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   BPatG, 15.04.1992 - 28 W (pat) 37/91   

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BPatG, 15.04.1992 - 28 W (pat) 37/91 (https://dejure.org/1992,9893)
BPatG, Entscheidung vom 15.04.1992 - 28 W (pat) 37/91 (https://dejure.org/1992,9893)
BPatG, Entscheidung vom 15. April 1992 - 28 W (pat) 37/91 (https://dejure.org/1992,9893)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 47
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BPatG, 09.12.2008 - 33 W (pat) 32/07

    Flaggenball

    Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG ist eng auszulegen und einer ausdehnenden Interpretation nicht zugänglich (BGH GRUR 1993, 47, 48 -SHAM-ROCK; Fezer, Markengesetz, 3. Aufl., § 8, Rdn. 359).
  • OLG Hamburg, 10.04.2008 - 3 U 280/06

    CCCP

    Diese Rechtsprechung des Senats ist zu präzisieren im Hinblick auf Zeichen, die - wie das hier streitgegenständliche - jedenfalls ihrem Ursprung nach gerade keine originäre markenrechtliche, also produkt- bzw. herstellerbezogene Herkunftshinweisfunktion hatten (anders etwa die Zeichen "Trabant" oder "Interflug", vgl. auch HansOLG, 5. Senat, GRUR-RR 2005, 258 - Ahoj-Brause), sondern dem Verkehr als Symbole von Staaten oder staatlichen Institutionen bekannt waren und erst durch deren Untergang und der damit einhergehenden Überwindung der Schutzhindernisse gem. § 8 II Nrn. 4, 5, 6, 8, 9 MarkenG (vgl. auch Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, § 8 Rn. 309 f. und BPatG GRUR 1993, 47 - SHAMROCK) überhaupt in Deutschland markenrechtlich schutzfähig geworden sind.
  • BPatG, 19.03.2013 - 33 W (pat) 39/11

    G8-Strandkorb - Markenbeschwerdeverfahren - "G8-Strandkorb" - zum Schutz

    Ausgehend von diesem Gesetzeszweck ist § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG eng auszulegen und einer ausdehnenden Interpretation nicht zugänglich (vgl. zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 WZG: BGH GRUR 1993, 47 (48) - SHAMROCK; BPatG GRUR 2009, 495 (496) - Flaggenball; Fezer, MarkenR, 4. Aufl., § 8 Rd. 599).
  • BPatG, 24.02.2015 - 29 W (pat) 524/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "EINANDER (Wort-Bild-Marke)" - Hessisches

    Ausgehend von diesem Gesetzeszweck ist § 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG eng auszulegen und einer ausdehnenden Interpretation nicht zugänglich (vgl. zu § 4 Abs. 2 Nr. 2 WZG: BGH GRUR 1993, 47 (48) - SHAMROCK; Ströbele in Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8 Rn. 790).
  • BPatG, 01.02.2005 - 33 W (pat) 342/01
    Denn diese Voraussetzung gilt zur Erleichterung der Recherche nur für Hoheitszeichen ausländischer Staaten und dieses Verzeichnis ist daher nur hinsichtlich des inländischen Schutzes ausländischer, nicht aber inländischer Hoheitszeichen maßgebend (vgl. Ingerl/Rohnke aaO § 8 Rdn. 118; BPatG GRUR 1993, 47 - Shamrock).
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