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   BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87   

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https://dejure.org/1989,1577
BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87 (https://dejure.org/1989,1577)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1989 - I ZR 72/87 (https://dejure.org/1989,1577)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1989 - I ZR 72/87 (https://dejure.org/1989,1577)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1, § 3; ZugabeVO § 1 Abs. 2 lit.e
    Vermögensberater; Auftreten unter der Berufsbezeichnung "Vermögensberater" beim Abschluß von Versicherungsverträgen; Aufmachung und Ausgestaltung von Kundenzeitschriften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 937
  • MDR 1989, 789
  • GRUR 1989, 516
  • VersR 1989, 591
  • DB 1989, 1325
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1971 - I ZR 76/69

    Grenzen der guten Sitten bei der Abwehr eines unlauteren Wettbewerbers - Anzeigen

    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87
    Die gegenteilige Ansicht des Berufungsgerichts verkennt, daß bei einer Abwehr unlauteren Wettbewerbs eines Mitbewerbers die Grenzen dessen, was als gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen ist, weiter als sonst zu ziehen sind (vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1971, GRUR 1971, 259, 260 f - W.A.Z.).

    Zwar ist grundsätzlich die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen der gebotene Weg zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen, doch kann der betroffene Mitbewerber dann nicht ausschließlich auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verwiesen werden, wenn dadurch dem wettbewerbswidrigen Angriff nicht ausreichend begegnet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z.; zuletzt Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87 - Preiskampf).

  • BGH, 27.10.1988 - I ZR 29/87

    Preiskampf

    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87
    Zwar ist grundsätzlich die Erwirkung gerichtlicher Maßnahmen der gebotene Weg zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen, doch kann der betroffene Mitbewerber dann nicht ausschließlich auf die Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe verwiesen werden, wenn dadurch dem wettbewerbswidrigen Angriff nicht ausreichend begegnet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH GRUR 1971, 259, 260 - W.A.Z.; zuletzt Urt. v. 27.10.1988 - I ZR 29/87 - Preiskampf).
  • BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65

    Favorit II

    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87
    Stellen solche Hinweise eine durch die redaktionelle Aufmachung nur getarnte Werbung dar, die nicht die objektive Unterrichtung des Lesers, sondern seine suggestive Beeinflussung zum Ziel hat, so werden die Leser zu einer Fehleinschätzung der Hinweise verleitet und daher irregeführt (vgl. BGH, Urt. v. 7.6.1967 - Ib ZR 34/65, GRUR 1968, 382, 384 - Favorit II).
  • BGH, 29.03.1974 - I ZR 15/73

    Wirtschaftsanzeigen public-relations

    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87
    Ob dieser Eindruck eines redaktionellen Beitrags entsteht oder durch welche Maßnahmen, insbesondere durch welche Hinweise, er vermieden werden kann, ist eine Frage des Einzelfalls (vgl. BGH, Urt. v. 29.3.1974 - I ZR 15/73, GRUR 1975, 75, 77 - Wirtschaftsanzeigen - public-relations).
  • BGH, 04.04.1984 - I ZR 222/81

    Wettbewerbswidrigkeit einer Äußerung über einen Mitbewerber - Untersagung einer

    Auszug aus BGH, 16.02.1989 - I ZR 72/87
    Das Berufungsgericht ist zwar zu Recht davon ausgegangen, daß die bloße pauschale Herabsetzung einer fremden Ware oder Leistung wettbewerbswidrig ist, wenn sie ohne erkennbaren sachlichen Bezug erfolgt, und zwar selbst dann, wenn die Äußerung bei Mitteilung der näheren Umstände Wettbewerbsrechtlich möglicherweise nicht zu mißbilligen wäre (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 4.4.1984 - I ZR 222/81, GRUR 1984, 823, 824 - Charterfluggesellschaften m.w.N.).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 220/06

    Versicherungsberater

    Aus diesem Grund rief die Verwendung des Begriffs "Vorsorge- und Versicherungsberater" bei ihm auch keine Fehlvorstellung in Bezug auf die zu erbringende Dienstleistung oder die fachliche Qualifikation hervor (vgl. BGH, Urt. v. 16.2.1989 - I ZR 72/87, GRUR 1989, 516, 517 = WRP 1989, 488 - Vermögensberater; Urt. v. 25.1.1990 - I ZR 182/88, NJW-RR 1990, 678, 679 - Buchführungshelfer).
  • OLG Frankfurt, 16.04.2015 - 6 U 68/14

    Verschleierte Werbung in Kundenzeitschrift

    Erforderlich ist jedoch, dass eine Kundenzeitschrift auf dem Titelblatt eine unmissverständliche und eindeutige Kennzeichnung als Werbeschrift trägt (BGH GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 4 U 147/08

    Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Atlasprof"

    Gegen § 5 UWG verstößt in diesem Sinne, wer für sich Bezeichnungen verwendet, namentlich akademische Grade, Titel, Berufsbezeichnungen, Prüfungszeugnisse, die das Vertrauen der Verbraucher gewinnen und ihre Nachfrageentscheidung anregen sollen (vgl. BGH GRUR 1989, 516 - Vermögensberater).
  • OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Kundenzeitschrift

    Dieses Gebot gilt für solche Zeitschriften, die nicht auf dem Titelblatt unmissverständlich und eindeutig als reine Werbeschriften gekennzeichnet sind (BGH, GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater), wohingegen Aufmachung und Vertrieb als Kundenzeitschrift zur Klarstellung allein nicht ausreichen BGH, GRUR 1997, 907, 909 - Emil-Grünbär-Klub).
  • OLG Dresden, 16.09.1994 - 5 U 1423/93

    Zulässigkeit kritisierender Äußerungen als Reaktion auf eine zuvor vom

    Handelt es sich dagegen um kritisierende Äußerungen in Abwehr eines vorangegangenen unlauteren Wettbewerbsverhaltens, insbesondere als Reaktion auf eine zuvor vom Mitbewerber geäußerte geschäftsschädigende Kritik, so sind die Grenzen der Zulässigkeit anders und erheblich weitergezogen (BGH, GRUR, 1971, 259, 261 - W.A.Z.; GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Einl. UWG Rdn. 363; von Gamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb , § 14 Rdn. 6).
  • OLG München, 08.03.1990 - 29 U 4414/89
    Der aufgezeichnete Verstoß gegen § 1 UWG ist auch unter Beachtung des Umstandes anzunehmen, daß dem Rechtsstreit in Düsseldorf eine wahrheitswidrige Auflagenwerbung der Klägerin vorangegangen war und bei einer Abwehr unlauteren Wettbewerbs die Grenzen dessen, was als gegen die guten Sitten verstoßend anzusehen ist, weiter als sonst zu ziehen sind (BGH GRUR 1989, 516, 518 - Vermögensberater).
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