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   BGH, 12.10.1989 - X ZB 12/89   

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https://dejure.org/1989,1832
BGH, 12.10.1989 - X ZB 12/89 (https://dejure.org/1989,1832)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1989 - X ZB 12/89 (https://dejure.org/1989,1832)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1989 - X ZB 12/89 (https://dejure.org/1989,1832)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung eines auf einen Hilfsantrag erteilten Patents bei Anfechtung der Ablehnung des Hauptantrags; Zurückverweisung an das Bundespatentgericht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Patentrecht - Beschwerde - Hauptantrag - Zurückweisung - Anfechtung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 380
  • MDR 1990, 544
  • GRUR 1990, 109
  • BB 1990, 378
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BGH, 12.10.1989 - X ZB 12/89
    »a) Weist das Deutsche Patentamt den einer Patentanmeldung zugrunde liegenden Hauptantrag zurück und beschließt es die Patenterteilung aufgrund eines von dem Anmelder gestellten Hilfsantrags, so ist eine Abänderung des Beschlusses in diesem Punkt unzulässig, wenn die Beschwerde des Anmelders sich nur gegen die Zurückweisung seines Hauptantrags richtet und das Bundespatentgericht das Beschwerdebegehren insoweit für unbegründet ansieht (Ergänzung und Fortführung von BGH GRUR 1972, 592, 594 li. Sp. - Sortiergeräte).

    Sie hat ihre Patentanmeldung, soweit auf ihren Hilfsantrag bereits die Erteilung eines Patents beschlossen worden ist, nicht zum Gegenstand des Beschwerdeverfahrens gemacht, weshalb eine Abänderung des vom Patentamt erlassenen Beschlusses in diesem Umfange zu Ungunsten der Anmelderin nicht zulässig war (BGH GRUR 1972, 592, 594 - Sortiergerät; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 8. Aufl., § 79 PatG Rdn. 7-9 u. § 87 PatG Rdn. 27-30).

  • BGH, 17.10.2001 - X ZB 16/00

    Suche fehlerhafter Zeichenketten; Umfang des Patentierungsverbots für

    In diesem Umfang kann das Patent zwar wegen des im Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren geltenden Verbots der reformatio in peius (Sen.Beschl. v. 12.10.1989 - X ZB 12/89, GRUR 1990, 109, 110 - Weihnachtsbrief) in dem anhängigen Verfahren nicht mehr beseitigt werden.
  • BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95

    "Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer

    Auf dieser Linie liegen etwa auch die Entscheidungen vom 21. Dezember 1982 (X ZB 1O/82, GRUR 1983, 171 - Schneidhaspel) und vom 12. Oktober 1989 (X ZB 12/89, GRUR 1990, 109, 110 - Weihnachtsbrief).
  • BGH, 15.02.2000 - X ZB 13/95

    Idarubicin II; Schutzbereich eines Schutzzertifikats

    Eine Abänderung zu ihren Ungunsten kann daher nicht erfolgen (vgl. Sen.Beschl. v. 12.10.1989 - X ZB 12/89, GRUR 1990, 109, 110 - Weihnachtsbrief).
  • BGH, 22.04.1998 - X ZB 19/97

    "Informationsträger"; Rechtsfolgen der Teilung eines Patents im

    Im vorliegenden Verfahren hat es mit der Aufhebung des angefochtenen Beschlusses daher sein Bewenden (vgl. Sen.Beschl. v. 12.10.1989 - X ZB 12/89, GRUR 1990, 109, 110 - Weihnachtsbrief).
  • BPatG, 14.01.2013 - 20 W (pat) 29/10

    Patentbeschwerdeverfahren - "Antriebssteuervorrichtung für eine elektrische Last"

    Gemäß dem Verbot der "reformatio in peius" (vgl. BGH in Juris, X ZB 12/89 vom 12. Oktober 1989 - "Weihnachtsbrief"; vgl. Schulte, Patentgesetz, 8. Auflage, § 73 Rdn. 71) ist im vorliegenden Verfahren in der Sache lediglich über den (geänderten) Hauptantrag im Umfang der geltenden Ansprüche 1 bis 12 zu entscheiden.
  • BPatG, 24.03.2009 - 17 W (pat) 46/05
    Gemäß dem Verbot der "reformatio in peius" (vgl. Schulte, Patentgesetz, 8. Auflage, Einleitung Rdn. 278 und § 73 Rdn. 71, vgl. auch BGH in Juris, X ZB 12/89 vom 12. Oktober 1989 -"Weihnachtsbrief", Leitsatz Nr. 1) ist im vorliegenden Verfahren in der Sache lediglich über den Hauptantrag im Umfang der Ansprüche 21 und 22 zu entscheiden, die allein über die erteilte Fassung hinausgehen.
  • BPatG, 07.05.2019 - 23 W (pat) 21/18

    Patenterteilunng betreffend ein Verfahren zur Herstellung einer

    Die geltenden Ansprüche 1 bis 15 sind aufgrund des Verschlechterungsverbots (reformatio in peius) einer Beurteilung durch den Senat entzogen (vgl. BGH GRUR 1990, 109 - Weihnachtsbrief; Schulte/Püschel, PatG, 10. Auflage, § 73 Rdn. 74 m. w. N.).
  • BPatG, 09.08.2000 - 29 W (pat) 74/00
    Die gemäß § 61 Abs. 1 S. 1 und S. 3 MarkenG zwingend erforderliche Begründung fehlt zwar vorliegend, da der Amtsbescheid vom 4. August 1999, auf den der Zurückweisungsbeschluß vom 2. Dezember 1999 zur Begründung Bezug nimmt, der Anmelderin nicht bekannt war und sein Inhalt ihr vom Deutschen Patent- und Markenamt erst am 21. Dezember 1999 per Fax übermittelt wurde; später zugeschickte Erwägungen gehören nicht zum Inhalt des angefochtenen Beschlusses (BGH GRUR 1990, 109 f "Weihnachtsbrief").
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