Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 08.03.1994

Rechtsprechung
   BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2049
BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92 (https://dejure.org/1994,2049)
BGH, Entscheidung vom 24.03.1994 - I ZR 62/92 (https://dejure.org/1994,2049)
BGH, Entscheidung vom 24. März 1994 - I ZR 62/92 (https://dejure.org/1994,2049)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3
    Vorliegen einer Alleinstellungsbehauptung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Irreführende Werbung mit Umwelt-Engel? (IBR 1994, 444)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 941
  • MDR 1994, 676
  • GRUR 1994, 523
  • DB 1994, 1512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 39/89

    Zaunlasur - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92
    Allerdings versteht der Verkehr das Wort "auszeichnen" in dem hier gegebenen Zusammenhang regelmäßig dahin, daß das so bezeichnete Produkt gegenüber anderen ausgezeichnet oder hervorgehoben worden ist (BGH, Urt. v. 4.10.1990 - I ZR 38/89, GRUR 1991, 550, 551 = WRP 1991, 159 - Zaunlasur).
  • BGH, 20.10.1988 - I ZR 219/87

    Umweltengel

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92
    Bei dieser Beurteilung ist davon auszugehen, daß die Angaben der Beklagten, die der Gestattung der Führung des Umweltzeichens zugrunde liegen, richtig sind und ferner, daß mit der Verwendung dieses Zeichens bzw. seiner Inbezugnahme in der beanstandeten Werbeaussage die Behauptung einer generellen Umweltverträglichkeit der beworbenen Ölbrenner zum Ausdruck gebracht wird, weil die fraglichen Erzeugnisse bestimmte Eigenschaften und eine bestimmte Beschaffenheit aufweisen, die sie - konkret feststellbar - von einem gleichartigen, aber nicht als umweltfreundlich eingestuften Angebot abheben (BGHZ 105, 277, 280 [BGH 20.10.1988 - I ZR 219/87] - Umweltengel).
  • OLG Köln, 07.02.1992 - 6 U 214/88

    Werben mit dem "blauen Engel"

    Auszug aus BGH, 24.03.1994 - I ZR 62/92
    Die Berufung der Beklagten gegen dieses Urteil ist ohne Erfolg geblieben (OLG Köln NJW-RR 1992, 874).
  • LG Braunschweig, 13.11.2003 - 21 O 1563/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Unterlassung einer Werbung im Internet;

    Umstände, von denen der Verkehr weiß, dass er sie nicht kennt, vermögen die Gefahr einer Irreführung im Sinne von § 3 UWG aber nicht zu begründen (BGH GRUR 1994, 523 - Ölbrenner).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 08.03.1994 - 6 W 16/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5814
OLG Frankfurt, 08.03.1994 - 6 W 16/94 (https://dejure.org/1994,5814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.03.1994 - 6 W 16/94 (https://dejure.org/1994,5814)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. März 1994 - 6 W 16/94 (https://dejure.org/1994,5814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1257
  • GRUR 1994, 523
  • GRUR 1994, 669
  • DB 1994, 1721
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Dresden, 03.07.2012 - 14 U 167/12

    Siegel von verbraucherschutz.de ist irreführend und wettbewerbswidrig

    Wird die Empfehlung eines Dritten noch dazu, wie hier, in Form eines Siegels dargestellt, entsteht zusätzlich der Eindruck, das Siegel sei nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen worden (OLG Frankfurt GRUR 1994, 523; Senat, Urteil vom 29.02.2000, 14 U 3716/99, WRP 2000, 1202 [red. Leitsatz]; vgl. auch LG Stuttgart, WRP 2006, 1156; LG Berlin, WRP 2010, 672 f.).
  • LG Köln, 05.01.2012 - 31 O 491/11

    Zulässigkeit der Werbung eines Reisevermittlers mit einem allein auf Bewertungen

    Der Verkehr erwartet, dass ein Gütesiegel nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen wird (OLG Frankfurt, Beschl. v. 08.03.1994 - 6 W 16/94 - "Touristik Gütesiegel").
  • LG Berlin, 02.02.2010 - 15 O 249/09

    Verwendung des "Deutschen Hygienezertifikats" ist irreführend

    Mangels praktikabler Prüfungsmöglichkeiten sind die Verbraucher darauf angewiesen, dass mit einem Zertifikat oder Gütesiegel nur dann geworben werden darf, wenn die Vergabe durch eine neutrale und über die individuellen Vertragsbeziehungen hinaus anerkannte Stelle erfolgt ist (dazu: LG Darmstadt, Urteil vom 24.11.2008, 22 O 100/08 - K10; LG Dresden, Urteil vom 12.11.1999, 45 O 29/99, WRP 2000, 662-665 - K12 - und nachgehend OLG Dresden, Urteil vom 29.02.2000, 14 U 3716/99, WRP 2000, 1202; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.03.1994, 6 W 16/94, GRUR 1994, 523).
  • LG Darmstadt, 24.11.2008 - 22 O 100/08

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch Gütesiegel für Versandapotheken

    Hinzu kommt, dass der Bundesverband für die Verleihung des Gütesiegels eine jährlich bzw. zweijährlich zu zahlende Lizenzgebühr verlangt, sich also die in der Verleihung des Siegels liegende Empfehlung bezahlen lässt (vgl. dazu OLG Frankfurt GRUR 1994, 523).
  • LG Oldenburg, 29.11.2006 - 5 O 1583/06

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Sternekennzeichnung von

    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Verkehr bei der Werbung mit Gütezeichen - wozu auch die zur Bewertung von Hotels verwendeten Sterne gehören - erwartet, dass sich dahinter eine "offizielle", neutrale Klassifizierung verbirgt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1999, Az: 6 U 87/98 (Bl. 28-33 d.A.); OLG Frankfurt/M. GRUR 1994, 523).".
  • OLG München, 02.08.2012 - 6 U 1645/12
    Bei einer Werbung mit einem Testergebnis - vor allem bei einem Hinweis auf einen Test der Stifung Warentest, dem allgemein große Aussagekraft und somit eine ggf. attraktive Werbewirkung beigemessen wird - oder einem Gütesiegel erwartet der Verkehr, dass dem Test/Gütesiegel eine aussagekräftige Prüfung des bewerteten Produkts/Dienstleistung durch eine unabhängige Stelle zugrunde liegt (vgl. OLG Frankfurt GRUR 1994, 523).
  • OLG Schleswig, 22.12.2003 - 6 U 19/03
    Vielmehr geht auch die obergerichtliche Rechtsprechung davon aus, dass der Verkehr bei der Werbung mit Gütezeichen ­ wozu auch die zur Bewertung von Hotels verwendeten Sterne gehören ­ erwartet, dass sich dahinter eine "offizielle", neutrale Klassifizierung verbirgt (vgl. Senatsurteil vom 18. Mai 1999, Az: 6 U 87/98 (Bl. 28-33 d.A.); OLG Frankfurt/M. GRUR 1994, 523).
  • LG München I, 27.09.2012 - 9 HKO 3041/12
    Der Verkehr erwartet, dass ein Gütesiegel nach einer sachgerechten Prüfung durch eine neutrale Instanz verliehen wird (OLG Frankfurt, GRUR 1994, 523).
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