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   BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84   

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BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84 (https://dejure.org/1986,1626)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1986 - I ZR 157/84 (https://dejure.org/1986,1626)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1986 - I ZR 157/84 (https://dejure.org/1986,1626)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 499
  • NJW-RR 1987, 735
  • ZIP 1987, 741
  • MDR 1987, 469
  • MDR 1987, 643
  • GRUR 1987, 365
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84
    Der Kläger ist ein Verband zur Förderung gewerblicher Interessen im Sinne des § 13 Abs. 1 UWG (vgl. BGH GRUR 1985, 58 - Mischverband II).
  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 80/72

    Gebrauch wettbewerbsverzerrender Bezeichnungsweisen durch das Wort "Lager" -

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (GRUR 1974, 225, 226 - Lager-Hinweiswerbung; GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich-Karl Sprudel) könnte ein so weitgehendes Verbot nur in Betracht kommen, wenn eine ordnungsgemäße und eine Irreführung vermeidende Benutzung durch den Beklagten nicht denkbar, zumindest aber nicht gewährleistet wäre.
  • BGH, 08.12.1976 - I ZR 18/75

    Untersagung der Verwendung einer Bezeichnung "schlagwortartig,

    Auszug aus BGH, 16.10.1986 - I ZR 157/84
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat (GRUR 1974, 225, 226 - Lager-Hinweiswerbung; GRUR 1977, 260, 261 - Friedrich-Karl Sprudel) könnte ein so weitgehendes Verbot nur in Betracht kommen, wenn eine ordnungsgemäße und eine Irreführung vermeidende Benutzung durch den Beklagten nicht denkbar, zumindest aber nicht gewährleistet wäre.
  • OLG Karlsruhe, 11.01.2023 - 6 U 233/22

    Wissenschaftlicher Dienst für Familienfragen II, familienpsychologische Gutachten

    (1) Eine Irreführung kann - vorbehaltlich abschließender, im Streitfall nicht in Rede stehender kennzeichenrechtlicher Regelung (vgl. BGH, BGHZ 149, 191, GRUR 2002, 622 - shell.de) - auch durch eine Unternehmens- oder Produktbezeichnung hervorgerufen werden (vgl. BGH, GRUR 1987, 365 - Gemologisches Institut; GRUR 2000, 1084, 1086 - Unternehmenskennzeichnung; GRUR 2003, 448 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft; GRUR 2007, 1079, 1081 - Bundesdruckerei; GRUR 2010, 642, 645 - WMMarken; GRUR 2011, 85 Rn. 18 - Praxis aktuell; GRUR 2013, 1161 Rn. 58 - Hard Rock Cafe; GRUR 2012, 1273 - Stadtwerke Wolfsburg; GRUR 2021, 746 Rn. 20 - Dr. Z; vgl. Köhler/Bornkamm/Feddersen/Bornkamm/Feddersen, 41. Aufl. 2023, UWG § 5 Rn. 1.42).

    Mit Blick auf den Anklang an den "Wissenschaftlichen Dienst" des Bundestags erwartet der angesprochene Verkehr indes nicht, dass der so bezeichnete Wissenschaftliche Dienst öffentlich getragen beziehungsweise eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal dienende Stelle, nicht aber ein privater Gewerbebetrieb sei (vgl. BGH, GRUR 1987, 365 - Gemologisches Institut; GRUR 2012, 1273 Rn. 23 - Stadtwerke Wolfsburg; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2019, 301 - Anstalt).

  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 6 U 34/11

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bezeichnung eines privaten Testveranstalters als

    Dem Landgericht ist darin zu folgen, dass die Bezeichnung "Institut" jedenfalls in der Wortkombination "Deutsches Institut" nach dem noch immer vorherrschenden Sprachgebrauch Anlass zu der Vorstellung geben kann, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, der Allgemeinheit oder der Wissenschaft dienende Einrichtung, nicht aber um einen privaten Gewerbebetrieb (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.1986, I ZR 157/84; GRUR 1987, 365; Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 5 Rn. 5.26 f).

    Aufgrund der Irreführungsgefahr bei der Verwendung des Begriffs "Institut" im gewerblichen Bereich ist zur Vermeidung von Irreführungen zu verlangen, dass die Bezeichnung mit klaren Hinweisen versehen wird, die den privatwirtschaftlichen Charakter des Unternehmens außer Zweifel stellen (vgl. BGH, Urteil vom 16.10.1986, I ZR 157/84 a.a.O.).

  • BayObLG, 26.04.1990 - BReg. 3 Z 167/89

    Berechtigung eines privaten Vereins, die Bezeichnung "Institut" im Vereinsnamen

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  • OLG Frankfurt, 27.04.2001 - 20 W 84/01

    Partnerschaftsregister: Eintragungshindernis des Irreführungsverbots für ein

    Dann muss aber durch einen Zusatz eindeutig klargestellt werden, dass es sich nicht um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, wissenschaftlich arbeitende Einrichtung handelt (vgl. BGH.NJW-RR 1987, 735; OLG Köln Rpfleger 1992, 111; BayObLG BB 1985, 2269; Koller/Roth/Morck, HGB, 2. Aufl., § 18 Rn. 12; Bokelmann, GmbHR 1998, 57, 63; Lutter/Welp, ZJP 1999, 1073, 1080).
  • OLG Düsseldorf, 15.08.2023 - 3 Wx 104/23

    Vereinsrecht, Namen, Irreführung, Institut

    Da es heutzutage zahlreiche in privater Rechtsform gewerblich tätige Organisationen gibt, die das Wort "Institut" in ihrer Firma führen (z.B. Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut, Kosmetikinstitut, Bestattungsinstitut, Reinigungsinstitut), führt - wie von der älteren Rechtsprechung angenommen - alleine die Bezeichnung "Institut" für sich betrachtet den angesprochenen Verkehr nicht mehr zu der Vorstellung, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht oder Förderung stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal, nicht aber um einen privaten Gewerbebetrieb oder um eine private Vereinigung (so noch BGH, Urteil vom 16.10.1986 - I ZR 157/84, Rn. 23, juris zu § 3 UWG a.F., jetzt § 5 UWG; zu § 18 Abs. 2 HGB a.F. BayObLG, Beschluss vom 26.04.1990 - BReg …
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 2 U 37/18

    Wettbewerbswidrigkeit der Bezeichnung eines mit dem An- und Verkauf von

    Aufgrund dieser Irreführungsgefahr bei der Verwendung des Begriffs "A. S-Anstalt" im gewerblichen Bereich ist zur Vermeidung von Irreführungen zu verlangen, dass die Bezeichnung mit klaren Hinweisen versehen wird, die den privatwirtschaftlichen Charakter des Unternehmens außer Zweifel stellen (vgl. BGH, GRUR 1987, 365, 366 f. - Gemologisches Institut; Brandenburgisches Oberlandesgericht, WRP 2012, 1123).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2013 - 5 S 16.12

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; sofort vollziehbare Untersagungsverfügung;

    Denn es ist gemeinhin bekannt, dass schon die Bezeichnung "Institut", für sich betrachtet, Anlass zu der Vorstellung geben kann, es handele sich um eine öffentliche oder unter öffentlicher Aufsicht stehende, der Allgemeinheit und der Wissenschaft dienende Einrichtung mit wissenschaftlichem Personal (vgl. Bundesgerichtshof, Urteil vom 16. Oktober 1986 - I ZR 157/84 -, juris Rn. 23; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 26. April 1990 - BReg 3 Z 167/89 -, juris Rn. 18).
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