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   BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86   

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BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86 (https://dejure.org/1987,610)
BGH, Entscheidung vom 22.10.1987 - I ZB 9/86 (https://dejure.org/1987,610)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - I ZB 9/86 (https://dejure.org/1987,610)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Eintragung des Wortzeichens "Wie hammas denn?" - Versagung der Eintragung eines Wortzeichens wegen fehlender Unterscheidungskraft des Zeichens - Vorhandensein zeichenrechtlicher Unterscheidungskraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1674
  • NJW-RR 1988, 933 (Ls.)
  • ZIP 1988, 335
  • MDR 1988, 287
  • GRUR 1988, 211
  • afp 1988, 24
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.05.1974 - I ZB 2/73

    Eintragungsfähigkeit von Zeitungstiteln, die lediglich aus einer Ortsangabe und

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86
    So genügt es für den Titelschutz nach § 16 Abs. 1 UWG, daß der Titel der Druckschrift oder des Werks geeignet ist, das Werk von anderen Werken zu unterscheiden, mag hiermit auch ein Hinweis auf eine bestimmte Herkunftsstätte nicht verbunden sein (BGHZ 26, 52, 60 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes, st. Rspr.); für die Unterscheidungskraft nach § 1 WZG ist es dagegen erforderlich, daß ein Titel (darüber hinaus noch) geeignet ist, ein Werk als aus einem bestimmten Verlag bzw. einem anderen bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (BGH, Beschl. v. 10. Mai 1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661 - St. Pauli-Nachrichten, m. zust. Anm. v, Falck; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 1 Rdz. 61; dies., UWG, 14. Aufl., § 16 Rdz. 118; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kapitel 56 Rdz. 16; BPatGE 17, 276, 281 [BPatG 04.06.1975 - 27 W pat 196/72] - WM).

    Zwar hat das Bundespatentgericht den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, ohne an das Vorbringen der Parteien gebunden zu sein ( § 87 Abs. 1 PatG i.V. mit § 13 Abs. 3 WZG; BGH GRUR 1974, 661, 662 - St. Pauli-Nachrichten).

  • BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56

    Sherlock Holmes

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86
    So genügt es für den Titelschutz nach § 16 Abs. 1 UWG, daß der Titel der Druckschrift oder des Werks geeignet ist, das Werk von anderen Werken zu unterscheiden, mag hiermit auch ein Hinweis auf eine bestimmte Herkunftsstätte nicht verbunden sein (BGHZ 26, 52, 60 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes, st. Rspr.); für die Unterscheidungskraft nach § 1 WZG ist es dagegen erforderlich, daß ein Titel (darüber hinaus noch) geeignet ist, ein Werk als aus einem bestimmten Verlag bzw. einem anderen bestimmten Geschäftsbetrieb stammend zu kennzeichnen (BGH, Beschl. v. 10. Mai 1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661 - St. Pauli-Nachrichten, m. zust. Anm. v, Falck; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12. Aufl., § 1 Rdz. 61; dies., UWG, 14. Aufl., § 16 Rdz. 118; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kapitel 56 Rdz. 16; BPatGE 17, 276, 281 [BPatG 04.06.1975 - 27 W pat 196/72] - WM).
  • BGH, 10.05.1957 - I ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86
    Damit steht die Entscheidung des Bundespatentgerichts schließlich auch nicht in Widerspruch zu den Grundsätzen der Wipp-Entscheidung (BGH, Urt. v. 10. Mai 1957 - I ZR 33/56, GRUR 1957, 499), denn dort ist lediglich ausgesprochen worden, daß ein Phantasiezeichen - wie es nach den Feststellungen des Bundespatentgerichts hier gerade nicht vorliegt - in seiner Kennzeichnungskraft regelmäßig nicht dadurch beeinträchtigt wird, daß es sich mit einer örtlich beschränkten mundartlichen Bezeichnung beschreibenden Charakters deckt.
  • BGH, 05.12.1975 - I ZB 3/75

    Eintragung des Wortzeichens "Happy" für die Waren "Dessertspeise auf Milchbasis"

    Auszug aus BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86
    Eine Bezeichnung ist nicht schon allein deshalb unterscheidungskräftig, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend ist (BGH, Beschl. v. 5. Dezember 1975 - I ZB 3/75, GRUR 1976, 587, 588 - Happy).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Entsprechender Vortrag hierzu war aber erforderlich, weil die Widersprechende auch im Rahmen der Amtsermittlung nach § 73 Abs. 1 MarkenG eine Mitwirkungspflicht trifft (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 1987 - I ZB 9/86, GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?; BGH, GRUR 2008, 909 Rn. 35 - Pantogast).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

    Das war aber erforderlich, weil die Widersprechende auch im Rahmen der Amtsermittlung nach § 73 Abs. 1 MarkenG eine Mitwirkungspflicht trifft (vgl. BGH, Beschl. v. 22.10.1987 - I ZB 9/86, GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?).
  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 55/05

    Pantogast

    Das war aber erforderlich, weil die Widersprechende auch im Rahmen der Amtsermittlung nach § 73 Abs. 1 MarkenG eine Mitwirkungspflicht trifft (vgl. BGH, Beschl. v. 22.10.1987 - I ZB 9/86, GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?).
  • BGH, 19.12.2002 - I ZB 21/00

    Buchstabe "Z"; Unterscheidungskraft eines Buchstabens

    Es bedarf hierfür aber gewisser Anhaltspunkte, die Nachforschungen in eine bestimmte Richtung lenken und sinnvoll erscheinen lassen können (vgl. BGH, Beschl. v. 22.10.1987 - I ZB 9/86, GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?; vgl. auch zu § 87 Abs. 1 Satz 1 PatG: BGH, Beschl. v. 28.4.1999 - X ZB 12/98, GRUR 1999, 920, 922 - Flächenschleifmaschine; Fezer aaO § 73 Rdn. 2; Ingerl/Rohnke aaO § 73 Rdn. 3; Althammer/Ströbele aaO § 73 Rdn. 1).
  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 526/19
    aa) Denn eine Bezeichnung verfügt nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend ist (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision; GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?; GRUR 1976, 587, 588 - Happy).

    Dabei lässt sie außer Acht, dass der BGH schon in seinem Beschluss zu "Wie hammas denn" vom 22. Oktober 1987 (GRUR 1988, 211) ausgeführt hatte, dass eine Bezeichnung nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft verfüge, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend sei.

    Die Frage, ob einer aus mehreren Wörtern bestehenden Wortfolge auch ohne waren- oder dienstleistungsbeschreibenden oder ausschließlich werblich anpreisenden Charakter Unterscheidungskraft fehlen kann, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Fragesatz vor mehr als drei Jahrzehnten (BGH GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?) und bei einem aus drei Sätzen bestehenden Mehrfachslogan (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision) vor mehr als einem Jahrzehnt, aber noch nicht bei einem Motto-Spruch behandelt worden.

  • BPatG, 07.05.1997 - 29 W (pat) 122/96

    Markenschutz - Markenfähigkeit von Titeln von Fernsehsendungen

    Wenn ihr beschreibender Gehalt für den inländischen Verkehr ohne weiteres verständlich ist, fehlt ihnen für die genannten Dienstleistungen auch die Unterscheidungskraft (Anschluß an BGH BlPMZ 1988, 186 - "wie hammas denn"; BlPMZ 1988, 188 - "Apropos Film).«.

    Auf die ältere Rechtsprechung, insbes die Entscheidung BGH, BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?", dürfe nicht mehr zurückgegriffen werden, zumal die dortige Differenzierung zwischen dem bei Werktiteln ausreichenden geringen und bei Marken erforderlichen höheren Maß an Unterscheidungskraft mit dem neuen Markengesetz nicht vereinbar sei.

    Vielmehr beinhaltet die Produktion und Ausstrahlung einer Fernsehsendung die Herstellung und Verbreitung des betreffenden (Fernseh-)Filmwerks und mithin die Werkverwertung iSv § 15 Abs. 2 Nr. 2 , § 20 UrhG (vgl BGH BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film" mwN; vgl auch BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?").

    Der Senat sieht deshalb keine Veranlassung, von der bisherigen Rechtsprechung abzugehen, nach der neben inhaltsbeschreibenden Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (BGH GRUR 1961, 232 "Hobby"; BlPMZ 1974, 348, 349 "St. Pauli-Nachrichten"; BPatGE 28, 44, 48 "BUSINESS WEEK"; BPatG GRUR 1996, 980 "Berliner Allgemeine") auch inhaltsbeschreibende Titel anderer Werke (BGH BlPMZ 1988, 186f "Wie hammas denn?"; BlPMZ 1988, 188 "Apropos Film") mangels Unterscheidungskraft grundsätzlich nicht als Marke eintragbar sind.

  • BGH, 28.04.1999 - X ZB 12/98

    Flächenschleifmaschine

    An das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten ist das Bundespatentgericht dabei nicht gebunden (vgl. BGH, Beschl. v. 10.5.1974 - I ZB 2/73, GRUR 1974, 661, 662 - St.-Pauli-Nachrichten; Beschl. v. 22.10.1987 - I ZB 9/86, GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?, jeweils zum Verfahren in Warenzeichensachen).
  • BPatG, 06.10.2021 - 26 W (pat) 525/19
    aa) Denn eine Bezeichnung verfügt nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend ist (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision; GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?; GRUR 1976, 587, 588 - Happy).

    Dabei lässt sie außer Acht, dass der BGH schon in seinem Beschluss zu "Wie hammas denn" vom 22. Oktober 1987 (GRUR 1988, 211) ausgeführt hatte, dass eine Bezeichnung nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft verfüge, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend sei.

    Die Frage, ob einer aus mehreren Wörtern bestehenden Wortfolge auch ohne waren- oder dienstleistungsbeschreibenden oder ausschließlich werblich anpreisenden Charakter Unterscheidungskraft fehlen kann, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Fragesatz vor mehr als drei Jahrzehnten (BGH GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?) und bei einem aus drei Sätzen bestehenden Mehrfachslogan (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision) vor mehr als einem Jahrzehnt, aber noch nicht bei einem Motto-Spruch behandelt worden.

  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

    Insbesondere werden von diesem Eintragungshindernis auch allgemeine Begriffe, Werbeschlagwörter und Reklamesprüche (Werbeslogans) erfaßt, die zwar keine glatt beschreibenden Angaben darstellen, durch deren Einsatz aber nach Auffassung der angesprochenen Verkehrskreise lediglich der Kaufanreiz gefördert oder ausschließlich die Aufmerksamkeit des Publikums erregt werden soll (Althammer/Ströbele, a.a.O., § 8 RdNr. 35; vgl. für eine nicht unmittelbar beschreibende umgangssprachliche Redewendung auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn").

    Dementsprechend wird die markenrechtliche Unterscheidungskraft solcher Wortfolgen in der Rechtsprechung einhellig verneint (BPatGE 38, 4, 5 = GRUR 1997, 643 "SOMETHING SPECIAL IN THE AIR"; GRUR 1997, 282, 283 "Radio von hier, Radio wie wir"; GRUR 1997, 644, 645 "Partner with the Best"; Beschluß des 28. Senats vom 14. Februar 1996, 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere besten Ideen", zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 502, Leitsatz auch in BlPMZ 1997, 209; Beschluß des 33. Senats vom 18. Juli 1997, 33 W (pat) 55/97 "So sind wir nun mal"; Beschluß des 24. Senats vom 14. November 1995, 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", zitiert bei Anders/Hacker, a.a.O., Fußn 185; für das alte Recht ebenso BPatG GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; zur historischen Entwicklung der Rechtsprechung s Erdmann, a.a.O. S 554).

    So bemißt sich die Unterscheidungskraft von Werktiteln und von geschäftlichen Bezeichnungen im allgemeinen nach weniger strengen Kriterien als dies im Hinblick auf die Unterscheidungskraft von Marken der Fall ist, weil der Verkehr diesen Kennzeichnungsmitteln nicht in gleicher Weise gegenübertritt (BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; ausf zuletzt mwN BPatGE 38, 138, 141f "Klassentreffen").

  • BPatG, 26.09.2022 - 26 W (pat) 572/20
    (1) Denn eine Bezeichnung verfügt nicht schon allein deshalb über Unterscheidungskraft, weil sie nicht waren- oder dienstleistungsbeschreibend ist (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision; GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?; GRUR 1976, 587, 588 - Happy).

    Die Frage, ob einer aus mehreren Wörtern bestehenden Wortfolge auch ohne waren- oder dienstleistungsbeschreibenden oder ausschließlich werblich anpreisenden Charakter Unterscheidungskraft fehlen kann, wenn sie von den angesprochenen Verkehrskreisen stets nur als solche und nicht als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden wird, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Fragesatz vor mehr als drei Jahrzehnten (BGH GRUR 1988, 211, Juris-Tz. 9 - Wie hammas denn?) und bei einem aus drei Sätzen bestehenden Mehrfachslogan (BGH GRUR 2010, 935 Rdnr. 11 - Die Vision) vor mehr als einem Jahrzehnt, aber noch nicht bei einem Motto- oder Fun-Spruch behandelt worden.

  • BPatG, 20.05.1998 - 29 W (pat) 199/96

    Markenschutz - Titel von Fernsehsendungen

  • BPatG, 26.08.1998 - 29 W (pat) 134/98
  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 88/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lehmitz/Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz

  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 262/90

    Maßgeblicher Kreis für Verkehrsgeltung des Untertitel eines Buches

  • BPatG, 26.04.2021 - 26 W (pat) 11/18
  • BPatG, 20.09.2023 - 29 W (pat) 506/20
  • BPatG, 30.04.2014 - 26 W (pat) 2/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "WEINHANDLUNG MÜLLER/Weinhandlung Müller

  • BPatG, 09.06.2021 - 29 W (pat) 540/19
  • BPatG, 28.11.2000 - 24 W (pat) 57/00
  • BPatG, 12.06.2013 - 29 W (pat) 159/10

    Gebräuchliche Fragestellung "WER WEISS WAS" als Marke nicht eintragungsfähig

  • BPatG, 05.06.2013 - 29 W (pat) 159/10
  • BPatG, 24.07.2023 - 29 W (pat) 574/20
  • BPatG, 19.09.2001 - 29 W (pat) 316/00
  • BPatG, 14.05.2003 - 29 W (pat) 316/00
  • BPatG, 17.06.2002 - 30 W (pat) 77/01
  • BPatG, 23.07.2001 - 30 W (pat) 170/00
  • BPatG, 26.03.2001 - 30 W (pat) 133/00
  • BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95

    Markenschutz - Schutzfähigkeit eines aus schutzunfähigen gebildeter Werbeslogan

  • BPatG, 15.06.2005 - 32 W (pat) 257/03
  • BPatG, 26.02.2003 - 29 W (pat) 64/01
  • BPatG, 19.11.2001 - 30 W (pat) 3/01
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 294/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Werbespruch

  • BPatG, 13.03.1998 - 29 W (pat) 90/97
  • BPatG, 11.06.1997 - 29 W (pat) 110/96
  • BPatG, 26.05.2004 - 29 W (pat) 135/02
  • BPatG, 26.01.2000 - 29 W (pat) 36/99
  • BPatG, 06.08.1997 - 29 W (pat) 114/96
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