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   BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87   

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https://dejure.org/1988,199
BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87 (https://dejure.org/1988,199)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1988 - X ZR 63/87 (https://dejure.org/1988,199)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1988 - X ZR 63/87 (https://dejure.org/1988,199)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Gewinnung und Wiederverwendung eines Schwermetalloxidationskatalysator - Anforderungen an eine Diensterfindung - Voraussetzungen für die Erteilung des Deutschen Patents

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des Arbeitnehmer-Erfinders

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Patents PatG 1981 § 14; ArbEG § 5 -- "Schwermetalloxidationskatalysator"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 106, 84
  • NJW 1989, 1358
  • MDR 1989, 351
  • GRUR 1989, 205
  • DB 1989, 1821
 
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Wird zitiert von ... (96)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87
    Das Berufungsgericht hat die Prüfung der Frage, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger für das in ihrem Werk Steyerberg angewandte Verfahren der Rückgewinnung von Schwermetalloxidationskatalysator aus dem beim Witten-DMT-Verfahren anfallenden hochsiedenden teerartigen Destillationsrückstand durch Flüssig-Flüssig-Extraktion eine Erfindervergütung zu zahlen, allein danach beurteilt, ob das dort angewandte Verfahren unter Heranziehung der in der Formstein-Entscheidung des Senats (BGHZ 98, 12 ff. = GRUR 1986, 803 ff.) zu § 14 PatG entwickelten Beurteilungsgrundsätze in den Schutzbereich des "Streitpatents" 29 23 681 fällt.

    Das Berufungsgericht bezieht sich damit auf die Grundsätze der "Formstein"-Entscheidung des Senats (BGHZ 98, 12 ff.); die von ihm in diesem Zusammenhang getroffenen Feststellungen reichen jedoch nicht aus, um dem Kläger eine Arbeitnehmererfindung für das im Werk St. angewandte Verfahren abzuerkennen.

  • BGH, 10.05.2011 - X ZR 16/09

    Okklusionsvorrichtung

    Lassen sich die technische Lehre der Beschreibung und die technische Lehre des Patentanspruchs nicht in Einklang bringen, ist der Patentanspruch maßgeblich (vgl. schon BGH, Urteile vom 29. November 1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 93 f. = GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; vom 16. Juni 1987 - X ZR 51/86, BGHZ 101, 159 = GRUR 1987, 794 - Antivirusmittel).

    Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515 - Schneidmesser I).

  • BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15

    Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit

    aa) Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (BGH, Urteil vom 29. November 1988 - X ZR 63/87, BGHZ 106, 84, 90 f. = GRUR 1989, 205, 208 - Schwermetalloxidationskatalysator; Urteil vom 12. März 2002 - X ZR 168/00, BGHZ 150, 149, 154 = GRUR 2002, 515, 517 - Schneidmesser I).
  • BGH, 04.04.2006 - X ZR 155/03

    Haftetikett

    Sie soll sicherstellen, dass dem Arbeitgeber die unter den Voraussetzungen des § 4 Abs. 2 ArbNErfG gemachten Erfindungen seiner Arbeitnehmer und die insoweit maßgeblichen Umstände so bekannt werden, dass er den Erfindungscharakter erkennen kann und in der Lage ist, sachgerecht über eine Inanspruchnahme oder Freigabe allen etwaigen Miterfindern gegenüber (vgl. Sen.Urt. v. 17.01.1995 - X ZR 130/93, Mitt. 1996, 16 - gummielastische Masse I), über den der gemachten Erfindung gerecht werdenden Inhalt einer Schutzrechtsanmeldung (vgl. BGHZ 106, 84, 89 - Schwermetalloxidationskatalysator) und über die Festsetzung einer Vergütung allen Miterfindern gegenüber zu entscheiden.
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