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   BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85   

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https://dejure.org/1988,209
BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85 (https://dejure.org/1988,209)
BGH, Entscheidung vom 23.02.1988 - X ZR 93/85 (https://dejure.org/1988,209)
BGH, Entscheidung vom 23. Februar 1988 - X ZR 93/85 (https://dejure.org/1988,209)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BGHZ 103, 262
  • NJW 1988, 3208
  • MDR 1988, 774
  • GRUR 1988, 757
  • DB 1988, 1489
 
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Wird zitiert von ... (103)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.01.1988 - X ZR 6/87

    Erfindung und Stand der Technik; Bindung des Nichtigkeitsurteils

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85
    Im Falle der Klageabweisung, um den es hier allein geht, sind zwar die Urteilsgründe für den Verletzungsrichter nicht bindend (Sen.Urt. v. 26. Januar 1988 - X ZR 6/87 - Betonstahlmattenwender, Seite 10 des Umdrucks; zur Veröffentlichung vorgesehen); sie können ihm jedoch eine wertvolle Hilfe bei der Beurteilung der Frage vermitteln, ob eine als Verletzung beanstandete Ausführung von der im Patent unter Schutz gestellten Lehre Gebrauch macht oder nicht.
  • BGH, 14.06.1957 - I ZR 103/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85
    Nachdem das Streitpatent im Verlauf des Berufungsverfahrens beschränkt worden ist, ist von dem durch den Beschränkungsbeschluß neu gefaßten Inhalt der Patentschrift auszugehen (BGH GRUR 1958, 134, 135 - Milchkanne).
  • RG, 02.02.1943 - I 116/42

    1. Ist der Patentinhaber durch eine die Nichtigkeitsklage ohne Änderung der

    Auszug aus BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85
    Sie wollte damit dem "Bedürfnis des Rechtsverkehrs nach klar gefaßten Schutzrechten und Vermeidung von Auslegungsschwierigkeiten infolge unzulänglicher Patentansprüche Rechnung tragen", wie es das Reichsgericht einmal ausgedrückt hat (RGZ 170, 346, 357 - Gravieraschine).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    der Patentschrift zur Beseitigung solcher Mängel, die nicht zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents führen, mit der Kompetenzverteilung, die das Patentgesetz für das Erteilungs-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren vorsieht, unvereinbar (BGHZ 103, 262, 265 f. - Düngerstreuer; 105, 381, 384 f. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).
  • BGH, 14.09.2004 - X ZR 149/01

    "Elektronisches Modul"; Nachträgliche Einbeziehung eines zunächst nicht

    Das Patentnichtigkeitsverfahren dient der Nichtigerklärung eines Patents, soweit bei ihm ein gesetzlich vorgesehener und vom Nichtigkeitskläger geltend gemachter Nichtigkeitsgrund vorliegt, und eröffnet in diesem Umfang dem Patentinhaber die in der Sache veranlaßten Verteidigungsmöglichkeiten, es dient aber nicht darüber hinaus der Gestaltung des Patents; diese Funktion ist vielmehr einzig dem Patenterteilungsverfahren zugewiesen (vgl. BGHZ 103, 262, 266 - Düngerstreuer).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 7/88

    Heranziehung des Vermögensstamms des unterhaltspflichtigen Elternteils zur

    Soweit keine in diesem Sinne "verfügbaren" Mittel vorhanden sind, gilt aber auch hier der Grundsatz des Absatzes 1 der Vorschrift, daß eine Unterhaltspflicht nicht besteht(Senatsurteil vom 24. Februar 1988 - IVb ZR 3/87 - BGHZ 103, 266 [BGH 23.02.1988 - X ZR 93/85] = BGHR BGB § 1603 Kindergeld 1 = FamRZ 1988, 604, 606).
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