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   BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86   

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https://dejure.org/1993,2078
BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86 (https://dejure.org/1993,2078)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1993 - X ZR 25/86 (https://dejure.org/1993,2078)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86 (https://dejure.org/1993,2078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Klagerücknahmemöglichkeit bei Vorliegen einer Patentnichtigkeitssache - Rechtswirksamkeit einer einseitigen Klägerücknahme

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücknahme der Patentnichtigkeitsklage - Hartschaumplatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1470
  • MDR 1993, 1073
  • GRUR 1993, 895
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.02.1963 - Ia ZR 64/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung schon des Reichsgerichts (vgl. RG GRUR 1943, 211), der sich der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (vgl. BGH GRUR 1964, 18 ff. - Konditioniereinrichtung) und die im Schrifttum allgemeine Zustimmung gefunden hat (vgl. Benkard, PatG/GebrMG, 8. Aufl. § 81 PatG Rdn. 28; Schulte, PatG, 4. Aufl. § 81 Rdn. 69; MünchKomm zur ZPO, § 269 Rdn. 28; Baumbach/Lauterbach, Kommentar zur ZPO, 51. Aufl. § 269 Rdn. 20; Stein-Jonas, Kommentar zur ZPO, 20. Aufl. § 269 Rdn. 8, Fn. 20; Bernhardt-Kraßer, Lehrbuch des Patentrechts, 4. Aufl. S. 436), daß die Nichtigkeitsklage in jeder Lage des Verfahrens ohne Einwilligung des Nichtigkeitsbeklagten zurückgenommen werden kann.
  • BGH, 19.10.1977 - VIII ZB 23/77

    Rechtsform der Entscheidung über die Wirksamkeit der Klagerücknahme

    Auszug aus BGH, 22.06.1993 - X ZR 25/86
    Da der Nichtigkeitsbeklagte in Abrede stellt, daß die ohne seine Zustimmung erfolgte einseitige Klägerücknahme der Nichtigkeitsklägerinnen vom 16. März 1993, die ihm am 22. März 1993 förmlich zugestellt worden ist (§ 270 Abs. 2 ZPO), wirksam ist, war dies durch Beschluß festzustellen (vgl. BGH NJW 1978, 1585).
  • OLG Saarbrücken, 25.09.2013 - 1 U 42/13

    Rezeptsammelstelle - Einstweilige Verfügung wegen Wettbewerbsverstoß: Unerlaubtes

    Im einstweiligen Verfügungsverfahren bedarf es hierzu auch nach dem Beginn der mündlichen Verhandlung keiner Einwilligung des Gegners (BGH NJW-RR 1993, 1470; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. Rn. 13 zu § 269 und Rn. 20 zu § 920 mwN).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 50/15

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Rücknahme des Antrags auf

    Steht die Wirksamkeit der Rücknahme im Streit, kann hierüber durch Beschluss entschieden werden (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Oktober 1977 - VIII ZB 23/77, NJW 1978, 1585; vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, NJW-RR 1993, 1470; Hk-ZPO/Saenger, 6. Aufl., § 269 Rn. 44; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 5. Aufl., § 269 Rn. 35 f; Musielak/Voit/Foerste, ZPO, 13. Aufl., § 269 Rn. 17).
  • BGH, 14.09.2022 - IV ZB 34/21

    Testamentsauslegung: Verhältnis von postmortaler Vollmacht zu einer vom Erblasser

    Auch die zugrundeliegende Frage, ob bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Klage- oder Antragsrücknahme die Wirksamkeit durch Beschluss nach § 269 Abs. 4 Satz 1 ZPO (so für die Klagerücknahme: BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, NJW-RR 1993, 1470 unter II 1 [juris Rn. 7]; MünchKomm-ZPO/Becker-Eberhard, 6. Aufl. § 269 Rn. 35 f.; jeweils m.w.N.) oder durch Urteil (OLG Celle MDR 2012, 669 [juris Rn. 5]; Zöller/Greger, ZPO 34. Aufl. § 269 Rn. 19b; jeweils m.w.N.) bzw. in Familiensachen durch Beschluss gemäß § 116 Abs. 1 FamFG auszusprechen ist, kann mit Blick auf den sogenannten Grundsatz der Meistbegünstigung offenbleiben.
  • BGH, 13.05.2014 - X ZR 25/13

    Sitzgelenk - Patentnichtigkeitsklage: Berufungsrücknahme im nicht beendeten

    Eine Patentnichtigkeitsklage kann auch in der Berufungsinstanz ohne Einwilligung des Beklagten zurückgenommen werden (Bestätigung von BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993, X ZR 25/86, GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten).

    Als maßgeblich hierfür hat der Senat angesehen, dass das Interesse des Nichtigkeitsbeklagten an einer Sicherung vor weiteren Angriffen zurücktreten muss, weil dem Nichtigkeitskläger nicht angesonnen werden kann, gegen seinen Willen als Anwalt der öffentlichen Belange aufzutreten, und weil während der Laufzeit des Patents eine auf denselben Klagegrund gestützte Nichtigkeitsklage ohnehin jederzeit auch von anderen Personen erhoben werden kann (BGH, Beschluss vom 22. Juni 1993 - X ZR 25/86, GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten).

  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

    Eine solche Einschränkung enthält das Gesetz jedoch nicht (vgl. auch zum Patentnichtigkeitsverfahren Sen. Beschl. v. 22.06.1993 - X ZR 25/86, MDR 1993, 1073).
  • BPatG, 20.03.2013 - 4 Ni 25/09

    Kostentragung bei streitgenössischer Nebenintervention -

    Einer besonderen Feststellung bedurfte es deshalb nicht (BGH Beschl. v. 22.6.1993, X ZR 25/86 = GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten; Keukenschrijver/Busse, PatG 7. Aufl., 2013, § 82 Rdn. 28).

    Da die Klagerücknahme vor Beginn der mündlichen Verhandlung erfolgte und der Beklagte dieser auch nicht widersprochen hat, bedurfte es bereits deshalb nach § 269 Abs. 1, Abs. 2 Satz 4 ZPO auch keiner Einwilligung des Beklagten, unabhängig davon, dass nach ständiger Rechtsprechung die Rücknahme der Nichtigkeitsklage wegen des Popularcharakter dieser Einschränkung nicht unterliegen soll (BGH Beschl. v. 22.6.1993, X ZR 25/86 = GRUR 1993, 895 - Hartschaumplatten; Keukenschrijver/Busse, PatG 7. Aufl., 2013, § 82 Rdn. 28).

  • OLG Koblenz, 17.11.1999 - 8 W 662/99

    Anwaltszwang für Klagerücknahme nach Verweisung vom Amts- an das Landgericht

    Der Senat schließt sich bei dieser Streitfrage, der von Rechtsprechung vertretenen überzeugenden Ansicht an, die eine Beschluss-Entscheidung genügen lässt (vgl. hierzu BGH in NJW 78, 1585; in NJW-RR 93, 1470).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 25.02.2019 - 5 Ta 262/19

    Prozessvollmacht

    a) Entgegen der Auffassung der Beschwerdeführerin ist auch in dem Falle, dass die Erklärung der Klagerücknahme zwischen den Parteien streitig ist, über die Wirksamkeit der Klagerücknahme durch Beschluss zu entscheiden (BGH vom 19.10.1977 - VIII ZB 23/77; BGH vom 22.06.1993 - X ZR 25/86).
  • OLG Frankfurt, 21.04.2005 - 6 W 218/04

    Einstweilige Verfügung: Anfechtbarkeit einer Kostenentscheidung bei Wertung einer

    Denn auch, soweit diese Feststellung in dem die einstweilige Verfügung erlassenden Beschluss inzident getroffen wurde, handelt es sich um eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO (BGH NJW-RR 1993, 1470; NJW 1978, 1585; MünchKomm (ZPO) - Lüke § 269 Rn. 35; Rosenberg-Schwab-Gottwald, Zivilprozessrecht 16. Aufl. § 129 Rn. 40), die im Wege der sofortigen Beschwerde gemäß § 269 Abs. 3 S. 5 ZPO angreifbar ist (in der Entscheidung NJW 1978, 1585 behandelte der BGH die Beschwerde als unstatthaft, weil sie sich gegen den Beschluss eines Oberlandesgerichts richtete).
  • OLG Stuttgart, 10.09.2003 - 16 WF 156/03

    Ehescheidungsverfahren: Wirksamkeit einer Antragsrücknahme ohne Zustimmung des

    Nach der klaren gesetzlichen Regelung bedarf es somit keiner Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung, auch wenn die Wirksamkeit der Klagrücknahme streitig ist (BGH, NJW-RR 1993, 1470; a.M. Zöller/Greger, ZPO, 23. Aufl., § 269 Rdnr. 19 b).
  • BPatG, 13.04.2011 - 21 W (pat) 308/08

    Optische Inspektion von Rohrleitungen - Patenteinspruchsverfahren - "Optische

  • OLG Rostock, 18.03.2021 - 10 WF 27/21

    Wirksamkeit einer Antragsrücknahme in Familienstreitsache; Auslegung einer

  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 6/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Antriebsvorrichtung, insbesondere für Tore" -

  • BayObLG, 20.06.2001 - 2Z BR 12/01

    Anspruch eines Wohnungseigentümers, bestimmte Punkte in die Tagesordnung der

  • BPatG, 13.12.2022 - 6 Ni 30/19
  • BPatG, 28.11.2016 - 1 Ni 16/11

    Rechtmäßige teilweise Fürnichtigerklärung eines Patents aufgrund mangelnder

  • BPatG, 13.12.2012 - 10 Ni 7/11
  • OLG Bamberg, 25.04.1996 - 7 WF 45/96

    Feststellung der Rechtswirksamkeit der Rücknahme des Scheidungsantrags ;

  • BPatG, 21.07.2016 - 24 W (pat) 31/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "MEDISKIN (Wort-Bild-Marke)/medi/mediven/medi WIN" -

  • BPatG, 10.10.2011 - 35 ZA (pat) 35/10
  • LG Düsseldorf, 09.09.1986 - 4 O 320/79

    Patent auf ein Verfahren und einer Vorrichtung zur fortlaufenden Herstellung von

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2000 - 15 U 198/99
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