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   BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87   

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https://dejure.org/1988,1215
BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87 (https://dejure.org/1988,1215)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1988 - I ZB 2/87 (https://dejure.org/1988,1215)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - I ZB 2/87 (https://dejure.org/1988,1215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmung von Vergleichszeichen - Warenbezogener Charakter eines Vergleichszeichen bei Zigaretten - Gewährleistung hinreichend sicherer Unterscheidung bei Vergleichszeichen - Anspruch auf Löschung eines Vergleichszeichen im Patentrecht - Kombinationszeichen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 31
    "ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für Zigaretten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 932
  • MDR 1988, 643
  • GRUR 1988, 542
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87
    Den Löschungsantrag hinsichtlich des Widerspruchszeichens "ROAL" hat das Bundespatentgericht, nachdem in diesem Verfahren die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. April 1985 - I ZB 4/84 - (GRUR 1985, 1053 - "ROAL") ergangen war, rechtskräftig zurückgewiesen.
  • BPatG, 08.11.1983 - 26 W (pat) 282/82
    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87
    In einem Parallelverfahren (BPatG 26 W (pat) 282/82) hatte die Antragstellerin vor der Entscheidung des Bundespatentgerichts im vorliegenden Verfahren beantragt, das Widerspruchszeichen "ROAL" von Amts wegen zu löschen, weil es mit der für die Ware Zigaretten freizuhaltenden beschreibenden Angabe 'Royale' (= königlich, wertvoll) ohne weiteres verwechselbar sei und deshalb nicht hätte eingetragen werden dürfen.
  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz kann - wie das Bundespatentgericht zutreffend ausgeführt hat - im Einzelfall allerdings dann anzunehmen sein, wenn eine beschreibende Angabe zumindest von rechtlich beachtlichen Teilen der in Betracht kommenden Verkehrskreise als Warenkennzeichnung, nicht jedoch als bloße warenbeschreibende Angabe aufgefaßt wird (BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; vgl. auch BGH, Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, GRUR 1990, 361, 363 - Kronenthaler).

    Auf das hierin zum Ausdruck kommende Freihaltungsbedürfnis (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) kann sich nämlich derjenige nicht berufen, der - wie im Streitfall die Anmelderin - eine beschreibende Angabe (geographische Herkunftsangabe) selbst kennzeichenmäßig (wie eine Marke) verwendet (BGH GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE).

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

    Das bedeutet zugleich, daß derjenige sich auf ein Freihaltebedürfnis nicht berufen kann, welcher das geschützte Zeichen oder eine damit verwechslungsfähige Bezeichnung seinerseits nicht beschreibend, sondern warenkennzeichnend benutzt (BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE).
  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Soweit im Einzelfall hiervon abweichend einzelne Mitbewerber der Anmelderin eine deutlich zeichenmäßige Verwendung des Wortes "value" praktizieren, könnte deren Interesse an einer ungestörten Verwendung des Wortes keine rechtserhebliche Bedeutung beigemessen werden, weil § 16 WZG nur die rein beschreibende Verwendung, nicht jedoch die zeichenmäßige Verwendung beschreibender Angaben schützt (BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE).
  • BPatG, 11.08.2009 - 24 W (pat) 82/08

    Pn printnet / PRINECT

    Denn auf das in dem genannten Rechtssatz zum Ausdruck kommende Freihaltebedürfnis kann sich derjenige nicht berufen, der -wie hier die Markeninhaberin -eine beschreibende Angabe selbst kennzeichenmäßig wie eine Marke verwendet (BGH GRUR 1998, 930, 931 f. -Fläminger; GRUR 1988, 542, 543 -ROYALE).
  • BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92

    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Soweit Mitbewerber der Zeicheninhaberin trotz des beschreibenden Inhalts des INN "rilopirox" dessen zeichenmäßige Verwendung anstreben oder eine solche bereits erfolgt, kann ein derartiges Vorhaben oder Vorgehen nicht für schutzwürdig erachtet werden (BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, VALUE, z. Veröff. bestimmt).
  • BGH, 06.07.1989 - I ZR 234/87

    "Klettverschluß"; Beurteilung des zeichenmäßigen Gebrauchs und der

    Der Kennzeichnungsschutz läßt es unbenommen, eine beschreibende Angabe als Sachhinweis zu verwenden (§ 16 WZG), wird sie indes - wovon im Streitfall auszugehen ist - kennzeichnungsmäßig benutzt, so kann ein Freihaltebedürfnis der Verwechslungsgefahr im kennzeichnungsrechtlichen Sinne nicht entgegengesetzt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 28.1.1988 - I ZB 2/87, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; Urt. v. 19.1.1989 - I ZR 217/86, BB 1989, 935, 936 - KRONENTHALER).
  • BPatG, 03.07.2000 - 30 W (pat) 83/00
    Auf die Entscheidung ROYALE (BGH GRUR 1988, 542), die eine ähnliche Fallgestaltung betraf (wobei dort sogar der Bildteil (Segelschiff) keinen Bezug zum Markenwort aufwies und der Bundesgerichtshof gleichwohl dem Markenwort kollisionsbegründende Wirkung beigemessen hat) und deren Grundsätze auch für das Markengesetz als fortgeltend angesehen werden (BGH GRUR 1998, 930 - Fläminger) wird ergänzend Bezug genommen.
  • BPatG, 13.12.2012 - 30 W (pat) 1/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "viso clear (Wort-Bild-Marke)/VISIO

    Denn auf das in dem genannten Rechtssatz zum Ausdruck kommende Freihaltebedürfnis kann sich derjenige nicht berufen, der - wie hier die Markeninhaberin - eine beschreibende Angabe selbst kennzeichenmäßig wie eine Marke verwendet (BGH GRUR 1998, 930, 931 f. - Fläminger; GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; BPatGE 51, 261, 270 - printnet/PRINECT; BPatG GRUR 2012, 527 - SOFTLINE/SOFTLAN).
  • BPatG, 22.03.2011 - 24 W (pat) 47/10

    SOFT LINE/SOFTLAN - Markenbeschwerdeverfahren - "SOFT LINE/SOFTLAN" -

    Auf die Freihaltebedürftigkeit einer beschreibenden Angabe kann sich derjenige nicht berufen, der - wie hier die Inhaberin der IR-Marke - eine solche selbst kennzeichenmäßig verwendet (BGH GRUR 1998, 930, 931 f. - Fläminger; GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE; vgl. auch Hacker in: Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdn. 257).
  • BPatG, 29.10.2008 - 25 W (pat) 78/05
    Verwendet die angegriffene Marke somit den Begriff "ELCH" jedenfalls in klanglicher Hinsicht selbst als betriebliches Herkunftskennzeichen und damit als Marke, ist damit ein Eingriff in den durch die Eintragung begründeten Schutzbereich der Widerspruchsmarke verbunden (vgl. dazu BGH, GRUR 1988, 542, 543 - ROYALE).
  • BPatG, 14.05.2007 - 30 W (pat) 184/04
  • BPatG, 14.05.2007 - 30 W (pat) 232/04
  • LG Düsseldorf, 11.07.2000 - 4 O 430/99

    Anforderungen an das Vorliegen urheberrechtlicher Ansprüche aus der geschützten

  • OLG Bremen, 08.12.1994 - 2 U 60/94

    Anforderungen an den Schutz eines Warenzeichens; Anspruch auf Unterlassung der

  • OLG Brandenburg, 14.02.2019 - 5 W 13/19

    Eintragung eines Wohnungsrechts im Grundbuch; Entstehung des Wohnungsrechts erst

  • BPatG, 08.04.2003 - 27 W (pat) 38/02
  • BPatG, 19.02.2001 - 30 W (pat) 220/00
  • BPatG, 09.01.2006 - 30 W (pat) 26/04
  • BPatG, 02.02.2004 - 30 W (pat) 235/02
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