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Rechtsprechung
   BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84   

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https://dejure.org/1986,1025
BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84 (https://dejure.org/1986,1025)
BGH, Entscheidung vom 07.10.1986 - X ZR 87/84 (https://dejure.org/1986,1025)
BGH, Entscheidung vom 07. Oktober 1986 - X ZR 87/84 (https://dejure.org/1986,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeit eines Patents (Bodenbearbeitungsmaschine) - Fehlen einer erfinderischen Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 81 Abs. 6
    "Bodenbearbeitungsmaschine"; Gebührenpflicht Patentnichtigkeitskläger bei Erhebung in einem einheitlichen Schriftsatz eines gemeinsamen Prozeßbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1987, 319
  • GRUR 1987, 348
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.03.1982 - X ZB 24/80

    Einsteckschloß

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84
    Ob daran festgehalten werden kann, daß bei einer Mehrzahl von nicht in Rechtsgemeinschaft stehenden Einspruchs-Beschwerdeführern nach § 36 1 Abs. 3 PatG 1968 jeder gesondert eine Gebühr für die gemeinsam eingereichte Beschwerde zu zahlen hat (BGHZ 83, 271 - Einsteckschloß; GRUR 1984, 36 - Transportfahrzeug), wird gelegentlich, auch mit Rücksicht auf die Neugestaltung des Einspruchsverfahrens, zu überprüfen sein.
  • BGH, 14.11.1961 - I ZR 146/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 07.10.1986 - X ZR 87/84
    Für die in derselben Weise eingelegte Berufung zweier Berufungskläger im Nichtigkeitsverfahren (§ 42 Abs. 1, jetzt § 110 Abs. 1 Satz 3 PatG) haben schon das Reichsgericht (MuW 31, 216) und später der Bundesgerichtshof (GRUR 1962, 290 - Brieftauben-Reisekabine) ausgesprochen, daß die Zahlung einer einzigen Tarifgebühr genügt.
  • BPatG, 23.02.2000 - 5 W (pat) 428/99
    Denn bei der Frage, ob eine oder mehrere Antrags-, Beschwerde- oder Klagegebühren zu bezahlen sind, kommt es darauf an, ob ein einheitlicher Gegenstand des Rechtsstreits oder des Verfahrens analog § 27 GKG vorliegt (vgl BGH GRUR 1987, 348ff "Bodenbearbeitungsmaschine"; BPatGE 20, 94, 95; BPatGE 29, 1, 3, 5; BPatGE 32, 204, 205).

    Der Senat schließt sich hierbei der bisher einhellig in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, dass nur eine Antragsgebühr (bzw für die Nichtigkeitsklage nur eine Klagegebühr) nach dem Tarif zu entrichten ist, wenn mehrere Antragsteller (bzw Kläger) durch einen gemeinsamen Verfahrensbevollmächtigten denselben Antrag stellen und denselben Löschungsgrund (bzw Nichtigkeitsgrund) geltend machen (BGH GRUR 1992, 435; BGH GRUR 1987, 348; BGH GRUR 1984, 36, 37 reSp "Transportfahrzeug"; BPatGE 20, 94, 95; BPatGE 29, 1, 3, 5; BPatGE 32, 204, 205).

    Die Zahlung nur einer Gebühr wird aus dem allgemeinen Grundsatz des § 27 GKG abgeleitet, wonach es maßgeblich auf die Einheitlichkeit des Streitgegenstands und der Instanz und nicht auf die Zahl der Antragsteller oder Rechtsmittelführer ankommt (BPatGE 29, 1, 5; BGH GRUR 1987, 348).

  • BPatG, 12.03.2013 - 5 Ni 58/11

    Bitratenreduktion - Patentnichtigkeitsklageverfahren -

    Nach Geltung des Patentkostengesetzes ist nicht (mehr) davon auszugehen, dass bei gemeinsam durch einen Prozessbevollmächtigten eingereichten Klagen mehrerer rechtlich selbständiger Klageparteien nur eine Gebühr gemäß Nr. 402 200 der Anlage zu § 2 Abs. 1 PatKostG anfällt, sondern, dass für jedes der entstandenen Prozessrechtsverhältnisse eine gesonderte Gebühr zu entrichten ist (BGH "Bodenbearbeitungsmaschine" - GRUR 1987, 348 überholt).

    Der Senat verkennt nicht, dass die Klagen beider Klägerinnen gegen ein und dasselbe Patent gerichtet sind und der Umfang des Klageangriffes identisch ist, was für einen einheitlichen Klagegegenstand sprechen könnte, der den Bundesgerichtshof in der 1987 getroffenen Entscheidung "Bodenbearbeitungsmaschine" veranlasst hatte, eine Klagegebühr für ausreichend zu erachten (GRUR 1987, 348).

  • BPatG, 05.10.2009 - 20 W (pat) 319/06
    1.4 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs GRUR 1987, 348 -Bodenbearbeitungsmaschine -steht dieser Auslegung nicht entgegen.

    Auch nach der Entscheidung des BGH GRUR 1987, 348 -Bodenbearbeitungsmaschine -blieb es bei der bisherigen Praxis, dass in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht, also auch in den Einspruchsbeschwerdeverfahren, jeder Beschwerdeführer eine gesonderte Beschwerdegebühr zahlen musste.

  • BPatG, 05.10.2009 - 20 W (pat) 330/05
    1.4 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs GRUR 1987, 348 -Bodenbearbeitungsmaschine -steht dieser Auslegung nicht entgegen.

    Auch nach der Entscheidung des BGH GRUR 1987, 348 -Bodenbearbeitungsmaschine -blieb es bei der bisherigen Praxis, dass in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht, also auch in den Einspruchsbeschwerdeverfahren, jeder Beschwerdeführer eine gesonderte Beschwerdegebühr zahlen musste.

  • BPatG, 26.08.2009 - 20 W (pat) 356/04
    1.4 Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs GRUR 1987, 348 -Bodenbearbeitungsmaschine -steht dieser Auslegung nicht entgegen.

    Auch nach der Entscheidung des BGH GRUR 1987, 348 -Bodenbearbeitungsmaschine -blieb es bei der bisherigen Praxis, dass in den Beschwerdeverfahren vor dem Bundespatentgericht, also auch in den Einspruchsbeschwerdeverfahren, jeder Beschwerdeführer eine gesonderte Beschwerdegebühr zahlen mußte.

  • BGH, 17.09.2020 - X ZR 147/18

    Signalumsetzung

    Dieser Grundsatz gilt auch für Gebühren nach dem Patentkostengesetz, soweit dieses keine abweichende Regelung enthält (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1986 - X ZR 87/84, GRUR 1987, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 01.12.2015 - 5 ZA (pat) 103/14

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für mehrere Anwälte -

    Die beiden getrennten Kostenfestsetzungsanträge der Klägerinnen seien zusammenzufassen und gemeinsam zu bescheiden, da bei Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch mehrere Kläger, die durch einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten, mit einem gemeinsamen Schriftsatz, gegen dasselbe Streitpatent, mit demselben Klageantrag und wegen derselben Nichtigkeitsgründe erhoben worden sei, nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein einheitlicher Klagegegenstand und nur ein Prozessrechtsverhältnis vorliege (vgl. BGH, GRUR 1987, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 26.06.2008 - 8 W (pat) 308/03
    Bei Identität des Grundes bzw. der Gleichartigkeit der Ansprüche ist der allgemein geltende Grundsatz des Kostenrechts zu berücksichtigen, der u. a. in der Regelung der §§ 59, 60 ZPO hinsichtlich des Streitgegenstandes seinen Niederschlag gefunden hat und auf den die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Bodenbearbeitungsmaschine" (GRUR 1987, 348) abgestellt hat, wonach die Zahlung einer Gebühr ausreicht, auch wenn mehrere Kläger oder Antragsteller beteiligt sind.
  • BPatG, 02.08.2018 - 5 Ni 17/16

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren und Vorrichtung zum Einstellen der

    Unter diesen Voraussetzungen ist ausnahmsweise nur eine Klagegebühr zu zahlen (vgl. BGH GRUR 87, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 21.10.2015 - 5 ZA (pat) 31/15

    Streitwert bei mehreren Klägern - Patentnichtigkeitsklageverfahren - Erinnerung

    Im Ergebnis stimmt dies auch mit der patentrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs überein, der zufolge bei Erhebung einer Nichtigkeitsklage durch mehrere Kläger, die durch einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten mit einem gemeinsamen Schriftsatz gegen dasselbe Streitpatent, demselben Klageantrag und wegen derselben Nichtigkeitsgründe  erhoben worden ist, ein einheitlicher Klagegegenstand und nur ein Prozessrechtsverhältnis vorliegt (vgl. BGH, GRUR 1987, 348 - Bodenbearbeitungsmaschine).
  • BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04
  • BPatG, 29.07.2011 - 5 Ni 67/09
  • BPatG, 30.04.2008 - 19 W (pat) 303/05
  • BPatG, 28.04.2003 - 19 W (pat) 317/02
  • BPatG, 06.03.2007 - 14 W (pat) 340/06
  • BPatG, 01.12.2003 - 20 W (pat) 309/03
  • BPatG, 05.04.2005 - 17 W (pat) 49/02
  • BPatG, 26.01.2004 - 34 W (pat) 325/02
  • BPatG, 26.03.2004 - 14 W (pat) 327/02
  • BPatG, 26.01.2004 - 34 W (pat) 329/03
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Rechtsprechung
   BGH, 15.12.1986 - PatAnwZ 1/85   

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https://dejure.org/1986,1908
BGH, 15.12.1986 - PatAnwZ 1/85 (https://dejure.org/1986,1908)
BGH, Entscheidung vom 15.12.1986 - PatAnwZ 1/85 (https://dejure.org/1986,1908)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1986 - PatAnwZ 1/85 (https://dejure.org/1986,1908)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zurücknahme einer Zulassung zur Patentanwaltschaft

  • rechtsportal.de

    PatAnwO § 21 Nr. 6
    Zulassung des Leiters der Patentabteilung eines großen Unternehmens als Patentanwalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Patent - Patentanwalt - Gewerblicher Rechtsschutz - Leiter der Patentabteilung

Papierfundstellen

  • BGHZ 99, 221
  • NJW 1987, 2447 (Ls.)
  • MDR 1987, 669
  • GRUR 1987, 348
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1974 - PatAnwZ 1/73

    Zulassung als Patentanwalt

    Auszug aus BGH, 15.12.1986 - PatAnwZ 1/85
    Organisationstätigkeit des Leiters der Patentabteilung eines großen Unternehmens ist Tätigkeit auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, soweit sie mittelbar mit diesem Gebiet zusammenhängt und ihre sachgerechte Erledigung Kenntnisse auf diesem Gebiet erfordert (Ergänzung zu BGHZ 62, 154).

    Zutreffend hat das Oberlandesgericht den § 21 Abs. 1 Nr. 6 PatAnwO so ausgelegt, wie der beschließende Senat die gleichlautende Vorschrift des § 14 Abs. 1 Nr. 9 PatAnwO (BGHZ 62, 154 ff.).

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