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   OLG Düsseldorf, 10.07.1990 - 20 U 217/89   

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https://dejure.org/1990,7918
OLG Düsseldorf, 10.07.1990 - 20 U 217/89 (https://dejure.org/1990,7918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.1990 - 20 U 217/89 (https://dejure.org/1990,7918)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 1990 - 20 U 217/89 (https://dejure.org/1990,7918)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Pressespiegel

    §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 16, 17, 49 Abs. 1 S. 2, 63 Abs. 3 UrhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1991, 908
  • ZUM 1990, 527
  • afp 1990, 354
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 255/00

    Elektronischer Pressespiegel

    Die Rechtsprechung ging dabei als selbstverständlich davon aus, daß der Beklagten dieser Anspruch zusteht (OLG München GRUR 1980, 234; OLG Köln GRUR 1980, 913, 915; OLG Düsseldorf GRUR 1991, 908, 909; OLG München NJW-RR 1992, 749; ZUM 2000, 243, 247).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auch für den urheberrechtlichen Anspruch auf Zahlung der Pressespiegelvergütung gemäß § 49 Abs. 1 Satz 2 UrhG gilt, daß ein Auskunftsanspruch, der der Vorbereitung des Vergütungsanspruchs dient, nur besteht, wenn eine Nutzungshandlung, die das gesetzliche Schuldverhältnis begründet, vorgenommen worden ist (vgl. OLG München GRUR 1980, 234; OLG Düsseldorf GRUR 1991, 908, 909).
  • OLG München, 07.02.1991 - 29 U 3265/90

    Medienspiegel

    Der Auskunftspflichtige genügt seiner Pflicht nicht, wenn er dem Berechtigten lediglich Material zur Zusammenstellung einer Auskunft zugänglich macht, vielmehr muß er die geschuldete Auskunft selbst aus den Materialien heraussuchen und sie übermitteln (OLG Düsseldorf, ZUM 1990, 527).

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ZUM 1990, Seite 527/528) umfaßt die Auskunftspflicht des Vervielfältigers zwar grundsätzlich auch die Mitteilung der Autoren, die den vervielfältigten und verbreiteten Artikel verfaßt haben.

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