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   BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88   

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https://dejure.org/1989,1613
BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88 (https://dejure.org/1989,1613)
BGH, Entscheidung vom 21.11.1989 - X ZR 29/88 (https://dejure.org/1989,1613)
BGH, Entscheidung vom 21. November 1989 - X ZR 29/88 (https://dejure.org/1989,1613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1990, 504
  • MDR 1990, 543
  • GRUR 1990, 505
  • DB 1990, 579
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88
    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist dieser Schutzgegenstand eines Verwendungspatents nicht auf die Verwendung von Wirkstoffen in Arzneimitteln beschränkt, sondern unabhängig von der Art der verwendeten Substanz (BGHZ 88, 209, 212 - Hydropyridin).

    Ebenso wie die patentrechtlich geschützte Verwendung eines Arzneimittels oder einer anderen Substanz nicht erst bei der unmittelbaren Verwendung, sondern bereits im Bereich der vorgelagerten gewerblichen Nutzung beim Hersteller durch sinnfälliges Herrichten bei der gebrauchsfertigen Verpackung beginnt, so erfaßt ein Verwendungsanspruch für eine bekannte Sache nicht nur diejenigen Handlungen, die unmittelbar die geschützte Verwendung betreffen, sondern erstreckt sich bereits auf solche gewerblichen Handlungen, durch welche die Sache zu der patentgemäßen Verwendung sinnfällig hergerichtet wird (BGHZ 88, 209, 212).

  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    Auszug aus BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88
    Dies entspricht, was Stoffe oder Substanzen betrifft, gefestigter Rechtsprechung des Senats (vgl. die bei Benkard, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 8. Aufl. 1988, § 9 Rdn. 50 zitierte Rechtsprechung und BGHZ 101, 159, 167 - Antivirusmittel).
  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Die sinnfällige Herrichtung kann nicht nur durch eine besondere Gestaltung der Sache, sondern auch durch eine ihr beim Vertrieb beigegebene Gebrauchsanleitung in Form eines Beipackzettels oder in sonstiger Weise geschehen (BGH, Urteil vom 21. November 1989 - X ZR 29/88, GRUR 1990, 505, 506 f. - Geschlitzte Abdeckfolie).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Die Beklagte will sich hierbei auf die Rechtsprechung des Senats stützen, nach der bereits in der sinnfälligen Herrichtung einer Sache zu deren zugunsten des Patentinhabers geschützter Verwendung der Beginn der Verwendung selbst gesehen werden kann (BGHZ 88, 209, 212 - Hydropyridin; Sen.Urt. v. 21.11.1989 - X ZR 29/88, GRUR 1990, 505, 506 f. - Geschlitzte Abdeckfolie).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 60/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zum Abtransport von

    Unmittelbar verletzt werden kann es folglich nur durch die in § 9 S. 2 Nr. 2 PatG bezeichneten Handlungen, d.h. insbesondere durch die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens, nicht indes durch die Lieferung der angegriffenen Ausführungsformen und/oder die (etwaige) sinnfällige Herrichtung der Abwassertransportvorrichtung zur Ausübung des patentgeschützten Verfahrens (BGH GRUR 2005, 845 - Abgasreinigungsvorschrift; BGH GRUR 1990, 505 - Geschlitzte Abdeckfolie).
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