Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93   

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https://dejure.org/1993,4153
OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93 (https://dejure.org/1993,4153)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.12.1993 - 3 U 220/93 (https://dejure.org/1993,4153)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Dezember 1993 - 3 U 220/93 (https://dejure.org/1993,4153)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Wettbewerbswidrigkeit durch Überdruckens von der Telekom herausgegebener Telefonkarten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 550
  • GRUR 1994, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.02.1972 - I ZR 82/70

    Teerspritzmaschinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93
    So ist in der Rechtsprechung nicht jedes Überdecken fremder Werbung als unzulässig bewertet worden (vgl. OLG Stuttgart, BB 1993, 709; OLG Oldenburg, BB 1963, 1274; vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdn. 556 zu § 1 UWG unter Hinweis auf die nicht veröffentlichte BGH-Entscheidung vom 04. November 1964 - Ib ZR 78/63, siehe diese auch beim OLG Düsseldorf, WRP 1967, 280); in den von der Rechtsprechung als unlauter angesehenen Fallgestaltungen ging es jeweils um das Verhalten unmittelbarer Konkurrenten (BGH, GRUR 1972, 558 - Teerspritzmaschinen; Baumbach-Hefermehl, aaO., Rdn. 225 zu § 1 UWG m.w.N.), während vorliegend die Antragsgegnerin das bereits an die Endabnehmer verkaufte Produkt der Antragstellerin zum Gegenstand ihrer eigenen - anderen - gewerblichen Leistung, des Überdruckens im Kundenauftrag, macht.
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93
    Die Antragstellerin ist nämlich durch die angegriffene Wettbewerbshandlung der Antragsgegnerin unmittelbar verletzt und daher unabhängig von § 13 Abs. 2 Nr. 1 UWG klagebefugt (BGH, GRUR 1966, 445 - Glutamal; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 13 UWG Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 26.04.1990 - I ZR 198/88

    Verletzung von Warenzeichenrechten durch Reparatur eines erheblich beschädigten

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93
    Andererseits muss der von der Antragsgegnerin herangezogene Gesichtspunkt der warenzeichenrechtlichen Erschöpfung nicht stichhaltig sein; auch nach dem ersten Inverkehrsetzen können einem Zeicheninhaber Abwehransprüche zustehen, wenn die mit dem Zeichen versehene Ware in ihrer Identität wesentlich verändert und so erneut unter dem Schutze des Zeichens" in den Verkehr gebracht wird (vgl. BGH, GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen m.w.N.).
  • BGH, 04.11.1964 - Ib ZR 78/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.12.1993 - 3 U 220/93
    So ist in der Rechtsprechung nicht jedes Überdecken fremder Werbung als unzulässig bewertet worden (vgl. OLG Stuttgart, BB 1993, 709; OLG Oldenburg, BB 1963, 1274; vgl. Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., Rdn. 556 zu § 1 UWG unter Hinweis auf die nicht veröffentlichte BGH-Entscheidung vom 04. November 1964 - Ib ZR 78/63, siehe diese auch beim OLG Düsseldorf, WRP 1967, 280); in den von der Rechtsprechung als unlauter angesehenen Fallgestaltungen ging es jeweils um das Verhalten unmittelbarer Konkurrenten (BGH, GRUR 1972, 558 - Teerspritzmaschinen; Baumbach-Hefermehl, aaO., Rdn. 225 zu § 1 UWG m.w.N.), während vorliegend die Antragsgegnerin das bereits an die Endabnehmer verkaufte Produkt der Antragstellerin zum Gegenstand ihrer eigenen - anderen - gewerblichen Leistung, des Überdruckens im Kundenauftrag, macht.
  • OLG Köln, 24.06.2016 - 6 U 149/15

    Bezahltes Whitelisting von Adblock Plus unzulässig

    Insbesondere fehlt eine körperliche Einwirkung auf Waren oder Dienstleistungen der Klägerin, wie sie in Fällen der Vernichtung, Veränderung (BGHZ 100, 51 = GRUR 1987, 438, 439 - Handtuchspender: Veränderung der Gestaltung einer Ware, so dass Nachfüllbedarf des Originalherstellers nicht mehr eingefüllt werden kann) oder Beschädigung von Konkurrentenwaren (BGH GRUR 2005, 162, 163 - SodaStream; GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschinen: Entfernung von Kennzeichen; OLG Düsseldorf GRUR 1970, 248, 250: Unkenntlichmachen einer Fabrikationsnummer; NJW-RR 1989, 240: Entfernung eines GS-Zeichens) oder bei der körperlichen Vernichtung von Werbeträgern (OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 350, 351 - Überkleben von Werbeplakaten; OLG Hamburg WRP 1994, 119: Überdrucken von Telefonkarten) vorliegen.
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Dabei handelt es sich aber typischerweise um die Beeinträchtigung der Werbewirkung gegenüber einem mit der Werbung angesprochenen breiteren Publikum oder - etwa in den Fällen einer Erinnerungswerbung - gegenüber den Erwerbern eines bestimmten Produkts, ohne daß dies auf einer freien Entscheidung derer beruht, an die sich die Werbung richtet (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1972 - I ZR 82/70, GRUR 1972, 558, 559 - Teerspritzmaschinen; OLG Hamburg GRUR 1994, 316; OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 1515).
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