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OLG München, 20.04.1989 - 29 U 2356/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbswidrigkeit einer Werbebehauptung; Werbung für einen Ski mit dem Begriff 'Testsieger'; Beachtlichkeit und Dauerhaftigkeit eines behaupteten Vorsprungs; Beachtlichkeit der von der Werbeaussage sinngemäß ausgehenden Wirkung auf die angesprochenen Verkehrskreise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 22.12.1988 - 7 O 22204/88
- OLG München, 20.04.1989 - 29 U 2356/89
Papierfundstellen
- NJW-RR 1990, 242
- GRUR 1990, 134
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.1974 - I ZR 94/73
Unschlagbar
Auszug aus OLG München, 20.04.1989 - 29 U 2356/89
Der Verkehr ist aber gerade in der von der Werbeaussage der Antragsgegnerin angesprochenen Welt des Sports damit vertraut, daß auch derjenige "Sieger" ist, der nur einen hauchdünnen Vorsprung vor dem Nächstbesten erzielt (vgl. BGH, GRUR 1975, 141, 142 "unschlagbar").
- OLG Hamburg, 27.06.2013 - 3 U 142/12
Spitzentrio - Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Werbung mit der Angabe …
In diesem Sinne hat auch das OLG München (GRUR 1990, 134) ausgeführt, dass von einem "Testsieger" (dort: aus der Sportgeräte-Branche) erwartet werde, dass er im Test in der Rangfolge als Bester abgeschnitten, also die relativ beste Note unter den am Test Beteiligten erreicht habe.