Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,1678
BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91 (https://dejure.org/1992,1678)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1992 - I ZB 3/91 (https://dejure.org/1992,1678)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1992 - I ZB 3/91 (https://dejure.org/1992,1678)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,1678) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Patent - Zustellung - Obliegenheit - Zeichenrechtliches Verfahren

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zustellung an Empfänger im Ausland in zeichenrechtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG (1981) § 127; WZG § 12 Abs. 1
    Auslandszustellung im zeichenrechtlichen Verfahren vor dem Patentamt

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 121, 58
  • NJW 1993, 1714
  • MDR 1993, 858
  • GRUR 1993, 476
  • GRUR Int. 1993, 561
  • BB 1993, 594
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1991 - I ZB 2/90

    "Zustellungsadressat"; Bewirkung von Zustellungen im patentamtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91
    Daß dies im Wege der Zustellung zu geschehen hat, ist zwar in § 11 Abs. 4 Satz 2 WZG nicht ausdrücklich bestimmt, ergibt sich aber - abgesehen von der allgemeinen Regel, daß eine Frist in Lauf setzende Bescheide des Patentamts förmlich zuzustellen sind (vgl. Hausverfügung Nr. 10 des Präsidenten des Deutschen Patentamts vom 25.10.1972, zu deren Rechtsbedeutung vgl. BGH, Beschl. v. 29.5. 1991 - I ZB 2/90, GRUR 1991, 814, 815 f. - Zustellungsadressat) - aus § 11 Abs. 4 Satz 3 WZG, wo weiter bestimmt ist, daß, wenn der Inhaber des Warenzeichens dem Löschungsantrag innerhalb eines Monats nach Zustellung nicht widerspricht, die Löschung erfolgt.

    Letzteres kommt nur in Betracht, wenn nicht ein Vertreter bestellt worden ist; denn einem Vertreter ist stets zuzustellen (§ 127 Abs. 1 Nr. 5 PatG; Abschn. B Nr. IV, 2. a der Hausverfügung Nr. 10 des Präsidenten des Deutschen Patentamts vom 25.10.1972, vgl. hierzu BGH, Beschl. v. 29.5. 1991 - I ZB 2/90, GRUR 1991, 814, 816 - Zustellungsadressat - für den Fall, daß keine schriftliche Vollmacht zu den Akten gereicht ist).

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BGH, 17.12.1992 - I ZB 3/91
    Die Auffassung des Verfahrensbeteiligten würde die in § 8 Abs. 1 Satz 2 VOintReg enthaltene Erleichterung für die Inhaber von IR-Marken weitgehend entwerten, weil diese - wenn auf die Auffassung des Verfahrensbeteiligten abzustellen wäre - stets einen Zustellungsbevollmächtigten (Inlandsvertreter) bestellen müßten, um der Gefahr zu begegnen, daß sie - ohne zuvor gehört zu werden - ihrer Markenrechte, die unter dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG stehen (vgl. BVerfG GRUR 1979, 773 - Weinbergsrolle), verlustig gehen.
  • BGH, 11.02.2009 - Xa ZB 24/07

    Niederlegung der Inlandsvertretung

    Der Auswärtige bedarf nicht immer und unter allen Umständen eines Inlandsvertreters (BGHZ 121, 58, 63 f. - Zustellungswesen).
  • BPatG, 07.05.2020 - 30 W (pat) 38/18

    Markenbeschwerdeverfahren - "WIPEOUT" - zur Zustellung im Ausland - zur

    "(...) Ein Sonderfall ist lediglich dann anzunehmen, wenn der Zustellungsadressat durch die beabsichtigte Zustellung erstmals in Bezug auf das konkrete Schutzrecht in ein Verfahren vor dem DPMA einbezogen werden soll und deshalb zuvor keinen Anlass hatte, als verfahrenseinleitende Maßnahme einen Inlandsvertreter zu bestellen (vgl. insoweit BGHZ 121, 58 ff., der die Zustellung eines Schutzrechtsentziehungsantrags an den Inhaber einer IR-Marke im Ausland zum Gegenstand hatte).

    Die Gesetzesbegründung bezieht sich damit ausdrücklich auf die bisherige Rechtsprechung (BGHZ 121, 58 ff.).

  • BPatG, 05.08.2008 - 24 W (pat) 97/07
    Insoweit bedarf der auswärtige Inhaber einer im Inland geschützten Marke nicht ständig eines Inlandsvertreters, an den mögliche Löschungs- oder Schutzentziehungsanträge Dritter zugestellt werden könnten (vgl. BGH GRUR 1993, 476, 477 f. "Zustellungswesen"; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 96 MarkenG Rdn. 9).
  • BPatG, 29.01.2008 - 24 W (pat) 97/07

    Inlandsvertreter II

    Insoweit bedarf der auswärtige Inhaber einer im Inland geschützten Marke nicht ständig eines Inlandsvertreters, an den mögliche Löschungs- oder Schutzentziehungsanträge Dritter zugestellt werden könnten (vgl. BGH GRUR 1993, 476, 477 f "Zustellungswesen"; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 96 Rdn. 9).
  • BPatG, 19.02.2008 - 27 W (pat) 225/05

    Umschreibungsverfahren

    Etwas Anderes ergibt sich schließlich auch nicht aus der von der Markenstelle angeführten Entscheidung des BGH in GRUR 1993, 476, 477 f. - Zustellungswesen.
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2007 - 13 W 56/06

    Rechtsanwaltsvergütung aus der Staatskasse: Vergütung des gemeinsamen

    Mit Verfügung vom 19.01.2006 wies die Kostenbeamtin des Landgerichts darauf hin, dass sich der Vergütungsanspruch entsprechend der Rechtsprechung des BGH (NJW 1993, 1714) auf den Mehrvertretungszuschlag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO beschränke.
  • BPatG, 02.12.2003 - 33 W (pat) 273/01
    Vielmehr ist ein Markeninhaber erst dann gehalten, einen Inlandsvertreter zu bestellen, wenn er Rechte aus der Marke geltend macht oder diese verteidigt (Ströbele/Hacker a.a.O. Rn 36 zu § 94 unter Verweis auf BGH GRUR 1993, 476 ff - Zustellwesen).
  • BPatG, 18.02.2010 - 30 W (pat) 95/09

    Markenbeschwerdeverfahren - "MALASEB (IR-Marke)" - Antrag auf Schutzentziehung

    Insoweit bedarf der auswärtige Inhaber einer im Inland geschützten Marke nicht ständig eines Inlandsvertreters, an den mögliche Löschungs- oder Schutzentziehungsanträge Dritter zugestellt werden könnten, zumal es sich dabei nach Abschluss des Markeneintragungsverfahrens um eher seltene Zustellungsfälle handelt (vgl. BGH GRUR 1993, 476, 477 f. - Zustellungswesen; Ströbele/Hacker a. a. O. § 96 Rdn. 9, 26).
  • BPatG, 07.07.2004 - 28 W (pat) 227/03
    Mit dieser Gesetzesformulierung sollte der früheren Rechtsprechung zum Warenzeichenrecht entsprochen werden (vgl.Ströbele/Hacker, aaO. § 94 Rdn. 36 m.w.N.), wonach der IR-Markeninhaber nicht von vornherein gehalten sei, einen Inlandsvertreter zu bestellen, solange er nicht den Markenschutz, etwa durch Angriff aus der Marke oder durch deren Verteidigung, geltend mache; denn andernfalls würde die in § 8 Abs. 1 Satz 2 VOIntR enthaltene Erleichterung für IR-Marken-Inhaber weitgehend entwertet, wenn diese stets einen Inlandsvertreter bestellen müssten, um der Gefahr zu begegnen, ihre Markenrechte zu verlieren, ohne zuvor gehört worden zu sein (vgl. BGH GRUR 1993, 476 (487)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht