Rechtsprechung
   BGH, 05.05.1994 - I ZB 6/92   

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    WZG § 4 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 1, 2
    Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1530
  • MDR 1994, 1198
  • GRUR 1994, 803



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 5/99  

    Markenrecht - Bei Benutzung ohne Irreführung kein absol. Schutzhindernis

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 25/97  

    St. Pauli Girl; Unterscheidungskraft einer aus fernöstlichen Schriftzeichen

    Weitere, über die Unterscheidungseignung in diesem Sinne hinausgehende Anforderungen können an Bildzeichen ebensowenig gestellt werden wie an Wortzeichen, bei denen insbesondere eine Prüfung darauf, mit welcher Mühe sich die Marke im Sinne der Möglichkeit eines Wiedererkennens einprägen läßt, nicht stattfindet (vgl. z.B.: BGHZ 131, 122 - Innovadiclophlont; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48 - Metoproloc).
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96  

    Etiketten

    a) Für die Frage, ob dem angemeldeten Zeichen eine hinreichende Unterscheidungskraft nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG zukommt, ist - wovon auch das Bundespatentgericht ausgegangen ist - auf die Verkehrsauffassung abzustellen, d.h. auf die Auffassung der mit den Waren des Verzeichnisses angesprochenen inländischen Verkehrskreise (vgl. BGH, Beschl. v. 8.6.1989 - I ZB 17/88, GRUR 1989, 666, 667 - Sleepover; Beschl. v. 5. Mai 1994, I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX, jeweils zu § 4 Abs. 2 Nr. 1 WZG; Fezer, Markenrecht, § 8 Rdn. 32; Ingerl/Rohnke aaO § 8 Rdn. 25; Althammer/Ströbele, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 14).
mehr
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84  

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Zwar beanstandet die Revision zu Unrecht die Annahme des Berufungsgerichts, im Hinblick auf die vorliegend für beide Arzneimittel, um deren Bezeichnung es geht, bestehende Rezeptpflicht sei zwar nicht ausschließlich, aber doch maßgeblich auf das Unterscheidungsvermögen der Ärzte und Apotheker abzustellen; denn es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß bei Bezeichnungen von Arzneimitteln, die rezeptpflichtig sind und deren Auswahl daher vom Arzt und Apotheker zu verantworten ist, jedenfalls überwiegend auf die Verwechslungsgefahr in diesen Fachkreisen abzustellen ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.10.1992 - I ZR 259/90, GRUR 1993, 118, 119 - Corvaton/Corvasal; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, Beschlußabdr. S. 7 - TRILO-PIROX, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 10/02  

    Roximycin

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc; Beschl. v. 11.10.2001 - I ZB 5/99, GRUR 2002, 540, 541 = WRP 2002, 455 - OMEPRAZOK).
  • BGH, 19.10.1994 - I ZB 10/92  

    "Metroproloc"; Eintragungsfähigkeit eines einem INN angenäherten Zeichenworts

    Dieser Prüfungsmaßstab gilt, wie der Senat in seinen nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses ergangenen und zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidungen "Trilopirox" (Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, Umdr. S. 6) und "Alphaferon" (Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, Umdr. S. 9) ausgeführt hat, auch in bezug auf den sogenannten "International Nonproprietary Name" (INN).

    Liegt eine geteilte Verkehrsauffassung vor, erfordert die Verneinung der kennzeichnungsrechtlichen Unterscheidungskraft die Feststellung, daß beachtliche Teile des in Betracht zu ziehenden Verkehrs dem in Frage stehenden Zeichen diese absprechen oder aber ein besonderes allgemeines Interesse an der Freihaltung des Zeichens besteht (BGH, Beschl. v. 21.6.1990 - I ZB 11/89, GRUR 1991, 136, 137 - NEW MAN; Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92 - Trilopirox, Umdr. S. 10; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92 - Alphaferon, Umdr. S. 12 f.).

  • BPatG, 21.05.2001 - 30 W (pat) 140/00  
    Hinsichtlich der vorgetragenen Löschungsgründe der fehlenden Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG und des Freihaltebedürfnisses im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu Markenbezeichnungen für Arzneimittel, die an INN angelehnt sind Bezug genommen (vgl BGH GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX; GRUR 1994, 805 - Alphaferon; GRUR 1995, 48 - Metroproloc).

    Zudem ist die Zeichenfolge "Tro-" im Arzneimittelbereich häufig anzutreffen - die "Rote Liste 2001" weist im alphabetischen Verzeichnis der Fertigarzneimittel ... derartige Einträge, die überwiegend, aber nicht ausschließlich auf die Markeninhaberin zurückgehen, auf -, so dass die Wortfolge einerseits als jedenfalls ausreichend im Sinne einer individualisierenden Herkunftsbezeichnung und andererseits auch nicht als ohne weiteres erkennbare, eng angelehnte Abwandlung des INN "Omeprazol" anzusehen ist (vgl BGH GRUR 1994, 803 - TRILOPIROX).

    Der angegriffenen Bezeichnung kann kein für die fraglichen Waren im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden, da der Fachverkehr in dem Markenwort nicht die Sachbezeichnung selbst, sondern nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den INN "Omeprazol" sehen wird; die allgemeinen Verkehrskreise wiederum werden das Markenwort für eine Phantasiebezeichnung halten (vgl BGH GRUR 1995, 48 - Metroproloc; GRUR 1994, 803 - TRILOPI-ROX).

  • BPatG, 01.02.1999 - 30 W (pat) 181/98  

    Markenrechtliches Löschungsverfahren: Rechtsmissbrauch - Berufung auf Geltung

    a) Bezüglich der möglichen Löschungsgründe "Fehlen jeglicher Unterscheidungskraft" (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ) und "Freihaltebedürfnis" (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG ) wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ), "Alphaferon" (GRUR 1994, 805 ) und "Metoproloc" (GRUR 1995, 48 ) Bezug genommen.

    Der Bundesgerichtshof hat beispielsweise in der Entscheidung "TRILOPIROX" (GRUR 1994, 803 ) den auch dort angeführten Gesichtspunkt eines Verstoßes gegen die Richtlinie 92/27 EG damit abgetan, deren Umsetzungsfrist sei zum Zeitpunkt der Eintragung der dort angegriffenen Marke noch nicht verstrichen gewesen.

  • BGH, 23.06.1994 - I ZB 7/92  

    "Alphaferon"; Löschung eines Warenzeichens für Interferonpräparate

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  • BGH, 11.10.2001 - I ZB 4/99  

    Markenrecht - Zum Vorliegen eines Schutzhindernisses

    Davon ist auszugehen, wenn der Verkehr in der Abwandlung ohne weiteres den ihm bekannten Fachbegriff als solchen erkennt und zu erwarten ist, daß auch die Teile des Verkehrs, denen der Fachbegriff nicht bekannt ist, in der Abwandlung die Sachbezeichnung selbst - und nicht nur eine inhaltliche Bezugnahme auf den Fachbegriff - ohne weiteres erkennen werden, wenn sie das Fachwort kennengelernt haben (vgl. BGHZ 91, 262, 264 f. - Indorektal I; BGH, Beschl. v. 5.5.1994 - I ZB 6/92, GRUR 1994, 803, 804 - TRILOPIROX; Beschl. v. 23.6.1994 - I ZB 7/92, GRUR 1994, 805, 806 - Alphaferon; Beschl. v. 19.10.1994 - I ZB 10/92, GRUR 1995, 48, 49 - Metoproloc).
  • BPatG, 22.02.2001 - 25 W (pat) 92/00  
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 93/00  
  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 13/96  

    Markenfähigkeit eines sich in einer bloßen Abbildung der Ware erschöpfenden

  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 167/02  

    "Salatfix"

  • BPatG, 12.04.2001 - 25 W (pat) 16/00  

    Eignung der Namen von Gemeinden mit nicht sehr großer Einwohnerzahl als Angabe

  • BPatG, 16.10.1997 - 25 W (pat) 15/96  

    Markenschutz - Fehlende Unterscheidungskraft bei aus Indikationsangabe und

  • BPatG, 16.10.2007 - 30 W (pat) 40/05  
  • BPatG, 10.08.2000 - 25 W (pat) 5/00  
  • BPatG, 29.03.2001 - 25 W (pat) 101/00  
  • BPatG, 10.12.2001 - 30 W (pat) 82/01  
  • BPatG, 23.10.2000 - 30 W (pat) 274/99  
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