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Rechtsprechung
   KG, 20.02.1989 - 25 W 7770/88   

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https://dejure.org/1989,13372
KG, 20.02.1989 - 25 W 7770/88 (https://dejure.org/1989,13372)
KG, Entscheidung vom 20.02.1989 - 25 W 7770/88 (https://dejure.org/1989,13372)
KG, Entscheidung vom 20. Februar 1989 - 25 W 7770/88 (https://dejure.org/1989,13372)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • GRUR 1989, 707
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Köln, 11.07.2013 - 14 O 61/13

    Zweite Unterlassungserklärung höhere Vertragsstrafe

    Der Schuldner eines Unterlassungsvertrages muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungen zu verhindern (BGH, GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; KG, GRUR 1989, 707; KG, WRP 1998, 627, 628; OLG Zweibrücken, WRP 1989, 63, 64; OLG Frankfurt, WRP 1992, 185; OLG Frankfurt, WRP 1992, 800; OLG München, GRUR 1993, 510).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 281/01

    Hotelfoto

    Die vom Berufungsgericht angeführten Senatsentscheidungen (Urt. v. 30.3.1988 - I ZR 40/86, GRUR 1988, 561, 562 = WRP 1988, 608 - Verlagsverschulden I; Urt. v. 22.1.1998 - I ZR 18/96, GRUR 1998, 963 = WRP 1998, 864 - Verlagsverschulden II; vgl. auch KG GRUR 1989, 707) stützen seine rechtliche Beurteilung nicht.
  • OLG Jena, 16.06.2004 - 6 W 105/04

    Unterlassungsgebot; Unterbindungspflicht; Verschulden

    Hierzu zählt auch der hier einschlägige, in der Rechtsprechung bereits mehrfach entschiedene Fall, dass ein Schuldner einen bereits erteilten Anzeigenauftrag mit einem verbotenen Werbetext nicht widerruft (vgl. OLG Hamburg InVo 1997, 278; OLG Köln GRUR 1986, 195; KG GRUR 1989, 707 jeweils mit weit. Nachw.).

    Zu solchen Mitteln der zulässigen und gebotenen Einflussnahme gehört nach der übereinstimmenden Rechtsprechung der Oberlandesgerichte im Falle der Rücknahme einer Zeitungswerbeannonce nicht nur, dass der Schuldner auf einen ihn bindenden gerichtlichen Unterlassungstitel ausdrücklich hinweist, sondern schließt auch ein, dass er dem Verlag für den Fall der verbotswidrigen Veröffentlichung der Anzeige seinerseits Regressansprüche ankündigt und entsprechende rechtliche Schritte androht bzw. notfalls auch ergreift (vgl. KG GRUR 1989, 707; Hanseat. OLG Hamburg InVo 1997, 278).

  • LG Berlin, 25.02.2020 - 15 O 295/17

    Ordnungsgeld gegen einen Immobilienmakler wegen Verstöße gegen einen

    38 "Ein Schuldner muss nicht nur alles unterlassen, was zu einer Verletzung führen kann, sondern er muss auch alles tun, was im konkreten Fall erforderlich und zumutbar ist, um künftige Verletzungshandlungen zu verhindern (BGH, GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter - ; GRUR 2017, 208 Rn. 24 ff. - Produktrückruf - GRUR 1993, 415 - Straßenverengung - KG, GRUR 1989, 707; WRP 1998, 627, 628).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.06.1989 - 3 W 65/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,15539
OLG Hamburg, 09.06.1989 - 3 W 65/89 (https://dejure.org/1989,15539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.06.1989 - 3 W 65/89 (https://dejure.org/1989,15539)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juni 1989 - 3 W 65/89 (https://dejure.org/1989,15539)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1989, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 29.04.2014 - 6 U 10/13

    Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters: Wirksamkeit von

    Eine Abmahnung war im Streitfall entbehrlich, da sich die Beklagte bereits gegenüber dem Kläger unterworfen hatte und gegen das vertragliche Unterlassungsgebot verstoßen hat (vgl. OLG Hamburg, NJW 1988, 1920; OLG Hamburg GRUR 1989, 707, 708).
  • OLG Schleswig, 07.11.2000 - 6 W 34/00

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung - unverzügliche

    Eine erneute Abmahnung ist daher bei einem Verstoß gegen eine bereits abgegebene strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen voraussichtlicher Erfolglosigkeit bzw. Unzumutbarkeit unnötig (vgl. Pastor/Ahrens-Deutsch, Der Wettbewerbsprozess, 4. Aufl., 1999, Kapitel 9 RdNr. 8; Teplitzky a. a. O., Kapitel 41 RdNr. 37; BGH WRP 1990, s. 670 ; OLG Nürnberg, WRP 1992, S. 521 ; OLG Hamburg GRUR 1989 S. 707 ; OLG Hamburg NJW-RR 1988 S. 680).
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