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   BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90   

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BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90 (https://dejure.org/1992,1711)
BGH, Entscheidung vom 14.05.1992 - I ZB 12/90 (https://dejure.org/1992,1711)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - I ZB 12/90 (https://dejure.org/1992,1711)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Jahresfrist - Patentamt - Internationales Büro - Schutzversagung - Neufassung des WZG - Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb - Freihaltebedürfnis - Eintragbarkeit eines Weinberg - Lagenamens - IR -1 Marke - Übertragbarkeit der Marke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Weinberg-Lagenamen als IR-Marke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1992, 1255
  • MDR 1992, 953
  • GRUR 1993, 43
  • GRUR Int. 1993, 254
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.04.1990 - I ZB 7/89

    "IR-Marke FE"; Inländischer Schutz einer Marke

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Sollte das Bundespatentgericht, wie die Rechtsbeschwerde aus Seite 5 Abs. 2 des angefochtenen Beschlusses und dem Fehlen von Erörterungen zu Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 3 PVÜ ableitet, angenommen haben, aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie in der Entscheidung "IR-Marke FE" (BGHZ 111, 134 [BGH 05.04.1990 - I ZB 7/89]) zum Ausdruck kommt, könne entnommen werden, daß bei der Prüfung von IR-Marken nach § 3 BeitrG MMA eine Schutzversagung stets nur auf die in Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 PVÜ genannten Gründe gestützt werden könne und die Nr. 3 der genannten Bestimmung unbeachtet bleiben müsse, könnte dem allerdings nicht beigetreten werden, denn die angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs bezieht sich ausdrücklich auf den gesamten Abschnitt B von Art. 6 quinquies PVÜ (BGHZ aaO., 135), ein Anlaß, die Prüfung in dem von der Rechtsbeschwerde vermuteten Umfang zu beschränken, ist weder aus einer ausdrücklichen Bestimmung des Markenrechts, noch aus sonstigen Gründen abzuleiten.

    Rechtsfehlerfrei ist das Bundespatentgericht insoweit davon ausgegangen, daß die IR-Marke nicht nur nach § 3 BeitrG MMA überhaupt der Prüfung auf Schutzversagungsgründe nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 MMA i.V.m. Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2 unterliegt (BGHZ 111, 134, 135 f. [BGH 05.04.1990 - I ZB 7/89] - IR-Marke FE), sondern daß das Patentamt auch den Schutzversagungsgrund der fehlenden Unterscheidungskraft in der nach Art. 5 Abs. 2 MMA vorgeschriebenen Art und innerhalb der Jahresfrist ordnungsgemäß dem Internationalen Büro angegeben hat.

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einer beschreibenden Angabe abweichende Worte nur dann wie die beschreibende Angabe selbst als eintragungsunfähig angesehen werden können, wenn es sich bei ihnen um eine ohne weiteres erkennbare, eng angelehnte Abwandlung einer beschreibenden Angabe handelt (BGH, Beschl. v. 18.04.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 05.02.1987 - I ZR 56/85

    "LITAFLEX"; Zeichenrechtsschutz bei fehlendem Geschäftsbetrieb

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Ist damit der Grundsatz der Bindung der Marke an den Geschäftsbetrieb aufgehoben, der nach der bisherigen Rechtslage zu den wesentlichen Grundlagen des Warenzeichenrechts gehörte (vgl. BGHZ 100, 26, 29 [BGH 05.02.1987 - I ZR 56/85] - LITAFLEX) und damit von Bedeutung für die Beurteilung des Freihaltebedürfnisses war, so bedarf es der erneuten Würdigung der zugrundeliegenden Tatsachen durch das Bundespatentgericht.
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Die Rechtsbeschwerde verkennt, daß nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von einer beschreibenden Angabe abweichende Worte nur dann wie die beschreibende Angabe selbst als eintragungsunfähig angesehen werden können, wenn es sich bei ihnen um eine ohne weiteres erkennbare, eng angelehnte Abwandlung einer beschreibenden Angabe handelt (BGH, Beschl. v. 18.04.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; vgl. auch BGHZ 91, 262, 271 f. - Indorektal).
  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 193/89

    Schadensersatz bei Nichterhebung vereinbarter Nachnahme - Zinsansprüche nach CMR

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Es ist nämlich in erster Linie der Wille der Vertragspartner zu ermitteln, für den dem Wortlaut eine besondere Bedeutung beizumessen ist und neben dem noch auf die Materialien (vorbereitende Arbeiten) und den Zusammnhang der Einzelvorschriften zurückgegriffen werden kann (BGHZ 115, 299, 302).
  • BGH, 21.01.1982 - I ZB 7/81

    "Burkheimer Schlossberg" als geographische Bezeichnung einer schutzfähigen

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Dieser hat zwar in seiner Entscheidung "Burkheimer Schloßberg" (Beschl. v. 21.01.1982 - I ZB 7/81, GRUR 1983, 440, 441) die Eintragungsfähigkeit von Weinbergslagen im Alleinbesitz des Zeicheninhabers (-Anmelders) lediglich für die Zeit bis zum Inkrafttreten des Weingesetzes 1971 bejaht.
  • BGH, 30.06.1983 - I ZR 96/81

    Verwechslungsgefahr zwischen dem Warenzeichen "Capri-Sonne" und der Bezeichnung

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    In dieser Hinsicht bedarf es der konkreten Feststellung tatsächlicher Gegebenheiten, die geeignet sind, die Annahme eines zukünftigen Freihaltebedürfnisses zu stützen (BGH, Urt. v. 30.06.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 769 - Capri-Sonne).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZR 177/89

    Warenzeichenübertragung bei Mitübertragung des Geschäftsbetriebs - Verwirkung des

    Auszug aus BGH, 14.05.1992 - I ZB 12/90
    Wenn das Bundespatentgericht für den Fall der Veräußerung von Teilen der Rebflächen, die die Gemarkung "Römigberg" ausmachen, angenommen hat, daß entweder das Markenrecht mit dem jeweiligen Geschäftsbetrieb auf den Erwerber übergehen werde (vgl. zu einer dahingehenden Vermutung: BGH, Urt. v. 26.09.1991 - I ZR 177/89, GRUR 1992, 45, 47 = WRP 1992, 29, 31 - Cranpool; vgl. auch Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 8 Rdn. 17 und § 8 Abs. 1 Satz 2 WZG i.d.F. von § 47 Nr. 3 ErstrG) oder daß ein künftiger Erwerber (gegebenenfalls auch im Rahmen einer Erbauseinandersetzung) sich die Berechtigung zur freien beschreibenden Verwendung vertraglich oder im Klagewege sichern werde, so kann dem schon nicht ohne weiteres beigetreten werden.
  • BGH, 13.03.2008 - I ZB 53/05

    SPA II

    Bedenken hiergegen können sich aus der Möglichkeit der Übertragung der Marke ergeben (vgl. BGH, Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR Int. 1993, 254, 257 = WRP 1993, 9 - Römigberg).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZB 8/04

    LOKMAUS

    a) Aus der Regelung in Art. 5 MMA ergibt sich, daß die beabsichtigte Verweigerung des Schutzes einer international registrierten Marke dem Internationalen Büro unter Angabe aller Gründe spätestens vor Ablauf eines Jahres nach der internationalen Registrierung der Marke mitgeteilt werden muß und die Begründung der Schutzverweigerung mit anderen als den fristgerecht mitgeteilten Schutzversagungsgründen ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 44 = WRP 1993, 9 - Römigberg, m.w.N.; Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., Art. 5 MMA Rdn. 10).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Denn es kommt - wie schon bisher in der Rechtsprechung zum Warenzeichengesetz anerkannt ist (vgl. BGH, Urt. v. 30.6.1983 - I ZR 96/81, GRUR 1983, 768, 770 - Capri-Sonne; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 aaO. - Vamos; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY) - nicht lediglich darauf an, daß eine Entwicklung theoretisch denkbar ist, die zum beschreibenden Gebrauch der Marke führen kann.
  • BGH, 10.08.2000 - I ZR 126/98

    Stich den Buben - Unbillige Behinderung; Irreführung/Geschäftsverhältnisse;

    Sie ist vergleichbar mit der Eintragung des Namens einer Lage als Warenzeichen oder Marke, deren Zulässigkeit - auch wenn die Markeneintragung bei Lagen im Alleinbesitz diskutiert und größtenteils befürwortet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 3.6.1993 - I ZB 6/91, GRUR 1993, 832, 833 - Piesporter Goldtröpfchen; Beschl. v. 14.5.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 44 f. - Römigberg; Beschl. v. 21.1.1982 - I ZB 7/81, GRUR 1983, 440, 441 - Burkheimer Schloßberg) - nach allgemeiner Ansicht jedenfalls bei nicht im Alleinbesitz stehenden Lagen mit Rücksicht auf das hohe Freihaltebedürfnis der übrigen Weinbauunternehmen mit Rebflächen in der bezeichneten Lage abzulehnen ist (vgl. hierzu Haß, GRUR 1980, 87, 89).
  • BPatG, 07.12.2010 - 33 W (pat) 47/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "STUBENGASSE MÜNSTER (Wort-Bild-Marke)" -

    Dem steht nicht entgegen, dass die Bedeutung der Stubengasse in Münster durch das von der Anmelderin initiierte Bauprojekt wesentlich zugenommen hat, da die Eintragungshindernisse stets losgelöst von der Person des Anmelders, ausgerichtet an den der Norm zugrundeliegenden Allgemeininteresse zu untersuchen sind (vgl. BGH GRUR 2006, 503 - Casino Bremen; BGH GRUR 1993, 43 (45) - Römigberg; BGH GRUR 2008, 900 (Rd. 24) - SPA II).

    Insbesondere bestehen stets erhebliche Bedenken gegen die Berücksichtigung bestehender "Monopolstellungen", weil diese sich auf Grund von Eigentumsübertragungen oder Besitzübergaben jederzeit ändern können (BGH GRUR 1993, 43 (45) - Römigberg; vgl. BGH GRUR 2008, 900 (Rd. 24) - SPA II).

  • BGH, 03.06.1993 - I ZB 6/91

    Verbandszeichen einer Ortsgemeinde - Piesporter Goldtröpfchen

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß Weinlagebezeichnungen die zeichenrechtliche Unterscheidungskraft, nämlich als zeichenmäßiger Hinweis auf die Herkunft der so gekennzeichneten Waren aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb aufgefaßt zu werden, nicht von vornherein abgesprochen werden kann (BGH, Beschl. v. 21.01.1982 - I ZB 7/81, GRUR 1983, 440, 441 - Burkheimer Schloßberg; Beschl, v. 14.05.1992 - I ZB 12/90, GRUR 1993, 43, 44 = WRP 1993, 9, 11 - Römigberg).
  • BPatG, 02.10.2014 - 25 W (pat) 21/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "bankagentur. (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Zum anderen sind Eintragungshindernisse grundsätzlich losgelöst von der Person des Anmelders und eines im Dienstleistungsverzeichnis nicht zum Ausdruck kommenden Geschäftsmodells zu beurteilen (vgl. dazu BGH GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen; BGH GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg), weil dieser mit der Eintragung des angemeldeten Zeichens ein Recht erwirbt, das vom Fortbestehen seines Namens oder Unternehmenskonzeptes unabhängig ist und das er auf einen Dritten übertragen kann (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BPatG, 29.09.2014 - 25 W (pat) 19/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "kapitalagentur. (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Zum anderen sind Eintragungshindernisse grundsätzlich losgelöst von der Person des Anmelders und eines im Dienstleistungsverzeichnis nicht zum Ausdruck kommenden Geschäftsmodells zu beurteilen (vgl. dazu BGH GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen; BGH GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg), weil dieser mit der Eintragung des angemeldeten Zeichens ein Recht erwirbt, das vom Fortbestehen seines Namens oder Unternehmenskonzeptes unabhängig ist und das er auf einen Dritten übertragen kann (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BPatG, 02.10.2014 - 25 W (pat) 18/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "risikoagentur. (Wort-Bild-Marke)" - keine

    Zum anderen sind Eintragungshindernisse grundsätzlich losgelöst von der Person des Anmelders und eines im Dienstleistungsverzeichnis nicht zum Ausdruck kommenden Geschäftsmodells zu beurteilen (vgl. dazu BGH GRUR 2006, 503, Rn. 10 - Casino Bremen; BGH GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg), weil dieser mit der Eintragung des angemeldeten Zeichens ein Recht erwirbt, das vom Fortbestehen seines Namens oder Unternehmenskonzeptes unabhängig ist und das er auf einen Dritten übertragen kann (vgl. BGH GRUR 2012, 276, 277 - Institut der Norddeutschen Wirtschaft e.V.).
  • BPatG, 22.02.2022 - 28 W (pat) 507/21
    Ein Markenschutz kommt nur in bestimmten Ausnahmefällen in Betracht, in denen eine Änderung der Monopollage vernünftigerweise auszuschließen ist (BGH GRUR 1993, 43, 45 - Römigberg; GRUR 2008, 900 Rn. 24 - SPA II; BPatG GRUR 209, 1175, 1178 - Burg Lissingen; 26 W (pat) 507/13 - Weingut Burg Ravensburg; Ströbele, a. a. O., § 8 Rn. 531).
  • BPatG, 30.04.2014 - 26 W (pat) 517/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "LAUCALA (IR-Marke)" - geographische Herkunftsangabe

  • BPatG, 12.08.2003 - 24 W (pat) 226/02
  • BPatG, 14.02.1996 - 26 W (pat) 172/94
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