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OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein Vervielfältigungsverbot von im Ausland hergestellten Werken gerichteten Antrag; Auswirkung des Territorialprinzips auf das Urheberrecht; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte hinsichtlich eines ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Postvertrieb
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 25.07.1989 - 7 O 4910/89
- OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89
Papierfundstellen
- NJW 1990, 309
- NJW 1990, 3097
- GRUR 1990, 677
- ZUM 1990, 255
Wird zitiert von ... (21) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel …
Auszug aus OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89
Die Ausführung einer solchen Bestellung zeigt im allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft; als unbeachtlich für die Annahme einer Verbreitung des Werks im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG kann eine solche Einzellieferung nur dann angesehen werden, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden ist (vgl. BGH in GRUR 1978, 194, 196 - Profil, GRUR 1980, 227, 229 - Monumenta Germaniae Historica). - BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71
Internationale Zuständigkeit - Angerufenes Arbeitsgericht - Berufungsinstanz - …
Auszug aus OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89
Zwar fällt die Prüfung der internationalen Zuständigkeit - wie oben ausgeführt - regelmäßig nicht unter § 512 a ZPO , es sei denn, es wird gerügt, daß andere, gleichgeordnete deutsche Gerichte örtlich und damit international zuständig seien (BAG NJW 71, 2143). - BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89
International sind die deutschen Gerichte zuständig, wenn ein inländischer Gerichtsstand gegeben ist (BGHZ 44, 46). - BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77
Monumenta Germaniae Historica
Auszug aus OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89
Die Ausführung einer solchen Bestellung zeigt im allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft; als unbeachtlich für die Annahme einer Verbreitung des Werks im Sinne des § 17 Abs. 1 UrhG kann eine solche Einzellieferung nur dann angesehen werden, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden ist (vgl. BGH in GRUR 1978, 194, 196 - Profil, GRUR 1980, 227, 229 - Monumenta Germaniae Historica).
- OLG Jena, 27.02.2008 - 2 U 319/07
Thumbnails bei Suchmaschinen
1.) Die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist, von der Beklagten nicht in Zweifel gezogen, jedenfalls insoweit gegeben, als es sich um die Geltendmachung von unzulässigen Verwertungen des auf deutsches Recht gegründeten Urheberrechts der Klägerin seitens der Beklagten handelt, die im Inland begangen wurden (vgl. OLG München GRUR 1990, 677. Dies ist jedenfalls, wie unter 3 c) noch auszuführen sein wird, insoweit der Fall, als die Beklagte Umgestaltungen von Bildern als thumbnails in der Trefferliste ihrer Suchmaschine in Deutschland, auch in Weimar (§ 32 ZPO), anzeigt und damit verwertet. - OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 129/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 127/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 131/08
Rechtsnatur und Schutzumfang eines Patents
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 124/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 128/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 132/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 126/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 130/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- OLG Düsseldorf, 28.01.2010 - 2 U 125/08
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ansprüche aus der …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, zeigt die - problemlose - Ausführung einer solchen Bestellung im Allgemeinen die grundsätzliche Lieferbereitschaft der Beklagten (vgl. OLG München, GRUR 1990, 677 - Postervertrieb).Soweit das Oberlandesgericht München in der vom Landgericht in Bezug genommenen, zum Urheberrecht ergangenen Entscheidung (GRUR 1990, 677 - Postervertrieb) ausgeführt hat, dass eine solche Einzellieferung für die Annahme der "Verbreitung" eines Werks im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG (nur) dann als unbeachtlich angesehen werden könne, wenn sie außerhalb des regelmäßigen Absatzgebietes nur ausnahmsweise aufgrund einer ausdrücklichen Bestellung vorgenommen worden sei, lässt sich diese Betrachtung auf das Patentrecht nicht übertragen.
- LG Düsseldorf, 16.12.2008 - 4b O 280/07
Gittergewebe
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 95/07
DVD-Codec III
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 93/07
DVD-Codec
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4a O 94/07
DVD-Codec II
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
DVD Codec VIII
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 89/07
DVD-Codec V
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 90/07
DVD-Codec VI
- KG, 01.02.2002 - 5 W 315/01
Örtliche Zuständigkeit hinsichtlich einer rechtswidrigen Vervielfältigung
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 91/07
DVD Codec VII
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 88/07
DVD Codec IV
- LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 117/07
DVD-Codec IX