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   BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92   

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https://dejure.org/1994,392
BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92 (https://dejure.org/1994,392)
BGH, Entscheidung vom 28.04.1994 - I ZB 5/92 (https://dejure.org/1994,392)
BGH, Entscheidung vom 28. April 1994 - I ZB 5/92 (https://dejure.org/1994,392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Warenzeichen - Fremdsprachiges Wort - Freithaltebedürfnis

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 2. Alt.
    "VALUE"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1127
  • NJW-RR 1994, 1128
  • MDR 1995, 172
  • GRUR 1994, 730
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 4/90

    Freihaltebdürfnis bei geteilter Verkehrsauffassung - Zukünftiges

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Bei dem Zeichenwort handelt es sich um ein Wort der englischen Sprache, dem die inländischen Verkehrskreise - auf deren Verständnis es in diesem Zusammenhang allein ankommt (BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515 - Vamos) - zu beachtlichen Teilen nicht ohne weiteres einen beschreibenden Inhalt entnehmen werden.

    Das gilt zum einen jedenfalls für die Teile der hier in Betracht zu ziehenden allgemeinen Verkehrskreise, die mangels Kenntnis der englischen Sprache dem Zeichenwort überhaupt keinen begrifflichen und damit beschreibenden Gehalt zumessen können, zum anderen aber auch für diejenigen Teile, die - trotz Kenntnis des englischen Begriffs - das Wort bei zeichenmäßiger Benutzung als Betriebskennzeichen auffassen (BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90 - Vamos aaO. S. 516).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZB 2/89

    "SMARTWARE"; Freihaltebedürfnis für ein Computerprogramm

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Diese besteht darin, daß das angemeldete Zeichen - wie jedes Warenzeichen - im Verkehr nicht zusammenhanglos in Erscheinung tritt, sondern seine Herkunftsfunktion allein für die angemeldeten Waren des Verzeichnisses ausübt und demgemäß auch nur für diese geschützt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE).

    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RI-GIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) die Eintragungen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten, Ursprungsländern der in Frage stehenden Fremdsprache, als Indiz gegen das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses zu werten.

  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 23/91

    "RIGIDITE II"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung von

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).

    Es hat in seine Beurteilung nicht einbezogen, daß es sich bei dem Zeichenwort - anders als es bei anderen, besondere Eigenschaften, eine sonstige Beschaffenheit oder irgendwie bedeutsame Umstände in bezug auf die Ware beschreibenden und deshalb vor allem in der Werbung gut verwendbaren Wörtern der Fall sein mag (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere) - um einen in erster Linie sachlichen Begriff der Handels- und Geschäftssprache handelt, der erfahrungsgemäß auch in diesem - sachlichen - Sinn etwa zur Rubrizierung von Wertangaben oder in entsprechender sonstiger Weise auf Transport-, Zoll- oder sonstigen Handelsdokumenten verwendet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91 - RIGIDI-TE II aaO.).

  • BGH, 14.07.1983 - X ZB 9/82

    Ziegelsteinformling

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Grundsätzlich ist zwar eine Beschränkung der Zulassung unter anderem auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile möglich (BGHZ 88, 191, 193 - Ziegelsteinformling I; 123, 30 = GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II), jedoch muß, weil in der Regel von der unbeschränkten Wirkung einer Rechtsmittelzulassung auszugehen ist, eine solche Beschränkung ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen werden (BGHZ aaO. - Ziegelsteinformling I; aaO. - Indorektal II).
  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Hierbei sind nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 26.11.1987 - I ZB 1/87, GRUR 1988, 379, 380 - RI-GIDITE; Beschl. v. 26.1.1989 - I ZB 4/88, GRUR 1989, 421, 422 - Conductor; Beschl. v. 22.3.1990 - I ZB 2/89, GRUR 1990, 517 - SMARTWARE; Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 f. - NEW MAN) die Eintragungen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten, Ursprungsländern der in Frage stehenden Fremdsprache, als Indiz gegen das Bestehen eines Freihaltebedürfnisses zu werten.
  • BGH, 16.06.1993 - I ZB 14/91

    Zulassungsbeschränkung bei Rechtsbeschwerde - Rechtskraftwirkung im

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Grundsätzlich ist zwar eine Beschränkung der Zulassung unter anderem auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile möglich (BGHZ 88, 191, 193 - Ziegelsteinformling I; 123, 30 = GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II), jedoch muß, weil in der Regel von der unbeschränkten Wirkung einer Rechtsmittelzulassung auszugehen ist, eine solche Beschränkung ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen werden (BGHZ aaO. - Ziegelsteinformling I; aaO. - Indorektal II).
  • BGH, 18.04.1985 - I ZB 4/84

    "ROAL"; Nichteintragungsfähige Abwandlung freizuhaltender Angaben

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).
  • BGH, 23.05.1984 - I ZB 6/83

    Reichweite eines Eintragungsverbots für Zeichen

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).
  • BGH, 28.11.1991 - I ZB 3/90

    Unterscheidungskraft fremdsprachiger Worte mit Eingang in deutsche Wörterbücher -

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Es hat in seine Beurteilung nicht einbezogen, daß es sich bei dem Zeichenwort - anders als es bei anderen, besondere Eigenschaften, eine sonstige Beschaffenheit oder irgendwie bedeutsame Umstände in bezug auf die Ware beschreibenden und deshalb vor allem in der Werbung gut verwendbaren Wörtern der Fall sein mag (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 3/90, GRUR 1992, 514 [BGH 28.11.1991 - I ZB 3/90] - Ole; Beschl. v. 27.5.1993 - I ZB 7/91, GRUR 1993, 746 - Premiere) - um einen in erster Linie sachlichen Begriff der Handels- und Geschäftssprache handelt, der erfahrungsgemäß auch in diesem - sachlichen - Sinn etwa zur Rubrizierung von Wertangaben oder in entsprechender sonstiger Weise auf Transport-, Zoll- oder sonstigen Handelsdokumenten verwendet wird (vgl. BGH, Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91 - RIGIDI-TE II aaO.).
  • BGH, 09.12.1993 - I ZB 1/92

    "rigidite III"; Bejahung eines Freihaltebedürfnisses für eine zur Beschreibung

    Auszug aus BGH, 28.04.1994 - I ZB 5/92
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dieser Interessenausgleich im Eintragungsverfahren nicht in vollem Umfang erfolgen, weil der Versuch, allen denkbaren Beeinträchtigungen des freien Gebrauchs beschreibender Angaben bereits im Eintragungsverfahren vorzubeugen, dessen Möglichkeiten überstiege und zur Folge haben könnte, daß Warenzeicheneintragungen in größerer Zahl versagt würden, als dies sachlich gerechtfertigt wäre (BGHZ 91, 262, 270 - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 18.4.1985 - I ZB 4/84, GRUR 1985, 1053, 1054 - ROAL; Beschl. v. 9.12.1993 - I ZB 23/91, GRUR 1994, 366 = WRP 1994, 245 - RIGIDITE II und I ZB 1/92, GRUR 1994, 370 [BGH 09.12.1993 - I ZB 1/92] = WRP 1994, 249 - rigidite III).
  • BGH, 08.06.1989 - I ZB 17/88

    "Sleepover"; Unterscheidungskraft einer fremdsprachigen Bezeichnung

  • BGH, 28.01.1988 - I ZB 2/87

    "ROYALE"; Zeichenrechtliche Übereinstimmung von Kombinationszeichen für

  • BGH, 15.03.1984 - X ZB 6/83

    "Zinkenkreisel"; Beschränkung der Rechtsbeschwerde auf eine Rechtsfrage; Umfang

  • BGH, 26.11.1987 - I ZB 1/87

    "RIGIDITE"; Eintragbarkeit fremdsprachlicher Bestimmungsangaben

  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

  • BGH, 27.05.1993 - I ZB 7/91

    Fremdwörter als Warenzeichen - Premiere

  • BGH, 19.01.1995 - I ZB 20/92

    "PROTECH"; Unterscheidungskraft einer aus zwei Abkürzungen zusammengesetzten

    Kann einer Marke nämlich kein für die in Frage stehenden Waren (und/oder Dienstleistungen) im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das nur als solches und nicht als Kennzeichnungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, daß der inländische Verkehr, an den sich angesichts des territorialen Geltungsbereichs des Markengesetzes die Markierung wendet, und auf dessen Anschauung insoweit deshalb maßgeblich abzuheben ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730, 731 = WRP 1994, 747 - VALUE m.w.N.), einer als Marke verwendeten Kennzeichnung ihre spezifische vorerwähnte Unterscheidungsfunktion und damit die Unterscheidungskraft abspricht.

    Das beruht darauf, daß der angesprochene Verkehr, auf dessen Verständnis es, wie vorerwähnt, im gegebenen Zusammenhang allein ankommt, erfahrungsgemäß eine Marke in der Regel so aufnimmt, wie sie ihm entgegentritt, ohne daß eine analysierende, möglichen Bestandteilen und/oder deren Begriffsbedeutung nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (vgl. BGH, Beschl. v. 28.11.1991 - I ZB 4/90, GRUR 1992, 515, 516 - Vamos; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92 aaO. - VALUE; Beschl. v. 8.12.1994 - I ZB 15/92 - U-KEY).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Die Frage der Unterscheidungskraft bestimmt sich nach der Auffassung des inländischen Verkehrs (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730, 731 = WRP 1994, 747 - VALUE).
  • BGH, 24.11.1999 - I ZB 17/97

    IMMUNINE/IMUKIN; rechtserhaltende Benutzung einer Marke durch Verwendung in einem

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Beschränkung der Zulassung auf bestimmte abgrenzbare Verfahrensteile oder zugunsten einer durch die bestimmte Beantwortung einer Rechtsfrage allein beschwerten Partei möglich, wenn sie ausdrücklich und unzweideutig entweder im Ausspruch der Zulassung selbst oder in dessen Begründung ausgesprochen worden ist (vgl. BGH, Beschl. v. 16.6.1993 - I ZB 14/91, GRUR 1993, 969, 970 - Indorektal II, insoweit in BGHZ 123, 30 nicht abgedruckt; Beschl. v. 28.4.1994 - I ZB 5/92, GRUR 1994, 730 = WRP 1994, 747 - VALUE, jeweils m.w.N.).
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