Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 15.04.1988

Rechtsprechung
   BGH, 10.05.1988 - X ZR 89/87   

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https://dejure.org/1988,3950
BGH, 10.05.1988 - X ZR 89/87 (https://dejure.org/1988,3950)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1988 - X ZR 89/87 (https://dejure.org/1988,3950)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1988 - X ZR 89/87 (https://dejure.org/1988,3950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Übertragung der Patente für seine Erfindungen - Arbeitnehmereigenschaft eines Geschäftsführers - Mitteilung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass er die Anmeldung der Diensterfindung zur Erteilung eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ArbEG (Ges. über Arbeitnehmererfindungen) § 16
    Vergütung einer Arbeitnehmererfindung bei Nichtverfolgung einer Patentanmeldung durch den Arbeitgeber

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1142
  • MDR 1988, 961
  • GRUR 1988, 762
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • Drs-Bund, 19.08.1955 - BT-Drs II/1648
    Auszug aus BGH, 10.05.1988 - X ZR 89/87
    Erst die Betätigung dieses freien Entschlusses durch die Erklärung der Aufgabeabsicht gegenüber dem Arbeitnehmer führt zu der Befugnis des Arbeitnehmererfinders, nunmehr seinerseits zu entscheiden, ob für ihn die Weiterführung der Anmeldung oder die Aufrechterhaltung des Schutzrechts lohnt, und ggf. die Übertragung zu verlangen (vgl. dazu Amtliche Begründung zum ArbEG, BT-Drucksache II/1648 S. 33 ff.).
  • BGH, 27.07.2021 - X ZR 61/20

    Zündlanze

    Die Regelung soll dem Umstand Rechnung tragen, dass sich eine Erfindung oder ein Schutzrecht oft schon nach kurzer Zeit, etwa infolge der Weiterentwicklung der Technik oder durch eine Veränderung der Marktverhältnisse, als überholt erweist und sich die Weiterverfolgung einer Anmeldung oder die Aufrechterhaltung eines Patents bis zum Ablauf der gesetzlichen Höchstschutzdauer für den Arbeitgeber wirtschaftlich nicht lohnt (BT-Drucks. 2/1648 S. 33; BGH, Urteil vom 10. Mai 1988 - X ZR 89/87, GRUR 1988, 762, 763 - Windform).

    Das Gesetz überlässt es allein dem Arbeitgeber, entsprechende wirtschaftliche Überlegungen anzustellen und entsprechend über seine Schutzrechte zu disponieren (BGH GRUR 1988, 762, 763 - Windform).

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2019 - 2 U 29/17

    Ansprüche gegen den ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH wegen Inanspruchnahme

    Das Arbeitnehmererfindungsgesetz findet auf ihn somit nicht per se Anwendung (BGH, GRUR 1965, 302, 304 - Schellreibungskupplung; GRUR 1988, 762, 763 - Windform; GRUR 1990, 193 - Auto-Kindersitz; GRUR 2011, 509, 510 - Schweißheizung; OLG Düsseldorf, GRUR 2000, 49, 50; Bartenbach/Volz, a.a.O., Rz. 69).

    Jedoch gestattet es der privatrechtliche Grundsatz der Vertragsfreiheit (Art. 2 GG, § 311 Abs. 1 BGB), die Anwendbarkeit des Arbeitnehmererfindungsgesetzes ausdrücklich oder stillschweigend zu vereinbaren (BGH, GRUR 1965, 302, 306 - Schellenreibungskupplung; GRUR 1988, 762, 763 - Windform; Bartenbach/Volz, a.a.O., § 1 Rz. 93).

  • OLG Karlsruhe, 24.06.2020 - 6 U 59/19

    Zündlanze - Arbeitnehmererfindung: Anforderungen an die Mitteilung der

    Erst die Betätigung dieses freien Entschlusses durch die Erklärung der Aufgabeabsicht gegenüber dem Arbeitnehmer führt zu der Befugnis des Arbeitnehmererfinders, nunmehr seinerseits zu entscheiden, ob für ihn die Weiterführung der Anmeldung oder die Aufrechterhaltung des Schutzrechts lohnt, und gegebenenfalls die Übertragung zu verlangen (BGH, GRUR 1988, 762, 763 f - Windform).
  • OLG Düsseldorf, 28.02.2014 - 2 U 110/11

    Ansprüche eines Arbeitnehmers auf Vergütung einer Diensterfindung

    Die Parteien haben damit die Anwendung des ArbEG auf solche Erfindungen vereinbart, was im Rahmen der Privatautonomie ohne Weiteres zulässig ist (vgl. BGH, GRUR 1965, 302, 306 - Schellenreibungskupplung; GRUR 1988, 762, 763 - Windform; LG Düsseldorf, InstGE 1, 50, 53 - Schraubenspindelpumpe; Urteil vom 10.02.2005 - 4a O 150/04, juris; Bartenbach/Fock, GRUR 2005, 384; Bartenbach/Volz, Arbeitnehmererfindergesetz, 5. Aufl., § 1 Rdnr. 73 und Rdnr. 93 m. w. N.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.04.1988 - 6 U 208/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,9647
OLG Köln, 15.04.1988 - 6 U 208/87 (https://dejure.org/1988,9647)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.04.1988 - 6 U 208/87 (https://dejure.org/1988,9647)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. April 1988 - 6 U 208/87 (https://dejure.org/1988,9647)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Tatbestandsmerkmale der ursprünglichen geistigen Schöpfung und der selbstständigen Bearbeitung im Sinne des § 3 Urhebergesetz (UrhG)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Filmdrehbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1988, 762
  • afp 1988, 265
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 13.05.2014 - 11 U 62/13

    Urheberschutz für Text, der auf übersinnliche Inspiration zurückgehen soll

    Auch wer auf Weisung des Schöpfers einen Satz niederschreibt, ist kein Urheber (Schulze a.a.O. Rn. 9; Schricker /Loewenheim, a.a.O. Rn. 8;OLG Köln, GRUR 1988, 762).

    Mit der Behauptung, der streitbefangene Text sei A von Jesus von Nazareth Wort für Wort diktiert und von A unverändert in Stenoschrift zu Papier gebracht worden, wendet der Beklagte unter Bezugnahme auf OLG Köln, GRUR 1988, 762 ein, A sei bei der Entstehung der Schrift lediglich die Rolle einer Gehilfin oder Schreibkraft ohne jeden individuellen persönlichen Gestaltungsspielraum zugekommen und könne deshalb nicht Urheberin sein.

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