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   BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86   

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https://dejure.org/1988,85
BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86 (https://dejure.org/1988,85)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1988 - X ZB 12/86 (https://dejure.org/1988,85)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1988 - X ZB 12/86 (https://dejure.org/1988,85)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit von Änderungen eines Patents im Einspruchsverfahren und Einspruchsbeschwerdeverfahren ohne Einwilligung des Patentinhabers - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen - Aufrechterhaltung eines Patents im Einspruchsverfahren - Zulässigkeit von Änderungen eines ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 §§ 21, 16
    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 105, 381
  • NJW 1989, 1863
  • MDR 1989, 252
  • GRUR 1989, 103
 
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Wird zitiert von ... (108)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.07.1986 - X ZB 29/84

    "Kraftfahrzeuggetriebe"; Einverständliche Trennung einer Patentanmeldung

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Es genügt, daß er die Interessen wahrnimmt, die seine Beteiligung am Verfahren veranlaßt haben (BGH GRUR 1986, 877 - Kraftfahrzeuggetriebe).
  • BGH, 11.11.1980 - X ZR 58/79

    Spinnturbine II

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Für die weitere Sachbehandlung weist der Senat darauf hin, daß für die Bestimmung des einer Erfindung zugrunde liegenden technischen Problems, die ausschließlich objektiv zu erfolgen hat (BGHZ 78, 358, 363 ff. - Spinnturbine II), der dem Gegenstand des Patents "am nächsten kommende" (Beschluß S. 28/29) Stand der Technik ohne Belang ist.
  • BGH, 01.06.1965 - Ia ZB 16/64

    Zurückweisung der Anmeldung eines Patents - Verweigerung der Zustimmung zur

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Diese Praxis wurde von der Rechtsprechung gebilligt (BGH GRUR 1962, 398 - Atomschutzvorrichtung; BGH GRUR 1966, 85, 86 - Aussetzung der Bekanntmachung; BGH GRUR 1966, 488, 490 1. Sp. - Ferrit).
  • BGH, 23.02.1988 - X ZR 93/85

    ... bei Unbegründetheit einer Nichtigkeitsklage

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Klarstellungen sind ohnehin im Nichtigkeitsverfahren nicht mehr zulässig, wenn sich die Nichtigkeitsklage als unbegründet erweist (BGHZ 103, 261 [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] = GRUR 1988, 757 = MDR 1988, 774 - Düngerstreuer).
  • BGH, 19.09.1985 - X ZB 22/84

    "Hüftgelenkprothese"; Voraussetzungen eines Patentanspruchs

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Des weiteren wird das Bundespatentgericht zu beachten haben, daß es Sache des Patentinhabers ist, durch die Fassung des Patentanspruchs zu bestimmen, für welche Lehre zum technischen Handeln er um Patentschutz nachsucht, und daß von ihm die Heranziehung der "nächstliegenden" Vorveröffentlichung zur Bildung des Oberbegriffs nicht verlangt werden kann (BGHZ 96, 3, 5 - Hüftgelenkprothese).
  • BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65

    Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Diese Praxis wurde von der Rechtsprechung gebilligt (BGH GRUR 1962, 398 - Atomschutzvorrichtung; BGH GRUR 1966, 85, 86 - Aussetzung der Bekanntmachung; BGH GRUR 1966, 488, 490 1. Sp. - Ferrit).
  • BGH, 23.02.1988 - VI ZR 212/87

    Rechtsweg für Klage der Bundesanstalt für Arbeit gegen den Empfänger von

    Auszug aus BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86
    Klarstellungen sind ohnehin im Nichtigkeitsverfahren nicht mehr zulässig, wenn sich die Nichtigkeitsklage als unbegründet erweist (BGHZ 103, 261 [BGH 23.02.1988 - VI ZR 212/87] = GRUR 1988, 757 = MDR 1988, 774 - Düngerstreuer).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 46/07

    Fischdosendeckel

    der Patentschrift zur Beseitigung solcher Mängel, die nicht zum Widerruf oder zur Nichtigerklärung des Patents führen, mit der Kompetenzverteilung, die das Patentgesetz für das Erteilungs-, Nichtigkeits- und Einspruchsverfahren vorsieht, unvereinbar (BGHZ 103, 262, 265 f. - Düngerstreuer; 105, 381, 384 f. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).

    Erklärt sich der Patentanmelder mit vom Patentamt für notwendig erachteten Änderungen nicht einverstanden, ist die Anmeldung nach § 48 PatG zurückzuweisen (vgl. BGHZ 105, 381, 382 ff. - Verschlussvorrichtung für Gießkannen).

  • BGH, 10.01.1995 - X ZB 11/92

    "Aluminum-Trihydroxid"; Einreichung der Vollmacht des Patentanwalts;

    Zumindest insoweit sollte das Einspruchsverfahren auch näher an das Nichtigkeitsverfahren herangeführt werden (vgl. Amtl. Begründung GPatG, aaO., S. 281 r. Sp.; Benkard, aaO., § 21 Rdn. 5; Ballhaus, aaO.; Engel, aaO., S. 195, 203; vorsichtig insoweit BGHZ 105, 381 [BGH 03.11.1988 - X ZB 12/86] - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).

    Zwar folgt das Einspruchsverfahren auf die Erteilung des Patents als selbständiges.Rechtsbehelfsverfahren, bei dem es um die Aufrechterhaltung oder den Widerruf eines bereits erteilten, wenn auch noch nicht bestandskräftigen Schutzrechts geht (vgl. BGHZ 105, 381 [BGH 03.11.1988 - X ZB 12/86] - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).

  • BGH, 08.11.2016 - X ZB 1/16

    Ventileinrichtung - Einspruchsbeschwerdeverfahren in Patentsachen: Prüfung neuer

    Es darf das Patent zudem nur dann in einer geänderten Fassung aufrechterhalten, wenn der Patentinhaber ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat (BGH, Beschluss vom 3. November 1988 - X ZB 12/86, BGHZ 105, 381, 382 ff. = GRUR 1989, 103, 104 - Verschlussvorrichtung für Gießpfannen; Beschluss vom 27. Juni 2007 - X ZB 6/05, BGHZ 173, 47 = GRUR 2007, 862 Rn. 20 ff. - Informationsübermittlungsverfahren II).
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