Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 21.06.1989

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 27.07.1989 - 3 U 29/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,6934
OLG Hamburg, 27.07.1989 - 3 U 29/89 (https://dejure.org/1989,6934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27.07.1989 - 3 U 29/89 (https://dejure.org/1989,6934)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 27. Juli 1989 - 3 U 29/89 (https://dejure.org/1989,6934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Urheberrechten durch die Veröffentlichung von Fotos; Voraussetzungen der nach Maßgabe des § 51 Urhebergesetz (UrhG) geschützten Zitierfreiheit; Schutz sogenannter Großzitate; Berechnung eines Urheberschadens nach der sogenannten Lizenzmethode

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Foto-Entnahme

    §§ 51, 97 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 36
  • ZUM 1990, 246
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.1975 - I ZR 106/73

    Geflügelte Melodien

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.1989 - 3 U 29/89
    Demgemäß ist als angemessen diejenige Lizenzgebühr anzusehen, die bei objektiver Betrachtung ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert und ein vernünftiger Lizenznehmer bewilligt hätte (s. BGH GRUR 1975, 323, 324 - Geflügelte Melodien).
  • LG Berlin, 26.05.1977 - 16 S 6/76

    Terroristenbild; Der Spiegel

    Auszug aus OLG Hamburg, 27.07.1989 - 3 U 29/89
    Nach der wohl überwiegenden, insbesondere von der Rechtsprechung bevorzugten Auffassung wird das Zitierrecht allerdings daran geknüpft, daß das zitierte Bild in der geistigen, vor allem politischen Auseinandersetzung verwendet wird und an ihm jedenfalls ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit besteht (s. LG München I Ufita 77, 289; LG Berlin GRUR 1978, 108; LG München I Schulze RzU LGZ 182; Fromm-Nordemann-Vinck a.a.O., § 51 Rdn. 9).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.06.1989 - 3 W 77/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2513
OLG Hamburg, 21.06.1989 - 3 W 77/89 (https://dejure.org/1989,2513)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.1989 - 3 W 77/89 (https://dejure.org/1989,2513)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 1989 - 3 W 77/89 (https://dejure.org/1989,2513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank

    Foto-Entnahme / Fotoentnahme / Foto Entnahme / lt. GRUR: Schmerzensgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Anspruchsvoraussetzungen; Urheberpersönlichkeitsrecht; Schwerwiegende Verletzung; Nachhaltige Verletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    UrhG § 97 Abs. 2

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 36
  • ZUM 1990, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Hamburg, 23.03.2010 - 310 O 155/08

    Bushido II

    Die Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung sind auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung streng (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1990, 36 - Schmerzensgeld).

    Als allgemeine, praktisch in jedem Fall einzusetzende Sanktion gegenüber der in der unerlaubten Nutzung liegenden Missachtung der Ausschließlichkeitsrechte des Urhebers ist § 97 Abs. 2 UrhG nicht konzipiert (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1990, 36 - Schmerzensgeld).

    Nach allem ergibt sich hier ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kläger zu 2. bis 4. und 6. bis 8., der deutlich über die bloße Missachtung der Ausschließlichkeitsrechte des ausübenden Künstler hinausgeht (vgl. OLG Hamburg, GRUR 1990, 36 - Schmerzensgeld).

  • LG Hamburg, 16.05.2007 - 308 O 460/06

    Urheberrecht: Portraitfoto als Lichtbildwerk und Geldentschädigung bei

    Die Kammer verkennt nicht, dass die Rechtsprechung bei der Zubilligung einer solchen Geldentschädigung eher zurückhaltend verfährt (z.B. OLG Hamburg GRUR 1990, 36 - Schmerzensgeld), während die Literatur für mehr Schutz der Urheber und Künstler und der Anerkennung einer Billigkeitsentschädigung plädiert und eine Billigkeitsentschädigung bei einer Verletzung von Persönlichkeitsrechten als Regelfall angesehen haben möchte (Wilhelm Nordemann, GRUR 1980, 434; ebenso Dreier/Schulze, UrhG, 2. Auflage, § 97 Rn 75).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 15.11.2004 - 237 C 134/04
    Denn es liegen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass durch die falsche Autorenbezeichnung eine nachhaltige Beeinträchtigung des Rufs der Klägerin oder ihrer allgemeinen künstlerischen oder wirtschaftlichen Interessen eingetreten wäre (vgl. hierzu OLG Hamburg GRUR 90, 36).

    Denn der Gesetzeszweck des § 97 Abs. 2 UrhG zielt nicht auf die Begründung einer praktisch in jedem Fall der unerlaubten Nutzung allein im Hinblick auf die Missachtung der Ausschließlichkeitsrechte des Künstlers eingreifenden Sanktion (vgl. OLG Hamburg GRUR 90, 36).

  • LG München I, 26.07.1995 - 21 O 18884/93

    Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Fotografien unter Überschreitung der

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