Rechtsprechung
   BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1959
BGH, 07.07.1992 - KVR 14/91 (https://dejure.org/1992,1959)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1992 - KVR 14/91 (https://dejure.org/1992,1959)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1992 - KVR 14/91 (https://dejure.org/1992,1959)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1959) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fusionskontrolle - Erwerb des Vermögens eines Unternehmens - Vermögenserwerb - Übertragung der Marktstellung auf den Erwerber - Übertragung von Warenzeichen - Vermögensübernahme zu einem wesentlichen Teil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 23 Abs. 2 Nr. 1
    "Warenzeichenerwerb"; Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens zu einem wesentlichen Teil; Übertragung eines Warenzeichens

Besprechungen u.ä.

  • kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fusionskontrolle FKVO / GWB: Marken (Übertragung, Lizenz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 119, 117
  • NJW 1993, 264
  • ZIP 1992, 1413
  • MDR 1993, 35
  • GRUR 1992, 877
  • GRUR 1993, 847
  • WM 1992, 1867
  • BB 1992, 2020
  • DB 1992, 2619
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Diesem hohen Marktanteil kommt nicht nur wegen seiner absoluten Größe (vgl. EuGH, Urt. v. 3.7.1991 - C-62/86, Slg. 1991, I-3359 Tz. 60 = EuZW 1992, 21 - AKZO), sondern auch deswegen eine besondere Bedeutung zu, weil der Abstand zu den Wettbewerbern beträchtlich ist (vgl. EuGH Slg. 1978, 207 Tz. 105 ff. = WuW/E EWG/MUV 425 - Chiquita; Urt. v. 13.2.1979 - 85/76, Slg. 1979, 461 Tz. 50 f. = WuW/E EWG/MUV 447 - Hoffmann-La Roche; vgl. zu § 19 GWB BGHZ 119, 117, 130 - Warenzeichenerwerb; 170, 299 Tz. 21 - National Geographic II).
  • BGH, 10.10.2006 - KVR 32/05

    National Geographic I

    a) Die Einräumung einer Lizenz stellt nur dann einen Kontrollerwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB dar, wenn es sich bei der Einräumung oder Übertragung der Nutzungsrechte um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" handelt (im Anschluss an BGHZ 119, 117 - Warenzeichenerwerb).

    b) Der Zusammenschlusstatbestand des § 37 Abs. 1 Nr. 2 lit. a GWB ist in einem solchen Fall nur erfüllt, wenn der Lizenznehmer aufgrund der Lizenz in eine bereits vorhandene aktuelle Marktposition des Lizenzgebers einrückt (Fortführung von BGHZ 119, 117 - Warenzeichenerwerb).

    Dort hat der Senat maßgeblich darauf abgestellt, ob es sich bei der Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" handelt, und hat Kriterien für die Auslegung dieses Merkmals entwickelt (BGHZ 119, 117, 120 ff.).

    Dies können Fälle sein, in denen der Erwerb eine betriebliche Teileinheit oder einen bestimmten Geschäftsbereich eines Unternehmens betrifft (vgl. BGHZ 65, 269, 272 f. - Zementmahlanlage I; ferner BGH, Beschl. v. 23.10.1979 - KVR 3/78, WuW/E 1655 - Zementmahlanlage II; BGHZ 74, 172, 178 f. - Kettenstichnähmaschinen; BGH, Beschl. v. 12.2.1980 - KVR 4/79, WuW/E 1763, 1771 - Bituminöses Mischgut; BGHZ 119, 117, 123 - Warenzeichenerwerb).

    Unter dem Gesichtspunkt der Zusammenschlusskontrolle kann zudem ein Vermögensteil in diesem Sinn nur dann wesentlich sein, wenn er geeignet ist, die Stellung eines Erwerbers auf dem betreffenden Markt spürbar zu stärken (BGHZ 119, 117, 122 f. - Warenzeichenerwerb).

  • OLG Hamburg, 12.12.2013 - 3 U 38/11

    FC St. Pauli II - Markennießbrauchvertrag mit Wettbewerbsverbot: Sitten- und

    Dort hatte der BGH maßgeblich darauf abgestellt, ob es sich bei der Einräumung oder Übertragung von Nutzungsrechten um den Erwerb des Vermögens eines anderen Unternehmens "zu einem wesentlichen Teil" handelt, und Kriterien für die Auslegung dieses Merkmals entwickelt (BGH NJW 1993, 264 ff. - Warenzeichenerwerb).

    Dabei komme es nicht auf die Auswirkungen des Erwerbs auf die Marktstellung dessen an, der im konkreten Fall den Vermögensteil erwirbt, sondern auf die abstrakte Eignung des Vermögensteils, die Stellung eines Erwerbers, der bereits auf dem relevanten Markt tätig ist, zu verändern (BGH NJW 1993, 264, 265 - Warenzeichenerwerb).Es könne im Rahmen des Zusammenschlusstatbestandes nicht um die Erfassung jedweder Art von Vermögenserwerb gehen, sondern nur solcher Vorgänge, mit denen - in gleicher Weise wie bei einem Vermögenserwerb im Ganzen - die Gelegenheit verbunden sei, in die Marktstellung des Veräußerers einzutreten.

    Unter dem Gesichtspunkt der Zusammenschlusskontrolle könne zudem ein Vermögensteil in diesem Sinn nur dann wesentlich sein, wenn er geeignet sei, die Stellung eines Erwerbers auf dem betreffenden Markt spürbar zu stärken (BGH NJW 2007, 1820, 1822 - National Geographin I; BGH NJW 1993, 264, 266 - Warenzeichenerwerb).

  • BGH, 24.10.1995 - KVR 17/94

    "Backofenmarkt"; Beschränkung des räumlich relevanten Marktes auf das

    Die nationale Zusammenschlußkontrolle wirkt vielmehr mit ihrem Zweck, eine Verschlechterung der Bedingungen für wirksamen Wettbewerb zu verhindern (vgl. BGHZ 119, 117, 122 - Warenzeichenerwerb), im Sinne der Zielsetzung des EG-Vertrags, den Wettbewerb innerhalb des Binnenmarkts vor Verfälschungen zu schützen (Art. 3 lit. g EGV).
  • AG Augsburg, 04.06.2013 - 1 M 4475/13

    Zwangsvollstreckungsverfahren: Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht eines

    Dies gilt nicht, wenn eine sog. bei Gericht hinterlegte Generalvollmacht vorliegt, wobei dann "in jedem einzelnen Verfahren" auf die hinterlegte Generalvollmacht "ausdrücklich" Bezug genommen werden muss (LG Bochum AnwBl. 1973, 361; OLG Karlsruhe GRUR 1992, 877; Zöller 28. Auflage § 80 ZPO RdNr. 10; Münchner-Kommentar 3. Auflage § 80 ZPO RdNr. 16).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 33/96

    BGH bestätigt Untersagungsverfügungen des Bundeskartellamts - Beteiligung von RWE

    Dies reicht als Verstärkungswirkung i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB aus (vgl. BGHZ 73, 65, 75 - Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; BGHZ 119, 117, 135 - Warenzeichenerwerb).
  • BGH, 15.07.1997 - KVR 21/96

    "Stadtwerke Garbsen"; Begriff des Zusammenschlusses bei Erwerb einer

    Dies reicht als Verstärkungswirkung i.S. des § 24 Abs. 1 Satz 1 GWB aus (vgl. BGHZ 73, 65, 75 Erdgas Schwaben; BGH, Beschl. v. 10.12.1991 - KVR 2/90, WuW/E 2731, 2737 - Inlandstochter; BGHZ 119, 117, 135 Warenzeichenerwerb).
  • OLG Frankfurt, 12.03.2008 - 19 U 152/07

    Beitritt eines Verbrauchers zu einem Immobilienfonds: Voraussetzung der Annahme

    Denn die kreditfinanzierende Bank ist aus dem Gesichtspunkt der Prospekthaftung nur dann verantwortlich, wenn sie sich als Mitinitiatorin aktiv an der Prospektgestaltung oder der Werbung beteiligt hat (BGH NJW 1993 S. 264 f., 266) oder wenn sie sich als Referenz benennen lässt (BGH NJW 1992 S. 2149).

Redaktioneller Hinweis

  • Melitta Werke Bentz & Sohn/Kraft GmbH

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht