Rechtsprechung
BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadensersatzanspruch eines Filmverleihers wegen unzutreffender Wiedergabe eines Filminhaltes in einem Zeitungsartikel - Film als wesenseigentümliche Eigenheit des Gewerbebetriebes des Verleihers - Schadensersatzpflicht bei geschäftlichen Einbußen infolge der ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Filmbesprechung
Art. 5 Abs. 1 GG
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 824
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 824
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Inhaber des Alleinvertriebsrechts eines Spielfilms - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 924
- MDR 1989, 438
- GRUR 1989, 222
- VersR 1989, 298
- DB 1989, 921
- afp 1989, 456
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (17)
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82
Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Vielmehr ist die strenge Haftung des § 824 BGB nur auf der Grundlage eines solche Reflexwirkungen ausgrenzenden Schutzumfangs gerechtfertigt, der eine enge Auslegung der Norm gebietet (Senatsurteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 66/77 (Namensvettern) - VersR 1978, 1018, 1019 und vom 7. Februar 1984 (Bundesbahntrasse) - BGHZ 90, 113, 119 ff).Der Schutz des § 824 BGB umfaßt nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats die Interessen des Betroffenen an durch Falschinformationen nicht belasteten wirtschaftlichen Beziehungen zu seinen Geschäftspartnern, um die es hier geht (BGHZ 90, 113, 119 ff).
- BGH, 20.06.1978 - VI ZR 66/77
Ersatzansprüche eines Bankkunden wegen Fehlmeldungen einer zentralen …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Vielmehr ist die strenge Haftung des § 824 BGB nur auf der Grundlage eines solche Reflexwirkungen ausgrenzenden Schutzumfangs gerechtfertigt, der eine enge Auslegung der Norm gebietet (Senatsurteile vom 20. Juni 1978 - VI ZR 66/77 (Namensvettern) - VersR 1978, 1018, 1019 und vom 7. Februar 1984 (Bundesbahntrasse) - BGHZ 90, 113, 119 ff). - BGH, 23.10.1979 - VI ZR 230/77
Verbotsanspruch des Betriebsinhabers gegenüber einem ehemaligen Teilhaber
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
In dieser Hinsicht gilt für § 824 BGB nichts anderes als für den in Fallgestaltungen der vorliegenden Art als subsidiär zurücktretenden Auffangtatbestand des Eingriffs in einen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Gewerbebetrieb, der ebenfalls nur bei einer unmittelbaren, betriebsbezogenen Störung anzunehmen ist (zur Subsidiarität vgl. Senatsurteile vom 25. April 1967 - VI ZR 208/65 ("Die Nächte der Birgit Malmström") - GRUR 1967, 540, 542 und vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 (Vermögensverwaltung) - NJW 1980, 881, 882; zum betrieblichen Bezug siehe BGHZ 29, 65, 74 (Stromzufuhr) sowie Senatsurteile vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 (Mietboykott) - VersR 1985, 453, 454 und vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 (Komposthäcksler) - VersR 1987, 783, 785).
- BGH, 02.07.1963 - VI ZR 251/62
Elektronische Orgeln
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Diese Beschränkung des Schutzumfangs des § 824 BGB und die damit verbundene Ausgrenzung bloß mittelbar (reflexiv) Betroffener ist zwar dem Wortlaut der Norm nicht ohne weiteres zu entnehmen; sie ergibt sich aber, wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat, aus ihrer Entstehungsgeschichte und ihrer Stellung im Haftungssystem (Senatsurteile vom 2. Juli 1963 - VI ZR 251/62 (Elektronenorgeln) - VersR 1963, 1153, 1154 f und vom 13. Oktober 1964 - VI ZR 130/63 (Schwacke-Bericht) - VersR 1964, 1268, 1269 f = JZ 1966, 26, 27 mit Anmerkung Deutsch). - BGH, 21.06.1966 - VI ZR 266/64
Verbreitung einer erwerbsgefährdenden Tatsache - Unrichtiger Bericht über die …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Die für eine Haftung nach § 824 BGB erforderliche unmittelbare Beeinträchtigung des Geschädigten, die eine gerade auf seine Erwerbstätigkeit gerichtete Einwirkung voraussetzt, kann allerdings bei unwahren Aussagen über ein Produkt nur dann bejaht werden, wenn zwischen diesem und dem Geschäftsbetrieb des Geschädigten eine enge Beziehung besteht, wie sie typischerweise bei dem Hersteller der Ware gegeben ist, der durch die unwahre Behauptung mit dem Produkt zugleich seine Tätigkeit als Hersteller unmittelbar angesprochen sieht (Senatsurteil vom 21. Juni 1966 - VI ZR 266/64 (Teppichkehrmaschine) - NJW 1966, 2010, 2011). - BGH, 20.06.1969 - VI ZR 234/67
Haftung einer Fernsehanstalt - Unwahre Tatsachenbehauptung im Sinne des § 824 BGB …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
So hat der erkennende Senat bereits dem Inhaber des Alleinvertriebsrechts einer Ware Schadensersatzansprüche aus § 824 BGB zuerkannt (Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 234/67 (Hormoncreme) - NJW 1970, 187, 188 mit Anmerkung Wenzel) und in einem weiteren Fall, in dem der damalige Kläger - wie hier - die Auswertungsrechte an einem ausländischen Film erworben hatte, dessen Schadensersatzklage aus § 824 BGB gerade daran scheitern lassen, daß er diese Rechte gegen eine prozentuale Beteiligung an den Einnahmen weiterübertragen hatte, so daß seine enge Beziehung zu dem Produkt erloschen war (…Senatsurteil vom 25. April 1967 = aaO). - BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83
Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Unrichtige Informationen sind aber jedenfalls dann, wenn ihnen keine sorgfältigen Recherchen zugrunde liegen, kein schützenswertes Gut; sie werden weder durch § 824 Abs. 2 BGB noch durch Art. 5 GG gedeckt (Senatsurteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 225/83 (Türkol I) - VersR 1985, 592, 593; vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 160/84 (Globus) - VersR 1986, 368, 369 und vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 (Türkol II) - ZUM 1988, 136, 137). - BGH, 03.12.1985 - VI ZR 160/84
Sorgfaltspflicht der Stiftung Warentest bei der Veröffentlichung von …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Unrichtige Informationen sind aber jedenfalls dann, wenn ihnen keine sorgfältigen Recherchen zugrunde liegen, kein schützenswertes Gut; sie werden weder durch § 824 Abs. 2 BGB noch durch Art. 5 GG gedeckt (Senatsurteile vom 12. Februar 1985 - VI ZR 225/83 (Türkol I) - VersR 1985, 592, 593; vom 3. Dezember 1985 - VI ZR 160/84 (Globus) - VersR 1986, 368, 369 und vom 13. Januar 1987 - VI ZR 45/86 (Türkol II) - ZUM 1988, 136, 137). - BGH, 25.04.1967 - VI ZR 208/65
Fahrlässige Falschbehauptung in einer Filmbesprechung - Schadensersatzanspruch …
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
In dieser Hinsicht gilt für § 824 BGB nichts anderes als für den in Fallgestaltungen der vorliegenden Art als subsidiär zurücktretenden Auffangtatbestand des Eingriffs in einen durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Gewerbebetrieb, der ebenfalls nur bei einer unmittelbaren, betriebsbezogenen Störung anzunehmen ist (zur Subsidiarität vgl. Senatsurteile vom 25. April 1967 - VI ZR 208/65 ("Die Nächte der Birgit Malmström") - GRUR 1967, 540, 542 und vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 (Vermögensverwaltung) - NJW 1980, 881, 882; zum betrieblichen Bezug siehe BGHZ 29, 65, 74 (Stromzufuhr) sowie Senatsurteile vom 29. Januar 1985 - VI ZR 130/83 (Mietboykott) - VersR 1985, 453, 454 und vom 10. März 1987 - VI ZR 144/86 (Komposthäcksler) - VersR 1987, 783, 785). - BGH, 15.06.1951 - I ZR 121/50
Rechtsnatur des Filmverwertungsvertrages
Auszug aus BGH, 20.12.1988 - VI ZR 95/88
Ein solches Auswertungsrecht wird vom Urheber in aller Regel als ausschließliches Nutzungsrecht i.S. von § 31 Abs. 3 UrhG eingeräumt, das seinerseits wiederum zur Verschaffung von einfachen Nutzungsrechten, insbesondere von Vorführungsrechten an die Theaterbesitzer i.S. der §§ 15 Abs. 2 Nr. 1, 19 Abs. 4 UrhG, berechtigt (…vgl. Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht 3. Aufl., S. 499 ff;… Fromm/Nordemann/Vinck/Hertin, Urheberrecht 7. Aufl., Rdn. 34 vor § 31; siehe auch BGHZ 2, 331, 335; 9, 262, 264 f). - BGH, 21.04.1953 - I ZR 110/52
Filmverwertungsvertrag und Filmschutz
- BGH, 12.05.1987 - VI ZR 195/86
Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von Presseorganen; Abgrenzung zwischen …
- BGH, 13.01.1987 - VI ZR 45/86
Kredit- und Erwerbsgefährdung durch Berichterstattung mit teils wahren und teils …
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 144/86
Bindung eines Warentests an DIN-Normen; Anforderungen an Neutralität bei …
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83
Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch
- BGH, 09.12.1958 - VI ZR 199/57
Eingriff in einen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
- BGH, 13.10.1964 - VI ZR 130/63
Marktbericht
- BGH, 10.12.1991 - VI ZR 53/91
Beeinträchtigung durch Fernsehberichterstattung
Hiernach scheiden die §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB unter dem Gesichtspunkt eines betriebsbezogenen Eingriffs in den eingerichteten Gewerbebetrieb insbesondere dann aus, wenn es um den durch § 824 BGB sowie durch § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB gewährleisteten Schutz der wirtschaftlichen Wertschätzung von Personen oder Unternehmen vor unmittelbaren Beeinträchtigungen geht, die durch Verbreitung unwahrer Behauptungen über sie herbeigeführt werden (Senatsurteile vom 30. Mai 1974 - VI ZR 174/72 - LM § 824 BGB Nr. 18; vom 23. Oktober 1979 - VI ZR 230/77 - LM § 823 (Ai) BGB Nr. 56 und vom 20. Dezember 1988 - VI ZR 95/88 - VersR 1989, 298). - OLG Köln, 16.09.2014 - 15 U 28/14
Unterlassungsansprüche hinsichtlich der Behauptung, die Tragetaschen der …
Der Tatbestand der Kreditgefährdung erfordert die Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen, die geeignet sind, den Kredit eines anderen zu gefährden oder sonstige Nachteile für dessen Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, wobei es sich - ebenso wie im Fall einer Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb - um einen betriebsbezogenen Eingriff handeln muss, der sich nach seiner Stoßrichtung so, wie sie im Verkehr verstanden wird, unmittelbar mit dem Verletzten in seinem wirtschaftlichen Betätigungsfeld, z.B. seinem Unternehmen oder der von ihm ausgeübten Tätigkeit, befassen muss (vgl. BGH, Urteil vom 20.12.1998 - VI ZR 95/88, in: NJW-RR 1989, 924 f. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 21.01.2021 - 20 U 239/20
Äußerungen in einem Fluggastrechteportal über eine Fluggesellschaft; …
§ 824 Abs. 1 BGB schützt vor unmittelbaren Beeinträchtigungen wirtschaftlicher Interessen durch die Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen (BGH, Urt. v. 20.12.1988, VI ZR 95/88, GRUR 1989, 222 - Filmbesprechung).Für einen Anspruch aus § 824 Abs. 1 BGB fehlt es damit an der erforderlichen Schädigungseignung, weil sich die Äußerung nicht gezielt gegen die Antragstellerin richtet (vgl. zu diesem Erfordernis BGH, GRUR 1989, 222 - Filmbesprechung).
- OLG Hamburg, 04.03.2004 - 3 U 158/02
Zur Störerhaftung bei Preisvergleichen, die via Internet-Service angeboten werden …
Die Internetseiten der Beklagten zu 2) beschäftigen sich nicht mit dem Unternehmen und/oder Angebot der Klägerin, nur insoweit käme aber eine Haftung nach § 824 BGB in Betracht, weil eine bloß mittelbare Beeinträchtigung der Klägerin durch eine nur indirekt mögliche Gefährdung wirtschaftlicher Interessen nicht ausreicht (vgl. hierzu BGH GRUR 1989, 222 - Filmbesprechung, GRUR 1992, 201 - Bezirksleiter Straßenbauamt). - OLG Bamberg, 07.05.2004 - 6 U 59/03
Schadenersatzanspruch gegen Inkassounternehmen wegen falscher …
Voraussetzung ist, dass die Äußerung sich so, wie sie im Verkehr verstanden wird, mit der Klägerin befasst, oder in einer engen Beziehung zu ihren Verhältnissen, ihrer Betätigung oder ihrer gewerblichen Leistung steht (BGH, DB 1989, 921). - LG Karlsruhe, 12.10.2023 - 22 O 6/23
Persönlichkeitsrecht: Erkennbarkeit von Personen in einer Berichterstattung
- OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 4 U 48/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung; Begriff der …
Tatsachen sind bestehende oder vergangene Sachverhalte, Gegebenheiten, Vorgänge, Verhältnisse oder Zustände, zu denen auch innere Tatsachen wie Motive oder Absichten gehören können; wichtigster Maßstab für eine Tatsache ist die Beweiszugänglichkeit der Darstellung (BGH GRUR 1989, 222;… Löffler/Ricker, Kapitel 28 Rdnr. 11). - OLG Dresden, 01.08.2019 - 5 U 1065/19 Seite 4 vom 20.12.1988, VI ZR 95/88, NJW-RR 1989, 924).
- OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14
Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch bei unwahrer Online-Berichterstattung …
Der BGH hat etwa in der von der Antragstellerin in der Beschwerde angeführten Entscheidung (GRUR 1989, 222 ff. - Filmbesprechung), in der es um die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Belange eines Filmverleihers durch eine falsche, weil einen anderen Film betreffende, Filmbesprechung ging, angenommen, dass der exklusiv nutzungsberechtigte Filmverleiher aufgrund abgeschlossener Filmvorführungsverträge oder anhand von Spielplänen der Filmtheater, die den Filmverleiher erkennen ließen, hinreichend identifizierbar war. - OLG Karlsruhe, 08.11.2000 - 6 U 95/00
Widerruf von Behauptungen - Aussagen in Aushang für Mitarbeiter - …
Die a gegriffenen Behauptungen müssen sich erkennbar mit der Person des Betroffenen befassen oder doch in engen Beziehungen zu sei en Verhältnissen, seinem Unternehmen oder seiner gewerblichen Leistung stehen (BGH NJW 1963, 1871, 1872; NJW 1965, 36, 37; NJW-RR 1989, 924;… vgl. ferner Steffen, a.a.O. § 6 Rdnr. 113). - LG Köln, 12.04.2023 - 28 O 299/22