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   BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93   

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https://dejure.org/1994,958
BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93 (https://dejure.org/1994,958)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1994 - I ZR 104/93 (https://dejure.org/1994,958)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1994 - I ZR 104/93 (https://dejure.org/1994,958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2953
  • NJW-RR 1995, 175 (Ls.)
  • MDR 1995, 279
  • GRUR 1994, 821
  • WM 1995, 180
  • BB 1994, 1886
  • afp 1994, 304
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91

    Produktinformation I - Getarnte Werbung

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93
    Der Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs liegt in einem solchen Fall - auch ohne daß der Beitrag gegen Entgelt geschaltet ist oder in Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung für das genannte Produkt stehen muß - darin begründet, daß der Verkehr dem redaktionell gestalteten Beitrag als einer Information eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beimißt als entsprechenden, ohne weiteres als Werbung erkennbaren Angaben des Werbenden selbst (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1993 - I ZR 14/91, GRUR 1993, 561, 562 = WRP 1993, 476 - Produktinformation I; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 167/92 - -Produktinformation II, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 167/92

    Produktinformation II - Getarnte Werbung

    Auszug aus BGH, 07.07.1994 - I ZR 104/93
    Der Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs liegt in einem solchen Fall - auch ohne daß der Beitrag gegen Entgelt geschaltet ist oder in Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung für das genannte Produkt stehen muß - darin begründet, daß der Verkehr dem redaktionell gestalteten Beitrag als einer Information eines am Wettbewerb nicht beteiligten Dritten regelmäßig größere Bedeutung und Beachtung beimißt als entsprechenden, ohne weiteres als Werbung erkennbaren Angaben des Werbenden selbst (vgl. BGH, Urt. v. 18.2.1993 - I ZR 14/91, GRUR 1993, 561, 562 = WRP 1993, 476 - Produktinformation I; Urt. v. 30.6.1994 - I ZR 167/92 - -Produktinformation II, zur Veröffentlichung bestimmt, jeweils m.w.N.).
  • LG Karlsruhe, 21.03.2019 - 13 O 38/18

    Schleichwerbung in sozialen Medien, Pamela_rf, Foto-Tagging - Wettbewerbsverstoß

    Dann kommt es bei der Beurteilung, ob eine geschäftliche Handlung vorliegt, nicht darauf an, ob die Beklagte für die fraglichen Posts ein Entgelt erhalten hat (vgl. BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    (aa) Der Einschätzung steht auch nicht etwa entgegen, dass die Rechtsprechung Gewinnspiele und Preisrätsel im Grundsatz noch der redaktionellen Tätigkeit von Presseorganen zuordnet (BGH v. 31.10.2012 - I ZR 205/11, GRUR 2013, 644 - Preisrätselgewinnauslobung V; v. 11.07.1996 - I ZR 183/93, GRUR 1997, 145 - Preisrätselgewinnauslobung IV; v. 11.07.1996 - I ZR 79/94, GRUR 1996, 804 - Preisrätselgewinnauslobung III; v. 07.07.1994 - I ZR 162/92, GRUR 1994, 823 - Preisrätselgewinnauslobung II; v. 07.07.1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821 - Preisrätselgewinnauslobung I).

    Der Leser erkennt, dass ihm ein solches Gewinnspiel als "Anreiz für den Kauf... der Zeitschrift geboten wird, die das Preisrätsel veranstaltet, und daß ihm damit also auch eine Form der Werbung für diese Zeitschrift entgegentritt (BGH v. 07.07.1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I; v. 07.07.1994 - I ZR 162/92, GRUR 1994, 823, 824 - Preisrätselgewinnauslobung II).

  • BGH, 31.10.2012 - I ZR 205/11

    Preisrätselgewinnauslobung V

    Grundlage des in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag aufgrund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung bemisst (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 1981 - I ZR 96/79, BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; Urteil vom 7. Juli 1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I, jeweils zu § 1 UWG aF).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Beitrag gegen Entgelt oder im Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung geschaltet wurde (BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I).

    Aus diesem Grund ist eine Präsentation der ausgelobten Produkte in der Regel wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie die Grenzen des Normalen und seriöserweise Üblichen nicht überschreitet (BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I).

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Jedoch erfordert der von der Rechtsprechung zur Begründung herangezogene Gedanke Differenzierungen bei der Beurteilung nach dem jeweiligen Maß der Beachtung und Bedeutung, die der Verkehr der Angabe eines Dritten beimißt, und damit insbesondere auch nach dem Grad der - vermeintlichen - Objektivität und Kompetenz dieses Dritten; danach können sich für die wettbewerbsrechtliche Bewertung durchaus unterschiedliche Gewichtungen je nach Art des Mediums - oder auch seiner verschiedenen Sparten - ergeben, in denen eine Werbung "getarnt" vermittelt wird (vgl. BGH, Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGH aaO. - Preisrätselgewinnauslobung II, beide Urteile jeweils zu unterschiedlichen Gewichtungen echter redaktioneller Beiträge einer Zeitschrift einerseits und von Beiträgen zu Gewinnspielen in einer Zeitschrift andererseits; zu Differenzierungen s. auch Sack, ZUM 1987, 103, 121 u. Henning-Bodewig, GRUR Int. 1991, 858, 870).
  • OLG Köln, 21.02.2019 - 15 U 46/18

    Endlich scharf - Computer Bild durfte Beitrag über DVB-T2 HD Receiver mit Jan

    Eine solche Schleichwerbung kann insbesondere dann vorliegen, wenn ein redaktioneller Beitrag ein Produkt über das durch eine sachliche Information bedingte Maß hinaus werbend darstellt, indem er beispielsweise trotz einer Vielzahl von Produkten entsprechender Art nur ein Erzeugnis nennt oder wenn das Produkt nach dem Inhalt der begleitenden Aussage derart in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit und lobend herausgestellt wird, dass beim Rezipienten der Eindruck erweckt wird, dass das jeweilige Produkt vergleichbaren Produkten gegenüber eine derart außerordentliche Qualität aufweise, dass sich ein käuflicher Erwerb gegenüber vergleichbaren Produkten lohne (vgl. BGH Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 104/93, juris Rn. 15).
  • BGH, 07.07.1994 - I ZR 30/92

    "Parallelverfahren II"; Rechtsmißbräuchlichkeit der Erhebung der Leistungsklage

    Die gegen dieses Urteil des Kammergerichts gerichtete Revision hat der Senat mit Urteil vom selben Tage, an dem über den vorliegenden Rechtsstreit abschließend zu befinden war, zurückgewiesen (I ZR 104/93).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13

    Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts

    Grundlage des insofern in § 4 Nr. 3 UWG - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag auf Grund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung beimisst (BGH, GRUR 2011, 163 [Rn. 13] = WRP 2011, 747 - Flappe; vgl. zu § 1 UWG 1909 bereits BGHZ 81, 247, 250 f. = GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; BGHZ 130, 205 [214] = GRUR 1995, 744 = WRP 1995, 923 - Feuer, Eis & Dynamit I).
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    a) Wie der Senat in seinen nach Erlaß des Berufungsurteils ergangenen Entscheidungen "Preisrätselgewinnauslobung I und II" (BGH, Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821 = WRP 1994, 814; Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 162/92, GRUR 1994, 823 = WRP 1994, 816) ausgeführt hat, sind die Grundsätze, die der Senat zur Wettbewerbswidrigkeit einer redaktionellen Werbung aufgestellt hat, auf die Gestaltung eines Preisrätsels und die Präsentation des für die richtige Lösung ausgelobten Gewinns nicht ohne weiteres zu übertragen.
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 12/95

    Emil-Grünbär-Klub - Getarnte Werbung; Förderung fremden Wettbewerbs

    Grundlage für das Verbot der redaktionellen Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag aufgrund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und größere Beachtung und Bedeutung beimißt als einer entsprechenden anpreisenden Angabe des Werbenden selbst (vgl. u.a. BGHZ 81, 247, 250 - Getarnte Werbung I; BGH, Urt. v. 7.7.1994 - I ZR 104/93, GRUR 1994, 821, 822 = WRP 1994, 814 - Preisrätselgewinnauslobung I; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 9).
  • OLG Hamburg, 13.06.2013 - 3 U 15/12

    Wettbewerbsverstoß: Redaktionelle Werbung in Verbindung mit einem Gewinnspiel in

    Grundlage des in § 4 Nr. 3 - ebenso wie in Nr. 11 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG - enthaltenen Verbots redaktioneller Werbung ist die damit regelmäßig einhergehende Irreführung des Lesers, der dem Beitrag aufgrund seines redaktionellen Charakters unkritischer gegenübertritt und ihm auch größere Bedeutung und Beachtung bemisst (vgl. BGH, GRUR 1981, 835 - Getarnte Werbung I; BGH GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I, jeweils zu § 1 UWG a.F.).

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Beitrag gegen Entgelt oder im Zusammenhang mit einer Anzeigenwerbung geschaltet wurde (BGH, GRUR 1994, 821, 822 - Preisrätselgewinnauslobung I).

  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 183/93

    Preisrätselgewinnauslobung IV - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

  • LG Düsseldorf, 12.06.2019 - 12 O 296/18
  • OLG Köln, 09.01.2004 - 6 U 126/03

    Abgrenzung von Pressebericht und getarnter Werbung - Klassenfahrten

  • OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95

    Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm

  • OLG Stuttgart, 28.06.2007 - 2 U 183/06

    Wettbewerbsverstoß durch getarnte Werbung in einer Kundenzeitschrift

  • LG Hamburg, 21.10.2014 - 416 HKO 93/14

    Wettbewerbsverstoß durch redaktionelle Werbung: Bewerbung eines Diätprogramms auf

  • LG Hamburg, 25.01.2005 - 312 O 948/04

    Wettbewerbsverstoß: Verneinung von Schleichwerbung und "übertriebenem

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