Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.04.2004

Rechtsprechung
   BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89   

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https://dejure.org/1990,74
BGH, 18.09.1990 - X ZR 29/89 (https://dejure.org/1990,74)
BGH, Entscheidung vom 18.09.1990 - X ZR 29/89 (https://dejure.org/1990,74)
BGH, Entscheidung vom 18. September 1990 - X ZR 29/89 (https://dejure.org/1990,74)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patentrecht - Berücksichtigung von Markterfolg - Nachahmung durch Mitbewerber - Erfinderische Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 1
    Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit einer Lehre zum technischen Handeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1174
  • MDR 1991, 432
  • GRUR 1991, 120
 
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Wird zitiert von ... (159)

  • BGH, 30.07.2009 - Xa ZR 22/06

    Dreinahtschlauchfolienbeutel

    Diese Hilfskriterien können eine erfinderische Tätigkeit für sich genommen weder begründen noch ersetzen (vgl. nur BGH, Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120, 121 - elastische Bandage; Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 - Wellnessgerät).
  • BGH, 11.09.2007 - X ZB 15/06

    Wellnessgerät

    Die häufig als "Beweisanzeichen" bezeichneten Hilfskriterien zur Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit oder des erfinderischen Schritts mögen zwar im Einzelfall einen Anhaltspunkt gegen das Naheliegen einer Lösung bieten können, können aber die inhaltliche Bewertung des Standes der Technik nicht ersetzen (Sen.Urt. v. 18.9.1990 - X ZR 29/89, GRUR 1991, 120 - Elastische Bandage); davon ist ersichtlich auch das Bundespatentgericht ausgegangen.
  • BPatG, 08.10.2015 - 2 Ni 42/13

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bandführung (europäisches Patent)" -

    Es kann somit dahingestellt bleiben, ob der erteilte Anspruch 1 gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert ist und seine Lehre ausführbar ist (vgl. BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - "Elastische Bandage" ).

    Es kann somit auch hier dahingestellt bleiben, ob der erteilte Anspruch 1 gegenüber der ursprünglichen Offenbarung unzulässig erweitert ist und seine Lehre ausführbar ist (vgl. BGH GRUR 1991, 120, 121, II.1 - "Elastische Bandage" ).

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Rechtsprechung
   BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00   

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https://dejure.org/2004,10997
BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00 (https://dejure.org/2004,10997)
BGH, Entscheidung vom 06.04.2004 - X ZR 155/00 (https://dejure.org/2004,10997)
BGH, Entscheidung vom 06. April 2004 - X ZR 155/00 (https://dejure.org/2004,10997)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Berufung gegen Nichtigkeitserklärung eines Patents betreffend Bandagen aus elastischem Textilmaterial; Berufungsantrag als erforderlicher Inhalt der Berufungsbegründung; Fehlendes Beruhen auf erfinderischer Tätigkeit; Person mit profunden Kenntnissen der Orthopädie und ...

  • Judicialis

    PatG § 111 Abs. 3 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    PatG
    Nichtigkeit eines Patents betreffend eine aus elastischen Textilmaterial bestehende, gepolsterte Bandage mangels erfinderischer Tätigkeit

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1991, 120
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1997 - X ZR 73/96

    Anforderungen an Berufungsanträge

    Auszug aus BGH, 06.04.2004 - X ZR 155/00
    Diesem Erfordernis ist jedoch bereits dann genügt, wenn sich aus der Berufungsbegründung - gegebenenfalls in Verbindung mit innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichten weiteren Schriftsätzen und in Verbindung mit dabei zulässigerweise in Bezug genommenen Unterlagen - eindeutig ergibt, inwieweit das Urteil des Bundespatentgerichts angefochten werden soll und welche Änderungen vorgenommen werden sollen (vgl. Senat, aaO; Urt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96; Bausch, Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, Bd. I, 571).
  • BGH, 20.05.2010 - Xa ZR 62/07

    Teilweise Nichtigerklärung eines europäischen Patents bezgl. eines in der

    Dabei ist es für die Zulässigkeit des Rechtsmittels unschädlich, dass die Patentinhaberinnen als Berufungsklägerinnen zunächst in der Berufungsschrift den unzutreffenden Antrag gestellt haben, "das Patent in vollem Umfang mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland für nichtig zu erklären", denn das erst in der Berufungsbegründungsschrift formulierte tatsächlich gewollte Klageziel, die vollständige Abweisung der Nichtigkeitsklage, ergab sich von Anfang an mit hinreichender Deutlichkeit aus der Beifügung des angefochtenen Urteils und dem zugleich gestellten Kostenantrag (vgl. BGH, Zwischenurt. v. 05.06.1997 - X ZR 73/96, bei Bausch Nichtigkeitsrechtsprechung in Patentsachen, BGH 1994-1998, 571; Urt. v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei, PatG 110-122 Nr. 64; Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Mitt. 2005, 22 red. Ls.).
  • BGH, 28.05.2009 - Xa ZR 10/05

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigung einer Nichtigkeitsklage

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs reicht dies für die Zulässigkeit der Berufung aus (Urt. v. 06.04.2004 - X ZR 155/00, Ls. in Mitt. 2005, 22; v. 13.01.2004 - X ZR 124/02, Schulte-Kartei PatG 110 -122 Nr. 64, m.w.N.).
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