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   OLG Hamburg, 09.11.1989 - 3 U 195/88   

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OLG Hamburg, 09.11.1989 - 3 U 195/88 (https://dejure.org/1989,7546)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.1989 - 3 U 195/88 (https://dejure.org/1989,7546)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 1989 - 3 U 195/88 (https://dejure.org/1989,7546)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1990, 694
  • GRUR Int. 1991, 138
  • DB 1990, 423
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 16.02.2007 - 2a O 10/07

    Vorraussetzung einer bösgläubigen Markenanmeldung; Vorliegen der Sittenwidrigkeit

    Die Verfügungsklägerin hat die Verfügungsmarke jedenfalls insoweit, als diese Schutz für Pfefferminzbonbons, Dragees und Pastillen beansprucht, nur deshalb erworben, um ihre Sperrwirkung gegen die Firma XXX zu verwenden und sie daran zu hindern, ihre Erzeugnisse anders als über sie auf den deutschen Markt zu bringen (vgl. dazu BGH GRUR 2005, 414, 417 - Russisches Schaumgebäck; OLG Hamburg GRUR 1990, 694, 695 - Conrad Johnson).
  • BPatG, 05.10.2004 - 27 W (pat) 47/01
    Indem er die Marke als Hebel gegen den Antragsteller einsetzen wollte, hat er es unternommen, ihn unter Missbrauch des Zeichenrechts in sittenwidriger Weise zu behindern (vgl. BGH GRUR 1990, 694 - Conrad Johnson) und handelte insgesamt bösgläubig im Sinne des § 50 Abs. 1 Nr. 4 MarkenG (vgl. BGH, GRUR 1998, 412, 414 - Analgin; GRUR 1998, 1034, 1037 - Makalu), ohne dass es - insbesondere im Hinblick auf sämtliche der von der Markenanmeldung umfassten Waren und Dienstleistungen - eines schutzwürdigen Besitzstandes des Antragstellers bedurft hätte (vgl. BGH GRUR 1980, 110, 112 - TORCH).
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