für gegeben gehalten (BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung, Beklagte eine Ersatzkasse; BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer, Beklagte eine kassenärztliche Vereinigung und eine Ärztekammer; BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen, Beklagte eine AOK; BGHZ 90, 232 [BGH 01.03.1984 - I ZR 8/82] - Lohnsteuerberatung, Beklagte eine Steuerberaterkammer;Urt. v. 20. Dezember 1955 - I ZR 24/54, GRUR 1956, 216 = NJW 1956, 339, insoweit in BGHZ 19, 299 nicht mit abgedruckt-Bad Ems, Beklagte eine staatliche Kurverwaltung;Urt. v. 10. Februar 1956 - I ZR 61/54, GRUR 1956, 227 = WRP 1956, 316 - Städtisches Reisebüro, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 30. Oktober 1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung, Beklagte eine Landwirtschaftskammer;Urt. v. 26. April 1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 = NJW 1974, 1333 - Kfz-Schilderverkauf, Beklagter ein Landkreis;Urt. v. 19. Juni 1981 - I ZR 100/79, GRUR 1981, 823 = NJW 1981, 2811 - Ecclesia-Versicherungsdienst, Beklagte eine kirchliche Einrichtung;Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433 = NJW 1982, 2125 - Kinderbeiträge, Beklagte eine Ersatzkasse;Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 53/84, GRUR 1987, 116 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 119 = WRP 1987, 25 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 10. Juli 1986 - I ZR 59/84, GRUR 1986, 905 = NJW 1987, 329 - Innungskrankenkassenwesen, Beklagte eine Handwerkskammer;Urt. v. 21. Oktober 1986 - KZR 28/85, GRUR 1987, 178 = WRP 1987, 310 - Guten-Tag-Apotheke II, Beklagte eine Apothekerkammer;Urt. v. 26. Mai 1987 - KZR 13/85, BGHR GVG § 13 Beschaffungsvertrag 1, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt - Krankentransporte, Beklagte eine Stadt; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., Allg Rdn. 163 ff.; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rdn. 8 ff., 11 ff.).
  • BGH, 25.02.1988 - I ZR 60/85

    Rechtsstreit Ersatzkasse und AOK - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Eröffnung

    Solche Rechtsbeziehungen hat der Bundesgerichtshof im Hinblick auf deren wettbewerblichen Charakter, der sie seinem Wesen nach dem Privatrecht und nicht dem öffentlichen Recht zuweist, auch bei Klagen gegen die öffentliche Hand aufgrund behaupteter Wettbewerbsverstöße stets als bürgerlich-rechtlich angesehen und dementsprechend den Zivilgerichtsweg für die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen nach dem UWG oder dem GWB auch gegen Körperschaften des öffentlichen Rechts für gegeben gehalten (BGHZ 66, 229 - Studentenversicherung, Beklagte eine Ersatzkasse; BGHZ 67, 81 - Auto-Analyzer, Beklagte eine kassenärztliche Vereinigung und eine Ärztekammer; BGHZ 82, 375 - Brillen-Selbstabgabestellen, Beklagte eine AOK; BGHZ 90, 232 [BGH 01.03.1984 - I ZR 8/82] - Lohnsteuerberatung, Beklagte eine Steuerberaterkammer;Urt. v. 20. Dezember 1955 - I ZR 24/54, GRUR 1956, 216 = NJW 1956, 339, insoweit in BGHZ 19, 299 nicht mit abgedruckt - Bad Ems, Beklagte eine staatliche Kurverwaltung;Urt. v. 10. Februar 1956 - I ZR 61/54, GRUR 1956, 227 = WRP 1956, 316 - Städtisches Reisebüro, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 30. Oktober 1963 - Ib ZR 72/62, GRUR 1964, 210 = WRP 1964, 85 - Landwirtschaftsausstellung, Beklagte eine Landwirtschaftskammer;Urt. v. 26. April 1974 - I ZR 8/73, GRUR 1974, 733 = NJW 1974, 1333 - Kfz-Schilderverkauf, Beklagter ein Landkreis;Urt. v. 19. Juni 1981 - I ZR 100/79, GRUR 1981, 823 = NJW 1981, 2811 - Ecclesia-Versicherungsdienst, Beklagte eine kirchliche Einrichtung;Urt. v. 25. Februar 1982 - I ZR 175/79, GRUR 1982, 433 = NJW 1982, 2125 - Kinderbeiträge, Beklagte eine Ersatzkasse;Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 53/84, GRUR 1987, 116 = WRP 1987, 22 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb I, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 19. Juni 1986 - I ZR 54/84, GRUR 1987, 119 = WRP 1987, 25 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II, Beklagte eine Stadt;Urt. v. 10. Juli 1986 - I ZR 59/84, GRUR 1986, 905 = NJW 1987, 329 - Innungskrankenkassenwesen, Beklagte eine Handwerkskammer;Urt. v. 21. Oktober 1986 - KZR 28/85, GRUR 1987, 178 = WRP 1987, 310 - Guten-Tag-Apotheke II, Beklagte eine Apothekerkammer;Urt. v. 26. Mai 1987 - KZR 13/85, BGHR GVG § 13 Beschaffungsvertrag 1, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt - Krankentransporte, Beklagte eine Stadt; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 15. Aufl., Allg Rdn. 163 ff.; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 17 Rdn. 8 ff., 11 ff.).
  • VerfGH Bayern, 15.04.1994 - 6-VII-92

    Überprüfung der Bestimmungen zur Begrenzung des Sarghöchstgewichts und der

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  • OLG München, 26.02.1987 - U (K) 3231/86
    Der Senat stützt sich bei alledem besonders auf die Rechtsprechung des BGH, der in einem Parallelfall ausgeführt hat, im dortigen Einzelfall (BGH WRP 1987, 25, 29 - Kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II) ergäbe sich eine wettbewerbsrechtliche Unzulässigkeit der bestattungswirtschaftlichen Tätigkeit der Beklagten im Sinne des § 1 UWG nicht allein schon daraus, daß die Beklagte jenes Verfahrens einen Teil ihrer Bestattungsordner sowohl in der Bestattungshoheitsverwaltung als auch im Rahmen ihres Bestattungswirtschaftsbetriebs tätig werden lasse.
  • OLG Hamburg, 07.05.1992 - 3 U 273/91

    Wettbewerbswidrigkeit der Nennung eines Serviceunternehmens in einer

    Es ist genau die Lage gegeben, in der der Bundesgerichtshof bereits die Unlauterkeit eines Wettbewerbshandelns verneint hat (BGH, WRP 1987, 25, 30 - kommunaler Bestattungswirtschaftsbetrieb II), weil die Antragsgegnerin bei ihrer Unterrichtung darauf verzichtet, über den Umstand hinaus, dass sie überhaupt eine einzelne Firma nennt, irgendeinen Versuch zu unternehmen, ihre privatwirtschaftlichen Wettbewerbsinteressen zu verbessern, indem sie die Firm ... als allein ernsthaft in Betracht zu ziehende Anbieterin hinstellte, das Dasein von Wettbewerbern unterdrückte oder sie sonst diskreditierte.
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