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   BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89   

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BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89 (https://dejure.org/1989,876)
BGH, Entscheidung vom 21.12.1989 - X ZB 7/89 (https://dejure.org/1989,876)
BGH, Entscheidung vom 21. Dezember 1989 - X ZB 7/89 (https://dejure.org/1989,876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen den Widerruf eines Patents - Rechtsfähigkeit eines Forschungsinstituts sowie eines eingegliederten Teils des Instituts - Unzulässigkeit des Einspruchs gegen ein Patent bei fehlender Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit - Auslegung der Einspruchserklärung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG 1981 § 100 Abs. 3 Nr. 3, 5
    Einlegung einer Rechtsbeschwerde durch eine von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht vertretene Prozeßpartei; Anforderungen an einen Begründungsmangel bei Fehlen einer Verfahrensvoraussetzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 509
  • MDR 1990, 714
  • GRUR 1990, 348
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.02.1981 - X ZB 20/79

    Anwaltliche Vertretung vor dem Bundespatentgericht (Postulationsfähigkeit) -

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Das Übergehen eines solchen als prüfungsbedürftig ins Auge fallenden Angriffs- und Verteidigungsmittels ist auch dann unschädlich, wenn dieses ohnehin nicht geeignet ist, zu dem mit ihm angestrebten Erfolg zu führen (im Anschluß an und in Ergänzung von BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; 1981, 507, 508 - Elektrode; 1987, 286 - Emissionssteuerung).

    Das wird von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und in der Literatur zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO - von letzterer auch zu § 551 Nr. 5 ZPO - verneint (vgl. BGH GRUR 1981, 507, 508 li. Sp. unter 2 - Elektrode - m.w.N.), mag aber, wenn die mangelnde Vertretung - wie hier - aus dem Fehlen der Parteifähigkeit des Einsprechenden hergeleitet wird, möglicherweise anders zu beurteilen sein.

    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist eine Entscheidung des Bundespatentgerichts über verfahrensrechtliche Voraussetzungen und Verfahrenshindernisse zwar auch dann mit Gründen zu versehen, wenn diese Prüfung von Amts wegen zu erfolgen hat (BGH GRUR 1981, 507, 508 - Elektrode - m.w.N.).

  • BGH, 11.02.1977 - I ZR 39/75
    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Das Übergehen eines solchen als prüfungsbedürftig ins Auge fallenden Angriffs- und Verteidigungsmittels ist auch dann unschädlich, wenn dieses ohnehin nicht geeignet ist, zu dem mit ihm angestrebten Erfolg zu führen (im Anschluß an und in Ergänzung von BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; 1981, 507, 508 - Elektrode; 1987, 286 - Emissionssteuerung).

    Dies entspricht auch der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung zu der Regelung des § 551 Nr. 7 ZPO, mit der die Regelung in § 100 Abs. 3 Nr. 5 PatG übereinstimmt (BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; weitere Nachweise bei Baumbach/Lauterbach, ZPO 48. Aufl., § 551 Anm. 8 a).

  • BGH, 20.09.1974 - IV ZR 55/73

    Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Das Fehlen der Vertretungsmacht eines für einen von ihm Vertretenen Handelnden berührt und beschwert nur den Vertretenen, falls dieser die Erklärungen und Handlungen des Vertreters nicht gegen sich gelten lassen will; nur dieser - nicht nach Vorschrift der Gesetze - Vertretene kann eine nicht zugelassene Rechtsbeschwerde auf die Vorschrift des § 100 Abs. 3 Nr. 3 PatG stützen (im Anschluß an BGHZ 63, 78, 79 f. zu § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO).

    Für diesen Fall tritt der beschließende Senat der oben (unter II. 3. b) aa)) erwähnten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei, wonach der Mangel der gesetzlichen Vertretung nur von der Partei geltend gemacht werden kann, die in dem vorangegangenen Rechtsstreit nicht ordnungsgemäß vertreten war, nicht aber auch von ihrem Prozeßgegner; denn das Erfordernis der ordnungsmäßigen Vertretung dient nur dem Schutz der zu vertretenden Partei (BGHZ 63, 78, 79 f.; so auch Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 8. Aufl., § 100 PatG Rdn. 22 c).

  • BGH, 16.12.1986 - X ZB 17/86

    "Emissionssteuerung"; Anforderungen an Begründung einer Entscheidung

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Das Übergehen eines solchen als prüfungsbedürftig ins Auge fallenden Angriffs- und Verteidigungsmittels ist auch dann unschädlich, wenn dieses ohnehin nicht geeignet ist, zu dem mit ihm angestrebten Erfolg zu führen (im Anschluß an und in Ergänzung von BGH GRUR 1977, 666, 667 - Einbauleuchten; 1981, 507, 508 - Elektrode; 1987, 286 - Emissionssteuerung).

    Das gilt aber nur, wenn ein Verfahrensbeteiligter insoweit ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat oder wenn diese nach dem Gesamtzusammenhang als prüfungsbedürftig ins Auge springen (BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; 1987, 286 - Emissionssteuerung; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 8. Aufl., § 100 PatG Rdn. 26 Abs. 2).

  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Als verfahrensrechtliche Erklärung ist die in der Einspruchsschrift enthaltene Bezeichnung der Einsprechenden der Auslegung - auch durch das Rechtsbeschwerdegericht - zugänglich (vgl. für die Parteibezeichnung im Zivilprozeß BGH NJW 1981, 1453, 1454; 1987, 1946, 1947; 1988, 1585, 1587).
  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZB 3/64
    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Richtig ist ferner, daß das Fehlen der Parteifähigkeit eines Verfahrensbeteiligten in der Rechtsprechung des beschließenden Senats dem Fall der mangelnden Vertretung gleichgesetzt worden ist (vgl. BGH GRUR 1966, 160 re. Sp. - Termins ladung; BGH BlPMZ 1986, 251 re. Sp. - Vertagungsantrag, je m.w.N.).
  • BGH, 31.01.1967 - Ia ZB 6/66

    Beschwerde wegen Verneinung der Beschwerdeberechtigung - Verfahren zur

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Das gilt aber nur, wenn ein Verfahrensbeteiligter insoweit ein selbständiges Angriffs- oder Verteidigungsmittel vorgebracht hat oder wenn diese nach dem Gesamtzusammenhang als prüfungsbedürftig ins Auge springen (BGH GRUR 1967, 543, 547 - Bleiphosphit; 1987, 286 - Emissionssteuerung; Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz 8. Aufl., § 100 PatG Rdn. 26 Abs. 2).
  • BGH, 07.11.1989 - X ZB 24/88

    Rechtsfolgen mangelnder Bezeichnung des Einspruchsführers gegen ein Patent

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Schließlich entspricht es der ständigen Rechtsprechung des beschließenden Senats, daß die innerhalb der dreimonatigen Einspruchsfrist zu machenden Angaben die Person des Einsprechenden zweifelsfrei erkennen lassen müssen (BGH GRUR 1988, 809 f. - Geschoß; BGH Beschluß v. 7.11.1989 - X ZB 24/88 - Meßkopf; zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Als verfahrensrechtliche Erklärung ist die in der Einspruchsschrift enthaltene Bezeichnung der Einsprechenden der Auslegung - auch durch das Rechtsbeschwerdegericht - zugänglich (vgl. für die Parteibezeichnung im Zivilprozeß BGH NJW 1981, 1453, 1454; 1987, 1946, 1947; 1988, 1585, 1587).
  • BGH, 23.02.1972 - X ZB 6/71

    Inanspruchnahme der Priorität der Voranmeldung eines Patents in den USA -

    Auszug aus BGH, 21.12.1989 - X ZB 7/89
    Desweiteren weist die Rechtsbeschwerde mit Recht darauf hin, daß es sich bei der Frage, ob derjenige, der gegen ein Patent Einspruch einlegt, parteifähig ist, um eine in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigende Frage der Zulässigkeit des Einspruchs handelt (vgl. BGH GRUR 1972, 592, 594 - Sortiergerät).
  • BGH, 24.11.1980 - VII ZR 208/79

    Klageerhebung - Bezeichnung des Klägers - Unrichtige Bezeichnung -

  • BGH, 23.06.1988 - X ZB 27/87

    Unzulässigkeit des Einspruchs in Patentverfahren bei Unklarheit über die Person

  • BGH, 13.03.2014 - I ZB 27/13

    VIVA FRISEURE/VIVA - Gegen eine Marke gerichtetes Widerspruchsverfahren:

    Das Erfordernis der ordnungsgemäßen Vertretung dient nur dem Schutz der vertretenen Partei (BGH, Urteil vom 20. September 1974 - IV ZR 55/73, BGHZ 63, 78, 79 f.; Beschluss vom 21. Dezember 1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348, 350 - Gefäßimplantat; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 83 MarkenG Rn. 38; Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 83 MarkenG Rn. 29; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 83 Rn. 84; Knoll in Ströbele/Hacker, Markengesetz, 10. Aufl., § 83 Rn. 48).
  • BGH, 29.04.1997 - X ZB 13/96

    "Tabakdose"; Anforderungen an Darlegung einer Vorbenutzung

    Erachtet das Beschwerdegericht den Einspruch für unzulässig, darf eine sachliche Entscheidung nicht ergehen (vgl. Sen. Beschl. v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat).
  • BGH, 10.08.2011 - X ZA 1/11

    Formkörper mit Durchtrittsöffnungen

    Insoweit fehlt es indessen an der Rügeberechtigung des Antragstellers (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat).
  • BAG, 09.09.2010 - 4 AZN 354/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - Rüge der gesetzwidrigen Vertretung

    Ein solcher Mangel kann daher nur von der Partei geltend gemacht werden, die in dem vorangegangenen Rechtsstreit nicht ordnungsgemäß vertreten war, nicht aber auch von ihrem Prozessgegner (GK-ArbGG/Mikosch Stand Juli 2010 § 73 Rn. 60; Zöller/Heßler ZPO 28. Aufl. § 547 Rn. 6; Reichold in Thomas/Putzo 31. Aufl. § 547 Rn. 8; ebenso für die gleichlautenden Regelungen bei der Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO BGH 20. September 1974 - IV ZR 55/73 - BGHZ 63, 78, 79 f.; BVerwG 27. Januar 1992 - 5 B 183.91 - Buchholz 303 § 579 ZPO Nr. 1; bei der Rechtsbeschwerdezulassung nach § 100 Abs. 3 PatG BGH 21. Dezember 1989 - X ZB 7/89 - NJW-RR 1990, 509, 510).
  • BPatG, 24.01.2005 - 11 W (pat) 345/04
    Da mit der Erhebung des Einspruchs jeder Einsprechende Beteiligter am Einspruchsverfahren wird (vgl §§ 61 Abs. 1 Satz 2, 62 Abs. 1 Satz 1, 47 Abs. 1 Satz 1, 73 Abs. 4 PatG), muß er Beteiligtenfähigkeit besitzen, die der Parteifähigkeit entspricht und nach § 50 Abs. 1 ZPO die Rechtsfähigkeit voraussetzt (vgl BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat; BGH GRUR 1993, 892, 893 - Heizkörperkonsole).

    Denn die Person des Rechtsbehelfsführers muß innerhalb der Rechtsbehelfsfrist zweifelsfrei erkennbar sein (vgl BGH aaO - Transportfahrzeug; BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat; BGH GRUR 1993, 892, 893 - Heizkörperkonsole).

  • BPatG, 30.11.2004 - 6 W (pat) 705/02
    II 1. Die Einsprüche sind zulässig, insbesondere steht der Zulässigkeit des Einspruchs der Einsprechenden zu 2) nicht entgegen, dass sie in der Einspruchsschrift als G1... mbH & Co. KG in A... bezeichnet ist, denn die Bezeichnung des Einsprechenden ist der Auslegung fähig (BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat).

    Dies gilt auch für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der sich selbst fehlerhaft bezeichnet hat (BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat).

  • BGH, 06.07.1993 - X ZB 23/92

    Beitritt zum Einspruchsverfahren - Heizkörperkonsole

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats kann der Einspruch nur von einer rechts- und damit parteifähigen natürlichen oder juristischen Person eingelegt werden (vgl. Sen.Beschl. v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat), wobei sich dem innerhalb der Einspruchsfrist eingereichten Vortrag die Person des Einsprechenden zweifelsfrei entnehmen lassen muß (Sen.Beschl. v. 23.06.1988 - X ZB 27/87, GRUR 1988, 809 - Geschoß; v. 03.11.1989 - X ZB 24/88, GRUR 1990, 108 [BGH 07.11.1989 - X ZB 24/88] - Meßkopf; v. 21.12.1989 - X ZB 7/89, GRUR 1990, 348 - Gefäßimplantat).
  • BPatG, 16.12.2004 - 6 W (pat) 705/02
    II 1. Die Einsprüche sind zulässig, insbesondere steht der Zulässigkeit des Einspruchs der Einsprechenden zu 2) nicht entgegen, dass sie in der Einspruchsschrift als G1... mbH & Co. KG in A... bezeichnet ist, denn die Bezeichnung des Einsprechenden ist der Auslegung fähig (BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat).

    Dies gilt auch für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der sich selbst fehlerhaft bezeichnet hat (BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat).

  • BPatG, 17.03.2008 - 20 W (pat) 38/04
    Dies gilt auch für denjenigen Verfahrensbeteiligten, der sich selbst fehlerhaft bezeichnet hat (BGH GRUR 1990, 348, 349 - Gefäßimplantat; s. auch BPatG, Beschl. v. 16. Dezember 2004 - 6 W (pat) 705/02).
  • BPatG, 30.10.2008 - 21 W (pat) 20/06
    Dabei kommt es darauf an, welcher Sinn der Erklärung aus der Sicht des Empfänger beizulegen ist (BGH GRUR 1990, 348 ff. -Gefäßimplantat).
  • BPatG, 28.09.2001 - 6 W (pat) 1/99
  • BGH, 07.10.1997 - XI ZR 179/97

    Überprüfung der durch das Rechtsmittelgericht festgesetzten Beschwer

  • BPatG, 15.11.2023 - 20 W (pat) 8/23
  • BPatG, 28.09.2000 - 6 W (pat) 1/99
  • BPatG, 06.05.1999 - 6 W (pat) 13/97

    Umfang der Angaben der den Patent-Einspruch rechtfertigenden Tatsachen

  • BPatG, 19.08.2015 - 9 W (pat) 28/10

    Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Spritzvorrichtung zum Versprühen von

  • BPatG, 28.11.2006 - 14 W (pat) 314/04
  • BPatG, 10.12.2002 - 6 W (pat) 14/00
  • BPatG, 17.10.2000 - 6 W (pat) 29/99
  • BPatG, 12.10.2000 - 6 W (pat) 56/99
  • BPatG, 14.10.2004 - 11 W (pat) 318/02
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