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   BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89   

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https://dejure.org/1990,161
BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89 (https://dejure.org/1990,161)
BGH, Entscheidung vom 22.03.1990 - I ZB 2/89 (https://dejure.org/1990,161)
BGH, Entscheidung vom 22. März 1990 - I ZB 2/89 (https://dejure.org/1990,161)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Freihaltebedürfnis - Betriebszustand - Terminal - Bestandteile - Computerprogramm

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 3273 (Ls.)
  • NJW-RR 1990, 1254
  • MDR 1990, 1093
  • GRUR 1990, 517
  • GRUR 1991, 458
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Das Bundespatentgericht ist rechtlich fehlerfrei davon ausgegangen, daß das im Freihaltebedürfnis des Verkehrs begründete Eintragungsverbot des § 4 Abs. 2 Nr. 1 Altern. 2 WZG auch für solche Zeichen gilt, die aus fremdsprachigen Wörtern zusammengesetzt sind (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379 - RIGIDITE).

    Hieraus folgt indessen - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - aber auch, daß Eintragungen des angemeldeten Zeichens in Rechtsordnungen des fremden Sprachkreises bei der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 381 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor) Bedeutung nur beigemessen werden kann, soweit ihnen die für die inländische Zeicheneintragung angemeldete Ware zugrunde liegt.

    Eine nur theoretische Möglichkeit einer dahingehenden Entwicklung genügt nicht (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; v. Gamm, WRP 1988, 281, 289).

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Hieraus folgt indessen - entgegen der Ansicht der Rechtsbeschwerde - aber auch, daß Eintragungen des angemeldeten Zeichens in Rechtsordnungen des fremden Sprachkreises bei der Beurteilung des Freihaltebedürfnisses (vgl. BGH, Beschl. v. 26.11.1987 I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 381 - RIGIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor) Bedeutung nur beigemessen werden kann, soweit ihnen die für die inländische Zeicheneintragung angemeldete Ware zugrunde liegt.
  • BGH, 15.04.1966 - Ib ZR 85/64

    Schutzfähigkeit eines Warenzeichens - Bezeichnung Uniplast für elektrotechnische

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Vielmehr könnte die vom Bundespatentgericht angeführte Mehrdeutigkeit der englischsprachigen Begriffe "SMART" und "WARE" darauf hinweisen, daß ein beachtlicher Teil des angesprochenen Gesamtverkehrs die Bezeichnung "SMARTWARE" als einen betrieblichen Herkunftshinweis für die angemeldete Ware "Computerprogramm" auffaßt (vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1966 - Ib ZR 85/64, GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST; Urt. v. 13.2.1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 309 - Duraflex).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Um den berechtigten Interessen der Mitbewerber an der freien Benutzbarkeit von Angaben zur Beschaffenheit und der Bestimmung der Ware gerecht zu werden, sind folglich auch bei fremdsprachlichen Wortschöpfungen solche Bezeichnungen von der Eintragung auszunehmen, die nicht unbeachtliche Teile des Verkehrs als eine glatt beschreibende Angabe oder als eine hieran eng angelehnte, unbedeutende Abwandlung auffassen (BGH - RIGIDITE aaO; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666 Sleepover; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 13.02.1970 - I ZR 51/68

    Verwirkung zeichenrechtlicher Ansprüche - Bestehen einer engen Zusammenarbeit

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Vielmehr könnte die vom Bundespatentgericht angeführte Mehrdeutigkeit der englischsprachigen Begriffe "SMART" und "WARE" darauf hinweisen, daß ein beachtlicher Teil des angesprochenen Gesamtverkehrs die Bezeichnung "SMARTWARE" als einen betrieblichen Herkunftshinweis für die angemeldete Ware "Computerprogramm" auffaßt (vgl. BGH, Urt. v. 15.4.1966 - Ib ZR 85/64, GRUR 1966, 495, 497 - UNIPLAST; Urt. v. 13.2.1970 - I ZR 51/68, GRUR 1970, 308, 309 - Duraflex).
  • BGH, 03.06.1977 - I ZB 8/76

    Voraussetzungen für die Prüfung eines Warenzeicheneintragungsverfahren -

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Für die Ausdehnung der Prüfung eines Freihaltebedürfnisses bei (nur) gleichartigen Waren ist folglich im Eintragungsverfahren grundsätzlich kein Raum (BGH, Beschl. v. 3.6.1977 I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 - Cokies, m. Anm. Storch, S. 719; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 4 Rdn. 80; Haller, GRUR 1989, 643, 651).
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Eine nur theoretische Möglichkeit einer dahingehenden Entwicklung genügt nicht (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne; v. Gamm, WRP 1988, 281, 289).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89
    Um den berechtigten Interessen der Mitbewerber an der freien Benutzbarkeit von Angaben zur Beschaffenheit und der Bestimmung der Ware gerecht zu werden, sind folglich auch bei fremdsprachlichen Wortschöpfungen solche Bezeichnungen von der Eintragung auszunehmen, die nicht unbeachtliche Teile des Verkehrs als eine glatt beschreibende Angabe oder als eine hieran eng angelehnte, unbedeutende Abwandlung auffassen (BGH - RIGIDITE aaO; Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666 Sleepover; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Das Bundespatentgericht hat aber nicht hinreichend beachtet, daß das Freihaltebedürfnis gerade für Waren oder Leistungen nachgewiesen sein muß, die von der einzutragenden Marke erfaßt sein sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE; Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II).

    b) Auch dem Umstand, daß es sich bei dem angemeldeten Zeichen um eine Wortfolge der englischen Sprache handelt, die nach dem Vorbringen der Anmelderin in Ländern des englischen Sprachraums, und zwar sowohl in den Vereinigten Staaten von Amerika als auch im Vereinigten Königreich, zugunsten des Rechtsvorgängers der Anmelderin eingetragen ist, hat das Bundespatentgericht nicht die gebotene Beachtung geschenkt (vgl. zur indiziellen Bedeutung derartiger Eintragungen für die Frage des Freihaltebedürfnisses BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN; GRUR 1996, 771, 772 - THE HOME DEPOT).

  • BGH, 13.03.1997 - I ZB 4/95

    "Turbo II"; Aufgrund eines Verzichts erfolgte Teillöschung der Eintragung;

    bb) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde genügen die getroffenen Feststellungen auch dem Erfordernis, daß das Freihaltebedürfnis gerade für die eingetragenen Waren nachgewiesen sein muß (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE).

    Im Eintragungsverfahren sowie im Löschungsverfahren nach § 54 MarkenG ist jedoch das Eintragungshindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG allein für die im Verzeichnis enthaltenen Waren zu prüfen, nicht dagegen für mit diesen ähnliche Waren (vgl. BGH GRUR 1977, 717, 718 - Cokies; GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZB 8/99

    AC; Freihaltungsbedürfnis für eine Buchstabenfolge

    Bei der dahingehenden Prüfung sind allein die mit der Anmeldung in Anspruch genommenen Waren zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1977 - I ZB 8/76, GRUR 1977, 717, 718 = WRP 1977, 578 - Cokies; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517, 518 - SMARTWARE; Beschl. v. 13.3.1997 - I ZB 4/95, GRUR 1997, 634, 635 = WRP 1997, 758 - Turbo II; Beschl. v. 18.3.1999 - I ZB 27/96, GRUR 1999, 988, 989 = WRP 1999, 1038 - HOUSE OF BLUES).
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