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   BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86   

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https://dejure.org/1989,602
BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86 (https://dejure.org/1989,602)
BGH, Entscheidung vom 02.02.1989 - I ZR 183/86 (https://dejure.org/1989,602)
BGH, Entscheidung vom 02. Februar 1989 - I ZR 183/86 (https://dejure.org/1989,602)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Namensschutz und Markenschutz in der Reiseverkehrsbranche und Hotelbranche - Firmenname als schutzfähiger Firmenbestandteil - Vorliegen einer verwechslungsfähigen Firmenbezeichnung - Unterscheidungskraft des Kennzeichenbestandteils "MARITIM" in einem Firmennamen - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; UWG § 16
    "Maritim"; Verwechslungsgefahr zweier Marken; Verwirkung eines firmenrechtlichen Unterlassungsanspruchs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 808
  • MDR 1989, 794
  • GRUR 1989, 449
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 26.09.1985 - I ZR 181/83

    "Zentris"; Branchennähe und Verwechslungsgefahr

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Sind somit - als Folge der Identität des den Gesamteindruck beider Bezeichnungen prägenden Begriffs und des Fehlens hinreichend deutlich unterscheidender Bestandteile - beide Kennzeichen einander in beträchtlichem Maße ähnlich, so könnte die Gefahr ihrer Verwechslung durch den Verkehr nur dann ausgeschlossen werden, wenn ein deutlicher Abstand zwischen den Tätigkeitsbereichen der jeweiligen Unternehmen bestünde; denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht eine Wechselbeziehung insofern, als die Verwechslungsgefahr um so eher zu bejahen sein wird, je verwandter die Branchenbereiche sind, in denen die Firmenbezeichnungen geführt werden, während andererseits auch bei Unternehmen, die sich wirtschaftlich entfernter stehen, eine Verwechslungsgefahr gegeben sein kann, wenn ihre Bezeichnungen nur geringfügig voneinander abweichen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 = WRP 1986, 82 - Zentis m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1979 - I ZR 45/77

    Buchstabenzusammenstellungen als Firmen- und Warenkennzeichnung

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Zwar könnten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schützenswertes Bedürfnis und eine entsprechende Handhabung anderer Unternehmen, den Begriff "maritim" allgemein beschreibend und damit unter Umständen auch als beschreibenden Bestandteil in einer Gesamtfirma zu verwenden, zu einer Minderung der Kennzeichnungskraft und des von dieser mitbestimmten Schutzumfangs der Firma der Klägerin führen (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa; ähnlich auch schon BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier; BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 69/78

    Anspruch auf Untersagung des firmenrechtlichen oder warenzeichenrechtlichen

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Es ist zwar zutreffend davon ausgegangen, daß maßgeblich insoweit nicht auf die Bekanntheit der Beklagten bei den Reisebüros abgestellt werden darf, mit denen diese zusammenarbeitet, sondern daß es auch im vorliegenden Fall entscheidend auf die Bekanntheit bei den Endverbrauchern ankommt; denn anders als in dem von der Revision für ihre abweichende Auffassung genannten Fall der Senatsentscheidung vom 26.9.1980 (I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 62 - Sitex) sind vorliegend letztlich stets - und nicht nur gelegentlich wie im Sitex-Fall a.a.O. - die Endverbraucher die Kunden der Beklagten.
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 118/61

    Bleiarbeiter

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Maßgeblich für die Bestimmung dieses Werts sind vornehmlich der Grad der Bekanntheit, den die Kennzeichnung durch die Benutzung gewonnen hat, sowie der - als Anhaltspunkt gleichermaßen für diesen Bekanntheitsgrad wie für die Erfolgsauswirkungen dieser Bekanntheit dienliche - Umsatz, den der Benutzer unter Verwendung der Kennzeichnung erzielt hat; daneben lassen auch Art und Umfang der unter Verwendung der Kennzeichnung betriebenen Werbung Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad der Bezeichnung und auf den Wert des Besitzstands zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 481 - Bleiarbeiter; BGH, Urt. v. 4.10.1974 - I ZR 75/73, GRUR 1975, 69, 70 f = WRP 1974, 675 - Marbon m.w.N.; BGH a.a.O. - PPC).
  • BGH, 17.01.1985 - I ZR 172/82

    Schutz eines Firmenbestandteils

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Zwar könnten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schützenswertes Bedürfnis und eine entsprechende Handhabung anderer Unternehmen, den Begriff "maritim" allgemein beschreibend und damit unter Umständen auch als beschreibenden Bestandteil in einer Gesamtfirma zu verwenden, zu einer Minderung der Kennzeichnungskraft und des von dieser mitbestimmten Schutzumfangs der Firma der Klägerin führen (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa; ähnlich auch schon BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier; BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).
  • BGH, 30.06.1959 - I ZR 31/58

    Ausstattungsschutz an Beschaffenheitsangaben

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Zwar könnten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein schützenswertes Bedürfnis und eine entsprechende Handhabung anderer Unternehmen, den Begriff "maritim" allgemein beschreibend und damit unter Umständen auch als beschreibenden Bestandteil in einer Gesamtfirma zu verwenden, zu einer Minderung der Kennzeichnungskraft und des von dieser mitbestimmten Schutzumfangs der Firma der Klägerin führen (vgl. BGH, Urt. v. 17.1.1985 - I ZR 172/82, GRUR 1985, 461, 462 - Gefa/Gewa; ähnlich auch schon BGHZ 30, 357, 371 - Nährbier; BGHZ 74, 1, 4 [BGH 07.03.1979 - I ZR 45/77] - RBB/RBT).
  • BGH, 04.10.1974 - I ZR 75/73

    Anforderungen an die Darlegung eines wertvollen Besitzstandes - Benutzung eines

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Maßgeblich für die Bestimmung dieses Werts sind vornehmlich der Grad der Bekanntheit, den die Kennzeichnung durch die Benutzung gewonnen hat, sowie der - als Anhaltspunkt gleichermaßen für diesen Bekanntheitsgrad wie für die Erfolgsauswirkungen dieser Bekanntheit dienliche - Umsatz, den der Benutzer unter Verwendung der Kennzeichnung erzielt hat; daneben lassen auch Art und Umfang der unter Verwendung der Kennzeichnung betriebenen Werbung Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad der Bezeichnung und auf den Wert des Besitzstands zu (vgl. BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, GRUR 1963, 478, 481 - Bleiarbeiter; BGH, Urt. v. 4.10.1974 - I ZR 75/73, GRUR 1975, 69, 70 f = WRP 1974, 675 - Marbon m.w.N.; BGH a.a.O. - PPC).
  • BGH, 15.06.1956 - I ZR 71/54

    Kennzeichnungsschutz. Vorübergehende Betriebseinstellung

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Bei seiner abschließenden Prüfung, ob ein etwaiger Besitzstand schutzwürdig bzw. die verspätete Berufung der Klägerin auf ihr Schutzrecht treuwidrig ist, wird das Berufungsgericht auch zu beachten haben, daß der Verwirkungseinwand grundsätzlich weder anfängliche Gutgläubigkeit (BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei; st. Rspr.) noch einen im späteren Verlauf gewonnenen Glauben des Verletzers an die eigene Berechtigung voraussetzt; Fahrlässigkeit des Verletzers verschärft nur die Anforderungen daran, ob und von wann ab der Verletzer von einer Duldung seines Verhaltens durch den Berechtigten ausgehen durfte (BGH a.a.O. - Sitex; vgl. auch schon BGHZ 21, 66, 83 - Hausbücherei; BGH a.a.O. GRUR S. 480 f - Bleiarbeiter; BGH, Urt. v. 6.12.1974 - I ZR 110/73, GRUR 1975, 434, 437 - BOUCHET).
  • BGH, 26.05.1988 - I ZR 227/86

    "PPC"; Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- und

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehört zu den Voraussetzungen der Verwirkung, daß der durch die Benutzung der verletzenden Kennzeichnung entstandene wettbewerbliche Besitzstand für den Benutzer selbst einen beachtlichen Wert hat (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 227/86, GRUR 1988, 776, 778 - PPC m.w.N.).
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 49/82

    Schutz einer prioritätsälteren Firmenbezeichnung

    Auszug aus BGH, 02.02.1989 - I ZR 183/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt die Geltendmachung eines Anspruchs insbesondere dann gegen Treu und Glauben, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen mußte, so daß der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (vgl. BGH, Urt. v. 12.7.1984 - I ZR 49/82, GRUR 1985, 72, 73 - Consilia).
  • BGH, 29.09.1978 - I ZR 110/73

    Frist zur Änderung des Streitwertes - Änderung des Streitwertes bei einer Sache,

  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 236/16

    Betrieb eines Online-Shops für Staubsauger und -zubehör unter dem Domainnamen

    Den Zeicheninhaber trifft eine Marktbeobachtungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1965 - Ib ZR 101/63, GRUR 1966, 623, 626 [juris Rn. 29 f.] - Kupferberg; Urteil vom 2. Februar 1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 452 [juris Rn. 48] = WRP 1989, 717 - Maritim).
  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

    Den Zeicheninhaber trifft eine Marktbeobachtungspflicht (BGH, Urteil vom 10. November 1965 - Ib ZR 101/63, GRUR 1966, 623, 626 - Kupferberg; Urteil vom 2. Februar 1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 452 = WRP 1989, 717 - Maritim; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 21 Rn. 50).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Beim Unterlassungsanspruch kommt Verwirkung in Betracht, wenn der Rechtsinhaber über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß gegen seine Rechte kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen kennen mußte, so daß der Verletzer mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat (BGH, Urt. v. 26.9.1980 - I ZR 69/78, GRUR 1981, 60, 61 - Sitex; v. 12.7.1984 - I ZR 49/82, GRUR 1985, 72, 73 - Consilia; v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; v. 24.6.1993 - I ZR 187/91, GRUR 1993, 913, 914 - KOWOG; v. 19.2.1998 - I ZR 138/95, GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstößt die Geltendmachung eines Anspruchs insbesondere dann gegen Treu und Glauben, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen mußte, so daß der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand schuf (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urt. v. 02.02.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 452 = WRP 1989, 717 - Maritim).
  • BGH, 07.06.1990 - I ZR 298/88

    "Datacolor"; Übertragung von firmenrechtlichen Kennzeichnungsmitteln im Wege der

    Für die Annahme eines wertvollen Besitzstands im Sinne des Verwirkungstatbestands kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in erster Linie auf den Grad der Bekanntheit an, den die Kennzeichnung durch die Benutzung gewonnen hat, und auf den Umsatz oder Gewinn, den der Benutzer unter der verwendeten Kennzeichnung erzielt hat, ferner auf Art und Umfang der unter der Verwendung der fraglichen Kennzeichnung betriebenen Werbung, die Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad der Bezeichnung und den Umfang des erworbenen Besitzstands zuläßt (BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 182/86, GRUR 1989, 449, 450 - Maritim; Urt. v. 30.11.1989 - I ZR 191/87 - AjS-Schriftenreihe).

    Vor allem aber hat das Berufungsgericht dabei nicht hinreichend berücksichtigt, daß die Umsatzzahlen bei der Beurteilung der Besitzstandsfrage unter den hier gegebenen Umständen nicht allein nach ihrer absoluten Größe, sondern auch im Verhältnis zum Betriebszuschnitt und zur Betriebsgröße des verletzenden Kennzeichenbenutzers zu beurteilen sind, da es nach der Rechtsprechung genügen kann, daß der Besitzstand für diesen selbst einen - objektiv - beachtlichen Wert hat (BGH, Urt. v. 26.5.1988 - I ZR 227/86, aaO. - PPC; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, aaO. - Maritim).

    Entscheidend ist vielmehr der Grad an Bekanntheit innerhalb des Personenkreises, der Erzeugnisse abnimmt, wie sie von der Beklagten zu 1 hergestellt und vertrieben werden (BGH, Urt. v. 30.1.1963 - Ib ZR 118/61, aaO. S. 481 - Bleiarbeiter; Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, aaO. - Maritim).

  • BGH, 29.10.1992 - I ZR 264/90

    Namens- und firmenrechtsfähigkeit der Vor-GmbH - Verwechslungsgefahr bei

    Das Ergebnis einer solchen Prüfung hängt von der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Bezeichnungen, von der Kennzeichnungskraft der Schutz beanspruchenden Bezeichnung und von der Branchennähe ab, wobei nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwischen diesen Beurteilungskriterien eine Wechselwirkung dergestalt besteht, daß Ähnlichkeit und Kennzeichnungskraft um so größer sein können, je entfernter voneinander die Gebiete liegen, auf denen die Namensträger sich betätigen (vgl. dazu aus jüngerer Zeit BGH, Urt. v. 26.9.1985 - I ZR 181/83, GRUR 1986, 253, 255 - Zentis m.w.N.; BGH, Urt. v. 2.2.1989 - I ZR 183/86, GRUR 1989, 449, 451 = WRP 1989, 717 - Maritim; BGH, Urt. v. 7.6.1990 - I ZR 298/88, GRUR 1990, 1042, 1044 = WRP 1991, 83 - Datacolor; BGH GRUR 1991, 863, 864 - Avon, insoweit nicht in BGHZ 114, 105).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2000 - 4 O 234/99

    SABO

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verstößt die Geltendmachung eines kennzeichenrechtlichen Unterlassungsanspruches insbesondere dann gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB), wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er die Verletzung seiner Rechte kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen kennen mußte, so daß der Verpflichtete damit rechnen durfte, etwaige Berechtigte duldeten sein Verhalten, und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat, der für ihn einen beachtlichen Wert hat, ihm nach Treu und Glauben erhalten bleiben muß und den auch der Verletzte ihn nicht mehr streitig machen kann, weil er durch sein Verhalten diesen Zustand erst ermöglicht hat (BGH, GRUR 1985, 72, 73 - Consilia; GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; GRUR 1990, 151, 153 - Universitätsemblem; GRUR 1988, 776, 778 - PPC; GRUR 1993, 913, 914 - KOWOG).

    Daneben lassen auch Art und Umfang der unter Verwendung der angegriffenen Kennzeichnung betriebenen Werbung Rückschlüsse auf den Bekanntheitsgrad der Bezeichnung und den Wert des Besitzstandes zu (BGH, GRUR 1989, 449, 451 - Maritim; 1963, 478, 481 - Bleiarbeiter).

    Erforderlich ist also, daß durch die Benutzung der verletzenden Kennzeichnung ein für den Benutzer wertvoller Besitzstand entstanden ist (vgl. BGH, GRUR 1988, 776, 778 - PPC; GRUR 1989, 449, 451 - Maritim).

    Was die für die Verwirkung erforderliche Untätigkeit des Rechtsinhabers gegenüber Zuwiderhandlungen gegen seine Rechte anbelangt, ist für eine Verwirkung nach § 242 BGB zwar - anders als bei der Verjährung des § 20 MarkenG und bei § 21 Abs. 1 und 2 MarkenG - keine positive Kenntnis erforderlich, vielmehr genügt auch Kennenmüssen (vgl. BGH, GRUR 1966, 623, 626 - Kupferberg; GRUR 1985, 72, 73 - Consilia; GRUR 1988, 776, 778 - PPC; GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 21 Rdnr. 22).

  • KG, 15.03.2013 - 5 U 41/12

    Namensschutz des Landes Berlin

    Auch die Verwirkung namensrechtlicher Rechte richtet sich grundsätzlich nach diesen Regeln (vgl. BGH GRUR 1989, 449 - Maritim; BGH GRUR 1993, 151 - Universitätsemblem; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 3. Aufl., nach § 15, B, Rn 27; Säcker in: Münchener Kommentar, BGB, 6. Aufl., § 12, Rn 178).
  • LG Düsseldorf, 25.04.2013 - 37 O 90/12

    Die Dose ist grün

    Die Verwirkung des Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder ihn bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste (Zeitmoment), so dass der Verpflichtete mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (BGH GRUR 1989, 449, 452 - Maritim; BGH GRUR 1993, 151, 153 - Universitätsemblem; BGH GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu; BGH GRUR 2001, 323, 325 - Temperaturwächter).
  • OLG Hamburg, 01.11.2001 - 3 U 115/99

    Schutzfähigkeit eines Kinderhochstuhls als Werk der angewandten Kunst

    Im Markenrecht nimmt der BGH eine Verwirkung an, wenn der Berechtigte über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen erkennen musste (BGH, GRUR 1989, 449, 452 - Maritim).

    Nach der Rechtsprechung des BGH gehörte zu den Voraussetzungen der Verwirkung, dass der durch die Benutzung der verletzenden Kennzeichnung entstandene wettbewerbliche Besitzstand für den Benutzer selbst einen beachtlichen Wert hat (BGH, GRUR 1988, 776 - PPC; GRUR 1989, 449 - Maritim).

  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den

  • OLG Karlsruhe, 10.07.2002 - 6 U 9/02

    Kennzeichenverletzung im Internet: Verwechslungsgefahr zwischen den identischen

  • BGH, 13.05.1993 - I ZR 113/91

    Titelschutz für Rundfunksendungen - Erledigung der Hauptsache im

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 111/89

    Avon

  • BGH, 24.06.1993 - I ZR 187/91

    Schlagwortartig abgekürzte Firmenbezeichnung - KOWOG

  • BGH, 30.11.1989 - I ZR 191/87

    "AjS-Schriftenreihe"; Schutzfähigkeit eines Firmenschlagwortes; Verkehrsgeltung

  • BGH, 24.02.1994 - I ZR 230/91

    "Schwarzwald-Sprudel"; Schutzfähigkeit eines Kennzeichens für Mineralwasser;

  • OLG Hamburg, 05.08.2004 - 5 U 96/03

    Mögliche unlautere Ausnutzung der Wertschätzung einer bekannten Marke durch

  • OLG München, 11.09.2003 - 29 U 3650/03

    Markenrecht - zur Verwirkung kennzeichenrechtlicher Unterlassungs- bzw.

  • KG, 18.09.1998 - 25 U 6073/97

    Zulässigkeit eines pauschalen Vergleichs mit Konkurrenzprodukten

  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2017 - 3 O 300/16

    Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche durch Nichtbeachtung der

  • LG Hamburg, 15.10.2015 - 327 O 22/15

    Markenverletzung: Persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers; Verwirkung von

  • LG Stuttgart, 24.11.2010 - 39 O 71/10

    Irreführende Werbung eines Taxiunternehmens mit der Bezeichnung Taxi-Zentrale F.

  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 192/92

    "Garant-Möbel"; Kennzeichenrechtlicher Schutz eines Firmenbestandteils

  • OLG Jena, 04.05.2011 - 2 U 469/10

    Musikveranstaltung - Markensache: Rechtserhaltende Benutzungshandlung; Entstehung

  • OLG Hamburg, 02.05.2002 - 3 U 312/01

    Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Verletzung deutscher Markenrechte

  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02

    "Salatfix"

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.02.2012 - 4 L 156/11

    Zu einem Namensstreit zwischen Körperschaften des öffentlichen Rechts

  • BGH, 01.06.1989 - I ZR 152/87

    Commerz; Verwechslungsgefahr der Firmenbezeichnungen Commerzbau und Commerzbank

  • LG München I, 18.06.2008 - 1 HKO 20716/07

    Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente: Bindung ausländischer

  • LG Düsseldorf, 30.05.1996 - 4 O 283/95

    CONTEC

  • LG Düsseldorf, 24.03.2011 - 4b O 1/10

    Fugenband IV

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.11.2009 - 4 M 217/09

    Beschwerde der niedersächsischen Samtgemeinde "Oberharz" im Namensstreit

  • OLG Köln, 13.09.2002 - 6 U 58/02

    Markenververwechslung bei Nudelgerichten - "Fiorini" - Verwirkung

  • OLG Köln, 30.12.1998 - 6 U 165/96

    Markenrechtsverstoß durch nicht genehmigte Verwendung einer Wort-/Bildmarke -

  • LG Frankfurt/Main, 11.07.2007 - 6 O 802/06

    Schutz von Unternehmenskennzeichen: Branchennähe zwischen Hotelkette und

  • KG, 18.04.2000 - 5 U 9327/98

    Erstreckung des Schutzes einer besonderen geschäftlichen Bezeichnung auf das

  • LG Düsseldorf, 16.03.1999 - 4 O 1/98

    Patent "Verfahren zum Verpacken von palettierten Gutstapeln mit einer

  • LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 266/10

    Patentrechtlicher Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch im

  • LG Düsseldorf, 29.10.1996 - 4 O 198/96

    Net-Com

  • LG Hamburg, 12.03.2013 - 312 O 661/11

    Wettbewerbsverstoß: Herkunftstäuschung bei der Bewerbung von Sterilcontainern;

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