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   BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89   

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https://dejure.org/1991,1079
BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89 (https://dejure.org/1991,1079)
BGH, Entscheidung vom 19.11.1991 - X ZR 9/89 (https://dejure.org/1991,1079)
BGH, Entscheidung vom 19. November 1991 - X ZR 9/89 (https://dejure.org/1991,1079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Patent - Verwendungsanspruch - Herrichtung zur Benutzung - Patentiertes Verfahren - Vorbereitungshandlung - Patentschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1978) § 6, § 6 a; PatG (1981) § 14
    Herrichtung von Gegenständen kein Patentgebrauch - Patentschutz für Vorbereitungshandlungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 122
  • NJW 1992, 2702
  • MDR 1992, 243
  • GRUR 1992, 305
  • BB 1992, 311
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1987 - X ZR 20/86

    "Rundfunkübertragungssystem"; Begriff des Interkehrbringens; Umfang eines

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
    Derartige Vorbereitungshandlungen zählen jedoch nicht zu den in § 6 PatG 1978 dem Patentinhaber vorbehaltenen Benutzungshandlungen und werden grundsätzlich nicht vom Patentschutz umfaßt (BGHZ 100, 249, 252 - Rundfunkübertragungssystem).

    Aus Gründen der Rechtssicherheit muß sich der Verkehr nach der Einführung des § 6a PatG 1978 (= § 14 PatG 1981) darauf verlassen können, daß die Patentansprüche mit hinreichender Deutlichkeit wiedergeben, welche Erfindung geschützt ist, und daß der Schutz der so gekennzeichneten Erfindung nur diejenigen Verbotstatbestände umfaßt, die in § 6 PatG 1978 (bzw. für Patentanmeldungen seit dem 1.1.1981: in § 9 PatG 1981) einzeln aufgeführt sind (BGH 100, 249, 252, 254).

  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
    Der Schutzbereich eines Patents ist auch nach neuem Recht nicht auf den Wortlaut seiner Patentansprüche beschränkt, wie der Senat zunächst für solche Fälle im Grundsatz anerkannt hat, in denen die in den Patentansprüchen bezeichnete Lehre mit äquivalenten Mitteln verwirklicht wird (BGHZ 98, 12, 18 ff. - Formstein - 105, 1, 10 ff. - Ionenanalyse -).
  • BGH, 21.11.1989 - X ZR 29/88

    Umfang des Schutzes eines Patents

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
    In seiner weiterhin von der Revision zitierten Rechtsprechung hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß die "Verwendung" eines an sich nicht geschützten Gegenstandes zu einem patentgeschützten bestimmten Zweck schon mit seiner sinnfälligen (augenfälligen) Herrichtung beginnt (vgl. u.a. BGHZ 88, 209, 212 - Hydropyridin; BGH GRUR 1990, 505 [BGH 21.11.1989 - X ZR 29/88] - geschlitzte Abdeckfolie).
  • BGH, 20.09.1983 - X ZB 4/83

    Hydropyridin

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
    In seiner weiterhin von der Revision zitierten Rechtsprechung hat der Senat wiederholt ausgesprochen, daß die "Verwendung" eines an sich nicht geschützten Gegenstandes zu einem patentgeschützten bestimmten Zweck schon mit seiner sinnfälligen (augenfälligen) Herrichtung beginnt (vgl. u.a. BGHZ 88, 209, 212 - Hydropyridin; BGH GRUR 1990, 505 [BGH 21.11.1989 - X ZR 29/88] - geschlitzte Abdeckfolie).
  • BGH, 16.06.1987 - X ZR 51/86

    "Antivirusmittel"; Rechtsfolgen der Verwirklichung eines anderen als im

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
    In seiner von der Revision zitierten Entscheidung "Antivirusmittel" (BGHZ 101, 159 = GRUR 1987, 794) hat der Senat zwar ausgeführt, dem "zweckgebundenen Stoffschutz" wohne ein finales Element, nämlich eine bestimmte Zweckverwirklichung inne.
  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

    Auszug aus BGH, 19.11.1991 - X ZR 9/89
    Wie der Senat inzwischen mehrfach, zuletzt in BGH GRUR 1989, 903 - Batteriekastenschnur (m.w.N.) ausgesprochen hat, ist nach dem hier anzuwendenden neuen Recht unter ergänzender Berücksichtigung des Protokolls über die Auslegung des dem § 6a PatG 1978 entsprechenden Art. 69 Abs. 1 EPÜ (BGBl 1976 11, 1000) ein über den Wortlaut der Patentansprüche (i.V.m. den gesetzlichen Verletzungstatbeständen) hinausgehender Patentschutz zwar nicht völlig ausgeschlossen, die Patentansprüche müssen jedoch stets die maßgebliche Grundlage des Patentschutzes bleiben.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Mit dem Gebot der Rechtssicherheit soll erreicht werden, dass der Schutzbereich eines Patentes für Außenstehende hinreichend sicher vorhersehbar ist; sie sollen sich darauf verlassen können, dass der im Patent unter Schutz gestellte Gegenstand mit den Merkmalen des Patentanspruches vollständig umschrieben ist (BGH, GRUR 1992, 594, 596 - Mechanische Betätigungsvorrichtung; GRUR 1992, 305, 307 - Heliumeinspeisung).
  • BGH, 05.07.2005 - X ZR 14/03

    Abgasreinigungsvorrichtung

    Nur deshalb kann in der sinnfälligen Herrichtung der Sache nicht etwa nur eine der späteren Verwendung gleich zu behandelnde Handlung, sondern der Beginn der im Patentanspruch ausdrücklich als Schutzgegenstand genannten Verwendung selbst gesehen werden (vgl. BGHZ 116, 122, 128 - Heliumeinspeisung).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2008 - 2 U 65/07

    Unterlassung der Herstellung und des Inverkehrbringens kollabierbarer

    Soweit sich die Beklagten unter Hinweis auf die Entscheidung des Gerichts in Den Haag vom 29. Oktober 2008 (Anlage BP 19/19a) betreffend den niederländischen Anteil des Klagepatentes erneut auf den Inhalt der Patentbeschreibung und die darin erörterten intervaskulären Anwendungszwecke für die unter Schutz gestellte Vorrichtung berufen, berücksichtigen sie nicht hinreichend, dass nicht die Beschreibung, sondern der Inhalt der Patentansprüche die maßgebliche Grundlage für die Ermittlung des Schutzbereichs bildet (BGH GRUR 1986, 803 - Formstein; 1989, 903 - Batteriekastenschnur; 1992, 305 - Heliumeinspeisung; 2002, 519, 521 - Schneidmesser II; 2007, 778 - Ziehmaschinenzugeinheit).
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