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   BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91   

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https://dejure.org/1993,2126
BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91 (https://dejure.org/1993,2126)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1993 - I ZB 16/91 (https://dejure.org/1993,2126)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1993 - I ZB 16/91 (https://dejure.org/1993,2126)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Dienstleistungsmarke - Warenzeichen - Euro-Bestandteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 4
    "Euro"-Bestandteil in Dienstleistungsmarke - EUROCONSULT

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 196
  • MDR 1994, 465
  • GRUR 1994, 120
  • DB 1993, 2480
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91
    Das entspricht der Rechtsprechung zum Firmenrecht (BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen) und zum Warenzeichenrecht (BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 357 - euromarin).
  • BGH, 26.11.1971 - I ZB 8/71

    Euro-Bestandteil in einem Warenzeichen - Irreführender Inhalt eines Warenzeichens

    Auszug aus BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91
    Das entspricht der Rechtsprechung zum Firmenrecht (BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen) und zum Warenzeichenrecht (BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 357 - euromarin).
  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 177/75

    "Doppelkamp"

    Auszug aus BGH, 30.09.1993 - I ZB 16/91
    Im Rahmen der Prüfung des Eintragungshindernisses und der Irreführung gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG geht es nämlich allein um eine Irreführung durch den Zeicheninhalt selbst und nicht um die Prüfung, ob das Zeichen bei einer besonderen Art und Verwendung im Geschäftsverkehr geeignet sein kann, irreführende Vorstellungen zu erwecken (vgl. BGH, Urt. v. 13.5. 1977 - I ZR 177/75, GRUR 1978, 46, 47 f. - Doppelkamp).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99

    OMEPRAZOK; Voraussetzungen einer Täuschung durch eine Marke; Unzulässigkeit der

    Dabei wird der Zeicheninhalt im wesentlichen geprägt durch die Waren oder Dienstleistungen, für welche der markenrechtliche Schutz beansprucht wird (vgl. zu § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG: BGH, Beschl. v. 30.9.1993 - I ZB 16/91, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT; BPatG GRUR 1991, 145, 146 - Mascasano; vgl. weiter zu § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG: Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn. 299, 306; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rdn. 225).
  • BGH, 16.01.1997 - I ZR 225/94

    Euromint - Irreführung/Geschäftsverhältnisse

    Diese Vorstellung knüpft an die Erfahrung an, daß die Tätigkeit auf einem größeren Markt als dem inländischen auch eine entsprechend größere Kapitalausstattung sowie einen darauf eingerichteten Vertriebsapparat voraussetzt und einen entsprechend höheren Umsatz zur Folge hat (vgl. zum Firmenrecht BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH, Urt. v. 2.12.1977 - I ZR 143/75, GRUR 1978, 251, 252 = WRP 1978, 209 - Euro-Sport; zum Zeichenrecht BGH, Beschl. v. 26.11.1971 - I ZB 8/71, GRUR 1972, 35W = WRP 1972, 134 - euromarin; Beschl. v. 30.9.1993 - I ZB 16/91, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT) .

    Maßgeblich ist insbesondere, ob die Bezeichnung mit dem Bestandteil "Euro" zur Kennzeichnung des Unternehmens oder zur Kennzeichnung des einzelnen Angebots verwandt wird und ob sich das Angebot im letzteren Fall auf Waren oder auf Dienstleistungen bezieht (BGH GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT) .

  • KG, 26.09.2008 - 5 U 186/07

    Kennzeichenverletzung: Verwendung eines fremden Kennzeichens als Keyword für eine

    Insoweit klingt in der Wendung "Europa" die Vorstellung eines "europäischen Rangs" des Unternehmens bzw. seines Warenangebots an (vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; GRUR 1994, 120 - Euroconsult, juris Rdnrn. 10 ff.).
  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 4/99

    Markenrecht - Zum Vorliegen eines Schutzhindernisses

    Dabei wird der Zeicheninhalt im wesentlichen geprägt durch die Waren oder Dienstleistungen, für welche der markenrechtliche Schutz beansprucht wird (vgl. zu § 4 Abs. 2 Nr. 4 WZG: BGH, Beschl. v. 30.9.1993 - I ZB 16/91, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT; BPatG GRUR 1991, 145, 146 - Mascasano; vgl. weiter zu § 8 Abs. 2 Nr. 4 MarkenG: Fezer, Markenrecht, 3. Aufl., § 8 Rdn. 299, 306; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 6. Aufl., § 8 Rdn. 225).
  • OLG Hamburg, 16.11.2000 - 3 U 107/00

    Irreführung der Werbung für ein Stellenanzeigenblatt

    Dies nicht nur durch den Hinweis auf Europa, der etwa bei Firmennamen regelmäßig die Vorstellung vermittelt, es handele sich um ein schon nach Größe, Bedeutung und Marktstellung den Anforderungen des europäischen Marktes entsprechendes Unternehmen (BGH, GRUR 1994, 120, 121 - EUROCONSULT; GRUR 1997, 669 ff. - Euromint), sondern auch durch die gleichzeitige Aussage, der Karrieremarkt sei "unbegrenzt", also im Wortsinne ohne "Grenzen".
  • BPatG, 09.01.2001 - 33 W (pat) 185/00

    Fehlende Unterscheidungskraft bei rein beschreibender Angabe einer Dienstleistung

    Denn einerseits bezieht sich der Bestandteil "EURO" - anders als es häufig bei Unternehmenskennzeichnungen (§ 5 MarkenG) der Fall ist (vgl BGH GRUR 1994, 120, 121 f - EUROCONSULT; Althammer/Ströbele, aaO, § 8 Rdn 248) - offensichtlich nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar auf das Unternehmen der Anmelderin, sondern vielmehr auf den weiteren Bestandteil "TAX", und andererseits enthält ein Verständnis der (zukünftigen) Steuerzahlung in der Währung "Euro" - wie die Anmelderin auch selbst vorgetragen hat - offenbar keine mitteilenswerte Tatsache, zumal sie kaum Gegenstand der beanspruchten Dienstleistungen einer Steuerberatungsgesellschaft sein dürfte.
  • OLG München, 13.01.1994 - 29 U 4471/93
    Allgemein wird als international ein auf seinem Gebiet bedeutendes Unternehmen angesehen, das aufgrund seiner Einrichtung, seiner Finanzkraft und ausgedehnter ausländischer Geschäftsverbindungen in der Lage ist, alle in seinen Erwerbszweig fallenden Geschäfte ohne weiteres auch außerhalb der Grenzen seines Landes durchzuführen und das sich auch in dieser Weise betätigt (BayObLG, BB 1966, 1246; MG Stuttgart BB 1986, 1393 m.w.N.; Baumbach-Hefermehl, UWG , § 3 , Rdnr. 412; Großkommentar Lindacher, § 3, Rdnr. 329; Rdnr 329; Zum Bestandteil "Euro" einer Dienstleistungsmarke BGH NJW 1994, 196 ).
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