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   BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92   

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BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92 (https://dejure.org/1993,975)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1993 - I ZB 1/92 (https://dejure.org/1993,975)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1993 - I ZB 1/92 (https://dejure.org/1993,975)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Wareneigenschaft - Fremdsprachiger Begriff - Unverständlichkeit - Freihaltebedürfnis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1
    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von Wareneigenschaften ungeeignete fremdsprachliche Bezeichnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 - "rigidite III"
    Warenzeichenschutz: Eintragbarkeit fremdsprachiger beschreibender Begriffe?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1218
  • MDR 1994, 464
  • GRUR 1994, 370
  • GRUR Int. 1994, 531
  • DB 1994, 775
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    a) Ohne Erfolg rügt die Rechtsbeschwerde allerdings, daß das Bundespatentgericht in dem angemeldeten Zeichen eine ohne weiteres erkennbare Abwandlung (vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) des französischen Fachwortes "rigidité" (Steifheit, Steifigkeit) gesehen hat, die mit letzterem im Rechtssinne gleich zu behandeln ist (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH aaO - ROAL).

    Zwar hat das Bundespatentgericht hierfür auf den früher in solchem Zusammenhang üblichen, vom Bundesgerichtshof in der erwähnten ROAL-Entscheidung (aaO) aber als für eine treffende Charakterisierung weniger geeignet bezeichneten Begriff der "hochgradigen Verwechselbarkeit" abgestellt; es hat damit jedoch ersichtlich das ausdrücken wollen, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Voraussetzung der Gleichbehandlung ist, nämlich daß der Verkehr, soweit diesem das Fachwort bekannt ist, ohne weiteres Nachdenken die Sachbezeichnung als solche erkennt und daß in dem Wort auch der Teil des Verkehrs, dem das Fachwort noch nicht bekannt ist, die Sachbezeichnung ohne weiteres erkennen wird, sobald er das Fachwort selbst kennengelernt hat (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I).

    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).

  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Sinn des Wortes legt hier auch - anders als bei Begriffen wie "olé" oder "Premiere", deren Verwendungsweise der Senat in jüngerer Zeit zu beurteilen hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514, 515 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole; BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere) - eine schlagwortartige Herausstellung nicht nahe, weil diese ohne erläuternden Textzusammenhang sprachlich unüblich und nichtssagend erschiene.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Sinn des Wortes legt hier auch - anders als bei Begriffen wie "olé" oder "Premiere", deren Verwendungsweise der Senat in jüngerer Zeit zu beurteilen hatte (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514, 515 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole; BGH, Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere) - eine schlagwortartige Herausstellung nicht nahe, weil diese ohne erläuternden Textzusammenhang sprachlich unüblich und nichtssagend erschiene.
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem er zunächst allerdings eine entsprechende Auffassung des Bundespatentgerichts nur billigend referiert hatte (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I) - bereits wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber anerkannt werden müsse, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
  • BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87

    "ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 5/87

    "REYNOLDS R 1"/"EREINTZ"; Verwechslungsgefahr bei einem aus einer phonetischen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).
  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    Der Bundesgerichtshof hat - nachdem er zunächst allerdings eine entsprechende Auffassung des Bundespatentgerichts nur billigend referiert hatte (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RIGIDITE I) - bereits wiederholt entschieden, daß grundsätzlich auch ein bestehendes Bedürfnis der Mitbewerber anerkannt werden müsse, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export als auch - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden (vgl. BGH, Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos).
  • BGH, 03.04.1985 - I ZB 17/84

    "LECO"; Postulationsfähigkeit in Verfahren über die Rechtsbeschwerde gegen einen

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    a) Ohne Erfolg rügt die Rechtsbeschwerde allerdings, daß das Bundespatentgericht in dem angemeldeten Zeichen eine ohne weiteres erkennbare Abwandlung (vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) des französischen Fachwortes "rigidité" (Steifheit, Steifigkeit) gesehen hat, die mit letzterem im Rechtssinne gleich zu behandeln ist (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH aaO - ROAL).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    a) Ohne Erfolg rügt die Rechtsbeschwerde allerdings, daß das Bundespatentgericht in dem angemeldeten Zeichen eine ohne weiteres erkennbare Abwandlung (vgl. BGH, Beschl. v. 3.4.1985 - I ZB 17/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL) des französischen Fachwortes "rigidité" (Steifheit, Steifigkeit) gesehen hat, die mit letzterem im Rechtssinne gleich zu behandeln ist (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH aaO - ROAL).
  • BGH, 20.06.1984 - I ZR 61/82

    Gegenstand einer Messe - Abkürzun - Dienst-markenmäßige Benutzung

    Auszug aus BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92
    In den danach - in Ermangelung hinreichender gegenteiliger Feststellungen - allenfalls denkbaren Fällen einer Hervorhebung des Begriffs in einem weiteren, erläuternden Textzusammenhang kann der Verwender sich jedoch - ungeachtet der vom Bundespatentgericht hiergegen erhobenen, teils zwar beachtlichen, aber nicht in jedem Falle durchgreifenden Bedenken - jedenfalls in einem Teil der denkbaren Konfliktfälle auf den vom Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochenen Grundsatz berufen, wonach Angriffen, die gegen solche Verwendungsweisen aus Zeichen erhoben werden, die ihrerseits in Anlehnung an eine beschreibende Angabe gebildet sind, mit strengen Anforderungen an den Begriff des "warenzeichenmäßigen Gebrauchs" bzw. mit dessen sinngerechter Auslegung nach § 16 WZG sowie durch eine sachgerechte Handhabung des Begriffs der Verwechslungsgefahr zu begegnen ist (vgl. BGHZ 91, 262, 272 - Indorektal I; BGH, Urt. v. 20.6.1984 - I ZR 61/82, GRUR 1985, 41, 43 - REHAB mit Anm. Heil; BGH, Beschl. v. 1.12.1988 - I ZB 5/87, GRUR 1989, 264, 265 - REYNOLDS R 1/EREINTZ; BGH, Beschl. v. 14.12.1988 - I ZB 6/87, GRUR 1989, 349, 350 - ROTH-HÄNDLE KENTUCKY/Cenduggy; vgl. ferner BPatG GRUR 1989, 825, 826 - MARILUND/Merryland; Busse/Starck, WZG, 6. Aufl., § 4 Rdn. 34 auf S. 178 und Teplitzky in Festschrift für v. Gamm, 1990, S. 303, 311 ff.).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

  • BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92

    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).
  • BPatG, 28.04.2016 - 26 W (pat) 64/11

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Mangal" - Unterscheidungskraft

    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen, wobei auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs zu berücksichtigen ist (BGH GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).
  • BPatG, 28.02.2007 - 26 W (pat) 210/01
    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen (BPatG Bl.f.PMZ 1985, 370 "Fläkt"), wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden muss (BGH GRUR 1994, 366, 368 "RIGIDITÉ II"; GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III").

    Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Mitbewerber der Anmelderin die angegriffene Wortfolge im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Russland benötigen werden, um die einschlägigen Waren sachgerecht zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 1994, 370, 371 "RIGIDITÉ III"), um z. B. in werbemäßig hervorgehobener Form mit Aufschriften auf Kraftfahrzeugen oder in der Werbung auf die Art der angebotenen Waren hinzuweisen.

  • BPatG, 13.03.2012 - 33 W (pat) 38/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Bimber" - Unterscheidungskraft - kein

    aa) Nach der früheren deutschen Rechtsprechung wurde ein Freihaltebedürfnis jedoch auch für eine fremdsprachige Sachangabe angenommen, deren beschreibende Bedeutung der inländische Verkehr nicht erkennt, wenn die beschreibende Verwendung der Sachangabe im Inland möglich und wahrscheinlich war (BGH GRUR 1989, 421 (422) - Conductor; BGH GRUR 1994, 366 (368) - RIGIDITE II; GRUR 1994, 370 (371) - RIGIDITE III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).

    Dies sei unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen, wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden müsse (BGH GRUR 1994, 366 (368) - RIGIDITE II; GRUR 1994, 370 (371) - RIGIDITE III).

  • BPatG, 13.11.1996 - 29 W (pat) 245/94

    Freihaltebedürfnis für das tschechische Wort für "Wasserbauten" ; Erfüllung der

    Dies ist unter Berücksichtigung der Warengattung, des Ausmaßes der Außenhandelsbeziehungen und des Sachbezugs der Bezeichnung zu beurteilen (BPatG Bl. f. PMZ 1985, 370 "Fläkt"), wobei insbesondere auch die quantitative Wahrscheinlichkeit des beschreibenden Gebrauchs berücksichtigt werden muß (BGH GRUR 1994, 366, 368 [BGH 09.12.1993 - I ZB 23/91] "RIGIDITÉ II"; GRUR 1994, 370, 371 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] "RIGIDITÉ III").

    Vor diesem Hintergrund ist die Wahrscheinlichkeit groß, daß Mitbewerber der Anmelderin die angemeldete Wortfolge im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr mit Tschechien benötigen werden, um ihre einschlägigen Dienstleistungen und die dabei verwendeten Waren sachgerecht zu beschreiben (vgl. BGH GRUR 1994, 370, 371 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] "RIGIDITÉ III"), um z. B. in werbemäßig hervorgehobener Form mit Aufschriften auf Kraftfahrzeugen oder in der Werbung auf die Art. der angebotenen Leistungen und der verwandten Waren hinzuweisen.

  • OLG Bremen, 16.02.2001 - 5 U 21/00

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen des Pächters auf Ausgleich des

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  • BPatG, 27.11.2002 - 28 W (pat) 75/01
    Ein solcher Fall ist nicht anders zu behandeln, als die Versagung der Eintragung von speziellen, nur wenigen bekannten Fachbegriffen (vgl BGH GRUR 1994, 370 - rigidite III; BPatG GRUR 1997, 286 - VODNI STAVBY).
  • BPatG, 06.12.2005 - 27 W (pat) 26/05
    Jedoch findet nach der Rechtsprechung im Rahmen des Freihaltebedürfnisses auch ein bestehendes oder zukünftiges Bedürfnis der Mitbewerber, einen fremdsprachigen, dem deutschen Verkehr nicht geläufigen Sachhinweis sowohl im Im- und Export sowie - wegen der Üblichkeit mehrsprachiger Sachhinweise auf Waren, Ankündigungen und dergleichen - beim inländischen Absatz der Ware zu verwenden, Anerkennung (vgl. BGH GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; BGH GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; GRUR 1994, 370, 371 - RIGIDITE II).
  • BPatG, 12.03.2002 - 33 W (pat) 258/01
    Darüber hinaus wird der Begriff von den Mitbewerbern des Anmelders zur Beschreibung ihrer Dienstleistungen benötigt (BGH GRUR 1994, 370 - rigidite III).
  • BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 10/99
    Hierfür wäre Voraussetzung, daß unter sachbeschreibender Verwendung der Wortfolge der Marke ein Angebot ausländischer Anbieter im Inland, wie umgekehrt ein entsprechendes Auftreten inländischer Spendenorganisationen im Ausland besteht oder wenigstens sehr naheliegt (BGH a.a.O.), wobei dieser Geschäftsverkehr in quantitativer Hinsicht ein nennenswertes Maß erreichen müßte (BGH GRUR 1994, 370, 371 - rigidite III).
  • BPatG, 02.02.2000 - 29 W (pat) 9/99
  • BPatG, 07.02.2001 - 32 W (pat) 231/00
  • BPatG, 31.10.2000 - 33 W (pat) 95/00
  • BPatG, 13.09.2000 - 26 W (pat) 63/00
  • BPatG, 06.06.2000 - 33 W (pat) 45/00
  • BPatG, 22.03.2000 - 26 W (pat) 176/99
  • BPatG, 10.10.2000 - 33 W (pat) 82/00
  • BPatG, 26.01.2000 - 29 W (pat) 36/99
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