Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.07.1992

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2455
BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 238/92 (https://dejure.org/1992,2455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch einen SB-Großmarkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 751
  • GRUR 1993, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Zu dieser gehört auch das Verhalten im Wettbewerb einschließlich der Werbung (vgl. BVerfGE 32, 311 [317]; 65, 237 [247]).

    Wenn das Gesetz unlauteren Wettbewerb untersagt, hält es sich im Rahmen der nach Art. 12 Abs. 1 GG zulässigen Beschränkung der freien Berufsausübung (vgl. BVerfGE 32, 311 [316 f.]).

  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist die Feststellung des Sachverhalts grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Grundrechtsbeschränkende Gesetze sind ihrerseits wieder unter Berücksichtigung des beschränkten Grundrechts auszulegen, damit der Vorrang der Grundrechte auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Dabei hängt das Ausmaß der Eingriffsmöglichkeiten namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab: Je mehr eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtlich geschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 54, 208 [215]).
  • BGH, 11.11.1977 - I ZR 179/75

    METRO

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Dies gelte aber nicht für Einkäufe zur Deckung des Privatbedarfs (BGH, GRUR 1978, 173 [176] - Metro I).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Steuerberater

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    Staatliche Maßnahmen, die den Grundrechtsträger dabei beschränken, berühren die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 60, 215 [229]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
    In seiner für die Rechtsanwendung maßgeblichen Ausprägung als Willkürverbot ist Art. 3 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2195
BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90 (https://dejure.org/1992,2195)
BVerfG, Entscheidung vom 13.07.1992 - 1 BvR 310/90 (https://dejure.org/1992,2195)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 (https://dejure.org/1992,2195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,2195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private Endverbraucher durch SB-Großhandels-Märkte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Großhandel - Großmarktwerbung - Verfassungsmäßigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1993, 751
  • GRUR 1993, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Steuerberater

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Diese Möglichkeit darf aber nicht dazu führen, daß nach Fristablauf ein neuer Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde gemacht wird (vgl. BVerfGE 18, 85 [89]; 65, 196 [209]; 77, 275 [282]).

    Ebenso wie die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts ist die Feststellung des Sachverhalts grundsätzlich allein Sache der dafür zuständigen Gerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur beschränkt nachprüfbar (vgI. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Zu dieser gehört auch das Verhalten im Wettbewerb einschließlich der Werbung (vgl. BVerfGE 32, 311 [317]; 65, 237 [247]).

    Wenn das Gesetz unlauteren Wettbewerb untersagt, hält es sich im Rahmen der nach Art. 12 Abs. 1 GG zulässigen Beschränkung der freien Berufsausübung (vgl. BVerfGE 32, 311 [316 f.]).

  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    In seiner für die Rechtsanwendung maßgeblichen Ausprägung als Willkürverbot ist Art. 3 Abs. 1 GG erst dann verletzt, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 67, 90 [94]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Jedenfalls werden nach allgemeiner Auffassung bloße Chancen und tatsächliche Gegebenheiten nicht dem geschützten Bestand zugerechnet (vgl. BVerfGE 51, 193 [221 f.]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 522/78

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Staatliche Maßnahmen, die den Grundrechtsträger dabei beschränken, berühren die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 60, 215 [229]).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 1231/85

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Außerhalb des Bereichs willkürlicher Rechtsanwendung liegt ein Gleichheitsverstoß dann vor, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfGE 55, 72 [88]; 83, 395 [401]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Berufsausübungsregelungen dürfen vom Gesetzgeber getroffen werden, wenn sie durch hinreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung den Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193 [218]; 77, 308 [332]).
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seiner Entscheidung zum Nachtarbeitsverbot für Arbeiterinnen (Urteil des Ersten Senats vom 28. Januar 1992 - 1 BvR 1025/82 u.a. - Umdruck S. 17 f.) die Verletzung der Handlungsfreiheit eines Arbeitgebers dadurch angenommen, daß er durch ein die Grundrechte Dritter verletzendes Gesetz zur Diskriminierung gezwungen werde.
  • BVerfG, 29.11.1961 - 1 BvR 760/57

    Ladenschlußgesetz II

    Auszug aus BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
    § 3 Ladenschlußgesetz, der die Öffnung außerhalb der dort genannten Geschäftszeiten verbietet, hat das Bundesverfassungsgericht bereits als zulässige Beschränkung der Berufsausübung der Händler bewertet (vgl. BVerfGE 13, 237 [240 f.]).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Böll

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Verfassungsmäßigkeit des § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvL 8/81

    Schloßberg

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Betreiben einer Selbstbedinungsverkaufsstätte nach dem sogenannten Cash-and-Carry

  • BGH, 26.01.1979 - I ZR 18/77

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Steuerfreiheit von Beihilfen aus öffentlichen Mitteln

  • BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81

    Verordnung zur Regelung der Preisangaben

  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 168/07

    Lotterien und Kasinospiele

    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 156/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung und Veranstaltung von Glücksspielen durch

    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92

    Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch

    Im Ausgangsverfahren zu der parallelen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 310/90 - GRUR 1993, 751 - hat das Hanseatische Oberlandesgericht diese Einschätzung übernommen: Soweit Wiederverkäufer für den Privatbedarf betriebsfremde Waren einkauften, seien sie gegenüber den von Kaufscheinen ausgehenden Gefahren (zu § 6b UWG ) nicht wesentlich weniger schutzbedürftig als private Letztverbraucher.
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 165/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    Im Ausgangsverfahren zu der parallelen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 310/90 hat das Hanseatische Oberlandesgericht diese Einschätzung übernommen: Soweit Wiederverkäufer für den Privatbedarf betriebsfremde Waren einkauften, seien sie gegenüber den von Kaufscheinen ausgehenden Gefahren nicht wesentlich weniger schutzbedürftig als private Letztverbraucher (ähnlich Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 16. Aufl., § 6bRdnr. 7).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 159/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 171/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 170/07

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Privates Angebot von Sportwetten und anderen

    Voraussetzung dafür ist aber, dass ihm dies mit zumutbarem Aufwand möglich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Juli 1992 - 1 BvR 310/90 u. 1 BvR 238/92, GRUR 1993, 751 - Großmarkt-Werbung I; Kammerbeschluss vom 4. Juni 1998 - 1 BvR 2652/95, GRUR 1999, 247, 249 - Metro).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht