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   BGH, 10.12.1987 - I ZR 221/85   

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https://dejure.org/1987,1071
BGH, 10.12.1987 - I ZR 221/85 (https://dejure.org/1987,1071)
BGH, Entscheidung vom 10.12.1987 - I ZR 221/85 (https://dejure.org/1987,1071)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 1987 - I ZR 221/85 (https://dejure.org/1987,1071)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übernahme von Meldungen über Bauobjekte, um ein Konkurrenzprodukt zu vertreiben, ohne eigene Recherchen vorzunehmen - Voraussetzungen für das Bestehen eines Wettbewerbsverhältnisses - Inhaltliche Leistungsübernahme bei äußerlich veränderter Präsentation der Daten

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Informationsdienst

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    "Informationsdienst"; Übernahme von Meldungen eines Informationsdienstes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 809
  • ZIP 1988, 743
  • MDR 1988, 556
  • GRUR 1988, 308
  • ZUM 1988, 569
  • afp 1988, 32
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.10.1978 - I ZR 160/76

    Modeschmuck

    Auszug aus BGH, 10.12.1987 - I ZR 221/85
    Dabei sind bei einer identischen oder fast identischen Übernahme an das Vorliegen der unlauterkeitsbegründenden Merkmale geringere Anforderungen zu stellen als bei Einhaltung eines größeren Abstandes zu dem übernommenen Gegenstand (vgl. BGH, Urt. v. 20.10.1978 - I ZR 160/76, GRUR 1979, 119 - Modeschmuck).
  • BGH, 21.11.1991 - I ZR 190/89

    Leitsätze

    Es ist vom Grundsatz der Nachahmungsfreiheit auszugehen, mit der Folge, daß die Übernahme oder Nachahmung von Leistungen, die keinem Sonderrechtsschutz unterfallen, nur bei Hinzutreten zusätzlicher besonderer Umstände als wettbewerbswidrig im Sinne des § 1 UWG anzusehen ist (BGH, Urt. v. 6.2.1986 - I ZR 98/84, GRUR 1986, 895, 896 - Notenstichbilder; Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 221/85, GRUR 1988, 308, 309 - Informationsdienst; Urt. v. 8.11.1989 - I ZR 14/88, GRUR 1990, 669, 674 - Bibelreproduktion).

    Das Berufungsgericht hat aber auch keine Feststellungen dahingehend getroffen, daß die Versendung von Fotokopien aus der Entscheidungssammlung des Verlags der Klägerin durch die Beklagte zu einer wettbewerbswidrigen Beeinträchtigung (beispielsweise durch Verringerung des Bezieherkreises) führen könnte (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 221/85, GRUR 1988, 308, 310 - Informationsdienst; Urt. v. 14.3.1991 - I ZR 55/89, GRUR 1991, 616, 617 - Motorboot-Fachzeitschrift); die Klägerin hat hierzu auch nicht substantiiert vorgetragen.

  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04

    Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

    Vielmehr kann sich die wettbwerbliche Eigenart beispielsweise schon aus einem "erheblichen ... Aufwand" ergeben, der zu einem "umfassenden, stets aktuellen Überblick" mit "umfangreichen, detaillierten Spezialinformationen" führt, während auf eine besonders gewitzte äußere Darstellungsform oder Präsentation verzichtet wird (BGH GRUR 1988, 308 - Bauinformationsdienst; vgl. auch KG GRUR-RR 2001, 102, 103 - Stellenmarkt).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 240/93

    Vakuumpumpen - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Es geht vorliegend um den systematischen Nachbau einer Vielzahl eigenartiger Erzeugnisse eines Mitbewerbers (vgl. dazu BGH GRUR 1960, 244, 246 - Simili-Schmuck; GRUR 1969, 618, 619 f. - Kunststoffzähne; GRUR 1986, 673, 675 - Beschlagprogramm; BGH, Urt. v. 10.12.1987 - I ZR 221/85, GRUR 1988, 308, 310 - Informationsdienst; BGH GRUR 1988, 690, 693 - Kristallfiguren).
  • KG, 26.05.2000 - 5 U 1171/00

    Begriff der Datenbank; Übernahme von Stellenanzeigen aus einer Tageszeitung zur

    Es ist jedoch als unlauter im Sinne des § 1 UWG anzusehen, wenn es sich dabei um die Übernahme eines schutzwürdigen Leistungsergebnisses handelt, das wettbewerbliche Eigenart aufweist, und wenn zu der Übernahme weitere unlauterkeitsbegründende Merkmale hinzutreten (BGH GRUR 1988, 308, 309 - Informationsdienst).

    Ungeachtet dessen, dass dies bereits allein ausreichte, um eine wettbewerbliche Eigenart zu bejahen (BGH GRUR 1988, 308, 309- Informationsdienst), kommt als weiteres Kriterium für die Annahme einer wettbewerblichen Eigenart hinzu, dass der Verkehr mit dem Stellenmarkt der F eine besondere Gütevorstellung verbindet (vgl. BGH NJW 1999, 2898, 2901 - Tele-Info-CD).

    Dieser Einwand betrifft die äußere Darstellungsform des Stellenmarktes, auf die es hier nicht entscheidend ankommt (BGH GRUR 1988, 308, 310 - Informationsdienst).

    Dadurch wird der Bezieherkreis der Antragstellerin verringert und die Antragstellerin um einen Teil der "Früchte ihrer Arbeit" gebracht (BGH GRUR 1988, 308, 310 - Informationsdienst).

  • LG München I, 18.05.1995 - 7 O 18987/94

    Bibliothekskopien veröffentlichter Fachliteratur auf Anforderung

    Auch insoweit schließt sich die Kammer den Ausführungen des OLG Köln in dem zitierten Urteil Anlage B 9 an, wonach besondere Umstände, die die Ausnutzung einer fremden Leistung wettbewerbsrechtlich als unzulässig erscheinen lassen hinzutreten müssen (vgl. noch BGH GRUR 1992, Seite 382, Seite 383 "Leitsätze", BGH GRUR 1988, Seite 308, 309 "Informationsdienst").
  • OLG Frankfurt, 01.10.1996 - 11 U (Kart) 44/95

    Bezugspunkte des urheberrechtlichen Schutzes; Nachträgliche Klagenhäufung als

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  • OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92

    Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen

    Der wettbewerbliche Leistungsschutz nach § 1 UWG kann zwar auch neben die Regelungen des Sonderrechtsschutzes treten, hierzu ist jedoch erforderlich, daß besondere Umstände hinzutreten, die die Ausnutzung fremder Leistung wettbewerbsrechtlich als unzulässig erscheinen lassen (BGH GRUR 1992, 382, 383 - "Leitsätze"; BGH GRUR 1988, 308, 309 - "Informationsdienst").
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