Rechtsprechung
   BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,873
BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85 (https://dejure.org/1987,873)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1987 - I ZR 165/85 (https://dejure.org/1987,873)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1987 - I ZR 165/85 (https://dejure.org/1987,873)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,873) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnung "Grundcommerz Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH" mit der Firma "Commerzbank Aktiengesellschaft" und dem Firmenbestandteil "Commerz" - Auswirkungen des Bestandteils "Commerz" für den Gesamteindruck des Unternehmens - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12; UWG § 16
    Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen

  • rechtsportal.de

    BGB § 12 ; UWG § 16
    Grundcommerz"; Verwechslungsgefahr zweier Firmenbezeichnungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 553
  • MDR 1988, 469
  • GRUR 1988, 635
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.11.1955 - I ZR 157/53

    Gleichartigkeit von Waren

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Dabei wird das Berufungsgericht zunächst die von ihm festgestellte starke Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin zu beachten haben, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 11.11.1955 - I ZR 157/53, GRUR 1956, 172, 176 = WRP 1956, 73 - Magirus, insoweit in BGHZ 19, 23 nicht abgedruckt; zuletzt Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa) zu einer Erweiterung des Verwechslungsbereichs führt, weil erfahrungsgemäß dem Verkehr unterscheidungskräftige Kennzeichnungen eher in Erinnerung bleiben und der Verkehr solche ihm bekannten Kennzeichnungen deshalb auch eher in einer anderen Kennzeichnung wieder zu erkennen glaubt.
  • BGH, 08.12.1953 - I ZR 199/52

    Abkürzungen. Kennzeichnungsschutz

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Ein Firmenschlagwort oder eine Firmenabkürzung - als Finnenbestandteil - sind auch ohne Verkehrsgeltung schutzfähig nach § 16 Abs. 1 UWG, wenn sie von Hause aus namensmäßige Kennzeichnungskraft haben (vgl. BGHZ 11, 214, 217 [BGH 08.12.1953 - I ZR 199/52] - KfA; BGH a.a.O. - Gefa/Gewa).
  • BGH, 26.01.1960 - I ZR 5/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Das sind regelmäßig die Bestandteile, die innerhalb der Gesamtbezeichnung besonders herausgestellt oder betont werden oder dem Verkehr durch ihre besondere Kennzeichnungskraft auffallen und sich so besonders einprägen (BGH, Urt. v. 26.1.1960 - I ZR 5/59, GRUR 1960, 296, 297 - Reiherstieg und st. Rspr.).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Hierzu wird das Berufungsgericht - auch im Blick auf die bei den Akten befindlichen Umfrageergebnisse und Entscheidungen anderer Gerichte - überprüfen müssen, ob es selbst in der Lage ist, eine Verwechslungsgefahr auszuschließen oder ob es einer Beweiserhebung durch Einholung eines Meinungsforschungsgutachtens bedarf (vgl. dazu BGH, Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 141 = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Dabei wird das Berufungsgericht zunächst die von ihm festgestellte starke Verkehrsgeltung der Bezeichnung der Klägerin zu beachten haben, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urt. v. 11.11.1955 - I ZR 157/53, GRUR 1956, 172, 176 = WRP 1956, 73 - Magirus, insoweit in BGHZ 19, 23 nicht abgedruckt; zuletzt Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa) zu einer Erweiterung des Verwechslungsbereichs führt, weil erfahrungsgemäß dem Verkehr unterscheidungskräftige Kennzeichnungen eher in Erinnerung bleiben und der Verkehr solche ihm bekannten Kennzeichnungen deshalb auch eher in einer anderen Kennzeichnung wieder zu erkennen glaubt.
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 77/83

    Warenzeichen - Kennzeichnungskraft - Tabac - Parfum

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Das gilt nicht nur für das Klagezeichen, sondern in gleicher Weise für das Verletzungszeichen, wenn es darum geht, ob beide Zeichen einen übereinstimmenden Gesamteindruck aufweisen (vgl. BGH, Urt. v. 5.6.1985 - I ZR 77/83, GRUR 1986, 72, 73 - Tabacco d'Harar m.w.N. aus der st. Rspr.).
  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Neben der von dem Berufungsgericht bereits gesehenen Branchennähe, die im Rahmen der Verwechslungsgefahr nach ständiger Rechtsprechung ebenfalls besonders zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 = WRP 1986, 82 - Zentis), wird das Berufungsgericht auch zu beachten haben, in welchem Umfang es üblich ist und demgemäß von den maßgeblichen Verkehrskreisen auch zur Kenntnis genommen wird, daß Banken sich selbst oder durch von ihnen abhängige Unternehmen im Immobiliengeschäft betätigen und ob deshalb die Gefahr besteht, daß die beteiligten Verkehrskreise einen organisatorischen Zusammenhang zwischen den Parteien des Rechtsstreits annehmen.
  • BGH, 12.06.1970 - I ZR 84/68

    Verletzung von Firmenrechten und Warenzeichenrechten - Anspruch auf Verbot einer

    Auszug aus BGH, 28.10.1987 - I ZR 165/85
    Der Schutz aus § 16 Abs. 1 UWG setzt aber nicht notwendig voraus, daß die Klägerin diese Abkürzung in Alleinstellung oder sonstiger Weise bereits als Firmenschlagwort benutzt und herausgestellt hat (BGH, Urt. v. 12.6.1970 - I ZR 84/68, Umdr. S. 14 - Conti; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56, Rdn. 7).
  • BGH, 06.07.2000 - I ZR 21/98

    Reichweite des Markenschutzes für die drei Streifen von Adidas

    Solche ihm bekannten Kennzeichnungen wird das angesprochene Publikum deshalb auch eher in einer anderen Kennzeichnung wiederzuerkennen glauben (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 = WRP 1985, 338 - Gefa/Gewa; Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635, 636 = WRP 1988, 440 - Grundcommerz).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Dieses Vorbringen hätte - ungeachtet der von der Klägerin behaupteten Verkehrsgeltung - als Beleg für eine Stärkung der von Haus aus bestehenden geringen Unterscheidungskraft herangezogen werden können (vgl. BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 191/87, GRUR 1992, 329, 332 = WRP 1990, 613 - AjS-Schriftenreihe; Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635, 636 = WRP 1988, 440 - Grundcommerz).
  • BGH, 28.02.1991 - I ZR 110/89

    "Caren Pfleger"; Ausschließung der Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen mit

    Daher kommt es - insoweit entgegen der Auffassung der Revision - nur auf den Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des vollen Firmennamens, nicht aber darauf an, ob überhaupt und gegebenenfalls wann die Klägerin den Firmenbestandteil "Pfleger" selbst in Alleinstellung verwendet hat (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1985, 635, 636 = WRP 1988, 440 - Grundcommerz).
  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr im Sinne des § 16 UWG eine Wechselwirkung zwischen den an die Branchennähe zu stellenden Anforderungen einerseits und dem Ähnlichkeitsgrad sowie insbesondere der Kennzeichnungskraft des den Schutz beanspruchenden Kennzeichens andererseits; und zwar dergestalt, daß erstere um so geringer sind, je näher sich die beiderseitigen Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsgrad kommen und je kennzeichnungskräftiger die zu schützende Kennzeichnung ist (vgl. aus jüngerer Zeit BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis m.w.N.; BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635, 636 - Grundcommerz; BGH, Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 191/87, WRP 1990, 613, 617 - AjS-Schriftenreihe).
  • LG Frankfurt/Main, 10.09.1997 - 6 O 261/97

    Lit.de

    Die Fimenabkürzung "L.I.T." - als Bestandteil der Gesamtfirma "L.I.T. Logistik-Information-Transport-Beratung und Spedition GmbH" der Klägerin - ist ohne Verkehrsgeltung schutzfähig im Sinne von § 5 MarkenG, weil sie von Hause aus unterscheidungskräftig und daher geeignet ist, von Hause aus Namensfunktion auszuüben (vgl. BGHZ 11, 214, 217 - KfA; 74, 1, 2 - RBB/RBT; BGH GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa; GRUR 1988, 635, 636 - Grundcommerz).

    Der Schutz setzt aber nicht notwendig voraus, daß die Klägerin die Abkürzung in Alleinstellung oder sonstiger Weise bereits als Firmenschlagwort benutzt oder herausgestellt hat (vgl. BGH GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa; GRUR 1988, 635, 636 - Grundcommerz).

  • BGH, 16.05.1991 - I ZR 1/90

    "Transatlantische"; Rechtsstellung des Gestattungsempfängers bei Gestattung der

    Das Berufungsgericht hat damit nicht etwa nur einen Schutz für einen Kennzeichnungsbestandteil angenommen, sondern es ist von der Erfahrung ausgegangen, daß sich ein großer Teil des Verkehrs bei einer aus mehreren Worten zusammengesetzten Bezeichnung in erster Linie nur den Firmenbestandteil einprägt, der wegen seiner Kürze, Stellung oder Aussagekraft besonders auffällt (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635 = WRP 1988, 440 Grundcommerz).
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 148/89

    Unterscheidungskraft der Firmenbezeichnung Leasingpartner

    Dagegen ist es nicht erforderlich, daß der in Rede stehende Firmenbestandteil tatsächlich in Alleinstellung oder in besonderer Herausstellung als Firmenschlagwort oder -abkürzung benutzt worden ist (BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635, 636 = WRP 1988, 440 - Grundcommerz; v. Gamm, Wettbewerbsrecht, 5. Aufl., Kap. 56 Rdn. 7).
  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

    Es hätte ferner berücksichtigen müssen, in welchem Umfang es üblich geworden ist und demgemäß auch von den maßgeblichen Verkehrskreisen erkannt wird, daß Banken selbst oder durch von ihnen abhängige Unternehmen ihr Betreuungsangebot verbreitern (vgl. BGH, Urt. v. 28.10.1987 - I ZR 165/85, GRUR 1988, 635, 636 = WRP 1988, 440 - Grundcommerz).
  • LG Düsseldorf, 04.12.2002 - 12 O 86/02

    Streit über die Verwendung des Begriffs "impuls" im Zusammenhang mit dem Anbieten

    Firmenbestandteile sind daher unabhängig von ihrer Verkehrsgeltung nur dann als Namen im Sinne von § 12 BGB geschützt, wenn und soweit sie von Hause aus namensmäßige Kennzeichnungskraft, also Unterscheidungskraft haben (zu § 16 UWG a.F. BGH NJW-RR 1988, 553-554).
  • BPatG, 14.05.2013 - 28 W (pat) 61/11

    Markenbeschwerdeverfahren - "ipek (Wort-Bild-Marke)/iPEK YUFKA (Wort-Bild-Marke)"

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Markenbestandteil "YUFKA" der Widerspruchsmarke als glatt beschreibende Angabe für die Ware "Blätterteig" bei der Kollisionsbetrachtung aus Rechtsgründen außer Betracht zu bleiben hat (BGH GRUR 1988, 635-636 - Grundcommerz; Hacker, in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 343).
  • OLG München, 22.09.1994 - 6 U 6371/93

    Beurteilung von Branchennähe zwischen Dienstleistungen im Schnell-Imbiss-Bereich

  • OLG Karlsruhe, 12.02.1992 - 6 U 190/90
  • LG Mannheim, 15.02.1991 - 7 O 117/90

    Verletzung von Namensrechten; Bezeichnung eines Regionalmagazins im Fernsehen;

  • BPatG, 08.06.1993 - 27 W (pat) 185/91

    Eintragungsfähigkeit des Wortes "Mon Caprice"; Verwechslungsgefahr der Zeichen

  • OLG Frankfurt, 24.10.2002 - 6 U 188/01

    "jobber.de"

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht