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   OLG Düsseldorf, 21.02.1989 - 20 U 54/87   

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https://dejure.org/1989,4968
OLG Düsseldorf, 21.02.1989 - 20 U 54/87 (https://dejure.org/1989,4968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.02.1989 - 20 U 54/87 (https://dejure.org/1989,4968)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 20 U 54/87 (https://dejure.org/1989,4968)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Automaten-Spielplan

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 23, 97 Abs. 1 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 263
  • afp 1990, 256
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 20 U 174/12

    Ansprüche auf Unterlassung der Verwendung eines Werbetextes im Zusammenhang mit

    (Urteil vom 21.02.1998 GRUR 1990, 263 - Automaten-Spielplan).
  • OLG Köln, 31.07.2009 - 6 U 52/09

    Bearbeitungs- und Zitatrecht bei Bühnenstück

    Sprachwerke sind alle persönlichen geistigen Schöpfungen, deren Inhalt durch eine Sprache als Ausdrucksmittel geäußert wird (BGH GRUR 1985, 1041, 1046 - Inkassoprogramm; BGH GRUR 1961, 85, 87 - Pfiffikusdose; BGH GRUR 1963, 633, 634 - Rechenschieber; OLG Düsseldorf GRUR 1990, 263, 265 - Automatenspielplan).
  • LG Düsseldorf, 29.09.2010 - 12 O 255/09

    Schloss Moyland wehrt sich gegen Ausstellungsverbot

    Sowohl nach der Meinung, der Unterschied liege darin, dass eine Bearbeitung der Anpassung des Werkes an neue bestimmte Verhältnisse diene, um die Verwertungsmöglichkeit zu erweitern - Umgestaltungen dagegen nicht (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 263; Dreier/Schulze, a.a.O., § 23 Rn. 6, 7) - als auch nach dem Unterscheidungskriterium des Schaffens eines neuen Werkes - dann Bearbeitung - (Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 23 Rn.5), ist vorliegend zumindest von einer Umgestaltung auszugehen.
  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Sowohl nach der Meinung, der Unterschied liege darin, dass eine Bearbeitung der Anpassung des Werkes an neue bestimmte Verhältnisse diene, um Verwertungsmöglichkeit zu erweitern - Umgestaltungen dagegen nicht (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 263; Dreier/Schulze, a.a.O., § 23 Rz.7, Schricker-Loewenheim, UrhG, 3.Aufl., § 23 Rz.4) - als auch nach dem Unterscheidungskriterium des Schaffens eines neuen Werkes - dann Bearbeitung - (Wandtke/Bullinger, UrhG, 3.Aufl., § 23 Rz.5), ist vorliegend zumindest von einer Umgestaltung auszugehen.
  • LG Köln, 21.03.2024 - 14 O 384/22
    Auch aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des OLG Düsseldorf (GRUR 1990, 263 - Automaten-Spielplan) folgt nach Auffassung der Kammer nichts anderes.
  • KG, 18.11.2003 - 5 U 350/02

    Urheberrechtsschutz: Miturheberschaft eines Studiosängers an einer Werkaufnahme;

    (1) Eine "Bearbeitung" soll dem Werk dienen und es einem veränderten Zweck anpassen (OLG Düsseldorf, GRUR 1990, 263, 266; Schricker/Loewenheim, a.a.O., § 23 Rdnr. 4).
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